Justiz in Bayern:Rechtsextremer Richter durch Zufall aufgeflogen

Pressesprecher des OLG Bamberg

Der Pressesprecher des OLG Bamberg, Franz Truppei, spricht vor dem Gebäude der Justizbehörden mit Medienvertretern.

(Foto: dpa)

Maik B. hat ein Jahr lang als Richter im oberfränkischen Lichtenfels gearbeitet - obwohl der bayerische Staatsschutz schon längst vor dem aktiven Rechtsextremen gewarnt worden war. Aufgeflogen ist der Fall aber nur, weil der Jurist im falschen Fitnessstudio war.

Katja Auer, Mike Szymanski und Wolfgang Wittl

Der aus Brandenburg stammende Rechtsextremist Maik B., der in Lichtenfels als Richter tätig war, hat seine eigene Entlassung aus dem Justizdienst beantragt. Wie das Oberlandesgericht Bamberg am Dienstagabend bekannt gab, wird der ehemalige Frontmann der Neonazi-Band "Hassgesang" ab sofort keine Sitzungen mehr abhalten und auch keine Urteile mehr sprechen.

Zuvor hatte der Präsident des Oberlandesgerichts Clemens Lückemann Maik B. zu dessen rechtsradikalen Hintergrund angehört. Über den Inhalt des Gesprächs gab die Pressestelle des Gerichts nichts bekannt. Fest steht nur: Der schriftlichen Bitte des Proberichters auf Entlassung "wurde entsprochen".

Im Jahr 2003 wurde Maik B. erstmals im brandenburgischen Verfassungsschutzbericht erwähnt, er gilt als aktiver Rechtsextremist mit weitreichenden Kontakten in die nationale und internationale Szene. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hält ihn für einen Hintermann des im Jahr 2012 verbotenen rechtsextremistischen Vereins "Widerstandsbewegung Südbrandenburg". Im Oktober 2013 trat Maik B. seinen Dienst in Lichtenfels an.

Die Behörden wussten seit Februar, dass B. Neonazi war

Dass der Fall in Bayern überhaupt ans Licht kam, geht offenbar auf einen Zufall zurück. Maik B. selbst soll die Behörden darauf gestoßen haben, dass er als Richter arbeitet. Dass er Neonazi war, wussten die Behörden spätestens, nachdem der Verfassungsschutz Brandenburg im Februar die Bayern darauf aufmerksam gemacht hatte.

Die hatten ihn zuvor jahrelang beobachtet und Mitteilung gemacht, als Maik B. 2013 in den Freistaat umzog. Dem Staatsschutz bei der Polizei war B. also bekannt. Im September kam es dann zu einem Vorfall. In einem Fitnessstudio, in dem Maik B. seine Freizeit verbrachte, war geklaut worden. Als deshalb die Polizei eingeschaltet worden war, wurde auch Maik B. als Zeuge befragt. In diesem Gespräch erklärte er wohl, dass er als Richter arbeite. Einem aufmerksamen Kripo-Beamten war der Name noch im Zusammenhang mit der rechten Szene in Erinnerung geblieben. Schließlich habe man veranlasst, Fotos abzugleichen und fand heraus, dass es sich um ein und dieselbe Person handelt.

Doch bleibt die Frage, weshalb die bayerischen Verfassungsschützer nicht früher nachforschten, welchen Beruf B. ausübt. Dass er Jura studiert habe, hätte den Behörden laut Informationen aus Brandenburg bekannt gewesen sein müssen. "Wir wussten, dass B. ein Jurist ist", sagt ein Sprecher des dortigen Innenministeriums. Auch Bayern habe "über alle notwendigen Informationen verfügt". Die Ausbildung als Rechtsreferendar habe man B. aus rechtlichen Gründen nicht verwehren dürfen. B. habe in Berlin in einer Kanzlei und dem Kammergericht gearbeitet, ehe er sein Examen abschloss. Eine Gerichtssprecherin bestätigt dies. Fragen nach Zugehörigkeiten zu extremistischen Gruppen würden im Bewerbungsverfahren nicht gestellt.

Bayern will die Regelungen zur Einstellung von Bewerbern in sicherheitsrelevanten Berufen wie Richter oder Polizist nun überprüfen lassen, um Erkenntnisse des Verfassungsschutzes künftig besser zu nutzen. Den Auftrag dazu erteilte am Dienstag der Ministerrat.

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