Autokauf:Welche Versicherung ist wichtig beim Neuwagen?

Der Vertrag für den Neuwagen ist unterzeichnet. Am liebsten würden Käufer die kostenintensive Neuanschaffung gegen alle möglichen Risiken absichern. Welcher Schutz wirklich sinnvoll ist.

Von Florian Maier

Die Kfz-Versicherung stellt einen nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor dar. Bei einem Neuwagen ist der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung empfehlenswert. Diese deckt bei einem verschuldeten Unfall in der Regel auch die Schäden am eigenen Fahrzeug ab, verursacht aber im Vergleich zu einer Teilkasko- oder Haftpflicht-Police höhere Folgekosten. Deshalb sollten Sie intensiv verschiedene Angebote von Kfz-Versicherern vergleichen, zum Beispiel hier. Alternativ können Sie auch per Telefon oder E-Mail Angebote einholen.

Bei der Autofinanzierung per Kredit oder über einen Leasing-Vertrag (hier geht es zum Finanzierungsrechner), wird eine Vollkasko-Versicherung vom Kredit- oder Leasing-Institut in der Regel vertraglich festgeschrieben. Um die Beiträge bei einer Vollkasko-Versicherung zu senken, sollten Sie einen Selbstbehalt wählen. Setzen Sie die Höhe der Selbstbeteiligung nicht zu hoch an - ein Anteil von 300 Euro bei einer Vollkasko-Versicherung stellt einen guten Kompromiss zwischen Kosten und Nutzen dar.

Absicherung bei Totalschaden

Selbst bei einem vollkasko-versicherten Neuwagen wird die Versicherung im Falle eines Totalschadens - egal ob verschuldet oder unverschuldet - nicht den Neuwert des Fahrzeugs, sondern den sogenannten Zeitwert ersetzen. Dies kann, bedingt durch den anfänglich hohen Wertverlust bei einem Neuwagen, empfindliche finanzielle Einbußen bedeuten. Neuwagen-Käufern ist daher der Abschluss einer sogenannten "Neupreisentschädigung" zu empfehlen. Diese kann im Rahmen einer Vollkasko-Versicherung abgeschlossen werden und erstreckt sich im Regelfall über einen Zeitraum von sechs bis 24 Monaten - je länger, desto besser.

Im Fall eines Leasing-Vertrages sollten Sie eine Leasingraten-Ausfallversicherung abschließen. Diese schützt Sie im Falle eines Totalschadens davor, dass Sie die Leasing-Raten weiter bezahlen müssen, obwohl Sie das Fahrzeug nicht mehr nutzen können (mehr zur Neuwagenfinanzierung in diesem Ratgeber-Text).

Ratenzusatz-Versicherung

Wer den Neuwagen über eine Autobank oder ein anderes Kreditinstitut auf Raten finanzieren möchte, sollte über den Abschluss einer Raten-Zusatz-Versicherung nachdenken. Diese Absicherung kann - je nach Ausprägung - zum Beispiel Schutz bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit gewährleisten. Wichtig ist beim Abschluss das Kleingedruckte im Vertrag: In der Regel sind Zusatzversicherungen an bestimmte Bedingungen geknüpft. Besonders auf Karenz- und Wartezeiten sollten Sie achten. Beträgt die Wartezeit bei einer Zusatzversicherung gegen Arbeitslosigkeit beispielsweise drei Monate, springt die Versicherung auch dann erst ein - selbst wenn der Käufer bereits zwei Wochen nach Vertragsschluss seinen Job verloren hat. Auch Ausschluss-Klauseln gilt es zu beachten. Diese beinhalten zum Beispiel den Ausschluss der Versicherungsleistung bei "vorsätzlicher Herbeiführung", also beispielsweise einer eigenmächtigen Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses.

Problemfall Werkstattbindung

Viele Versicherungen senken die Prämie, falls sich ihre Kunden auf eine Werkstattbindung einlassen. Dies kann im Fall eines Neuwagens zu Konflikten führen, wenn Sie die Herstellergarantie oder Leistungen im Rahmen der Kulanz in Anspruch nehmen möchten (mehr zur Mängelhaftung in diesem Ratgeber-Text). Voraussetzung dafür ist häufig, dass sämtliche Wartungen, Inspektionen und Reparaturen in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden. Dieses Problem lässt sich vermeiden, indem man sich vom Kfz-Versicherer schriftlich bestätigen lässt, dass dieser für einen möglichen Garantieausfall aufkommt. Sollte die Versicherung dazu nicht bereit sein, verzichten Sie auf die Werkstattbindung. In der Regel rechnet sich ein Garantieausfall auf eigene Rechnung im Vergleich zur Ersparnis bei einer Werkstattbindung per Versicherungsvertrag für Neuwagen-Käufer nicht.

Auch bei einem Finanzierungs- oder Leasingvertrag kann die Werkstattbindung problematisch werden. Bei einem Verstoß gegen die Klausel droht die fristlose Kündigung. Wer also einen Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung abschließt, sollte sich vorher erkundigen, ob dies sein Finanzierungsvertrag überhaupt zulässt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: