GDL gewinnt vor Gericht:Weselsky genießt den Überraschungseffekt

Lokführerstreik - Landesarbeitsgericht Frankfurt

Lokführerstreik: Claus Weselsky (l.), Chef der Lokführer-Gewerkschaft GDL, spricht vor dem Verhandlungssaal des Hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt am Main über den zweiten Sieg in Folge

(Foto: dpa)
  • Nach seinem Sieg vor Gericht kündigte GDL-Chef Weselsky an, den Bahnstreik schon am Samstagabend zu beenden.
  • Dass die Gewerkschaft vor Gericht gewinnen würde, war zwischenzeitlich nicht absehbar gewesen.

Von Daniela Kuhr, Berlin, und Andrea Rexer, Frankfurt am Main

Weselky verkündete Ende des Streiks

Die wahre Überraschung kam um 15.13 Uhr. Da trat Claus Weselsky, Chef der Lokomotivführergewerkschaft GDL, in Frankfurt vor die Presse und kündigte an: Die GDL werde ihren Streik nun doch früher als geplant beenden. Die Lokführer würden als "Versöhnungsgeste" ihre Arbeit schon ab Samstagabend, 18 Uhr, wieder aufnehmen, sagte Weselsky. Es war ein Auftritt, wie der Gewerkschaftschef ihn liebt - und das großzügige Entgegenkommen eines Siegers.

Bahn-Personalvorstand Weber ist erleichtert

Wenige Minuten zuvor hatte das Landesarbeitsgericht Hessen den Streik der Lokomotivführer auch in zweiter Instanz für rechtmäßig erklärt. "Wir könnten den Streik bis Montag, vier Uhr, fortsetzen", sagte der GDL-Chef. Es handele sich um eine Geste der Versöhnung. Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber reagierte erleichtert. Zwar wunderte er sich, warum Weselsky dann nicht einfach einem der Vergleichsvorschläge der Richter zugestimmt habe. Aber immerhin habe sich damit der Einsatz der Bahn vor den Gerichten bereits gelohnt. "Das ist ein gutes Zeichen für unsere Kunden und unsere Mitarbeiter", sagte Weber.

Nachdem die Parteien schon am Donnerstagabend bis spät in die Nacht vor dem Arbeitsgericht gestritten hatten, war die Auseinandersetzung am Freitagvormittag vor dem Landesarbeitsgericht in die zweite Runde gegangen. Geduldig hörte sich der Richter die Positionen beider Seiten an. "Sie sind der Angreifer, legen Sie Ihre Argumente dar", forderte er die Vertreter der Bahn auf. Ruhig und gelassen trug der Anwalt der Bahn die Argumente vor, die Weselsky und seine Mitstreiter dann leidenschaftlich zu entkräften versuchten. Wie schon am Vortag, lehnten sie auch diesmal einen vom Gericht ausgearbeiteten Vergleichsvorschlag ab.

Richter erklären Streik für verhältnismäßig

Trotzdem kam die zweite Instanz am Ende zum gleichen Ergebnis wie schon die Richterin am Arbeitsgericht: Der Streik sei verhältnismäßig, weil er die Bahn nicht in ihrer Existenz bedrohe. Zudem fahren einige Züge durch den Notfahrplan, das wirtschaftliche Leben sei zwar beeinträchtigt, es führe auch zu Schaden. "Aber erlauben Sie mir zu sagen: Das ist ja auch das Wesen eines Streiks, dass es zu Schaden kommt", hatte die Richterin bei ihrer Urteilsverkündigung in der ersten Instanz gesagt.

Auch die anderen Argumente der Bahn ließen die Richter nicht gelten. So hatte die Bahn gesagt, das Streikziel sei nicht rechtmäßig, weil die Gewerkschaft unter anderem fordere, dass Lokführer mit 30 und 35 Jahren Berufserfahrung ein Gehaltsplus bekommen sollen. Das sei altersdiskriminierend, so die Bahn. Die Richter erwiderten, das sei nicht eindeutig zu erkennen und damit auch nicht rechtswidrig.

Sieg der Gewerkschaft war nicht vorhersehbar

Dass am Ende des langen Ringens vor Gericht die Gewerkschaft siegte, war zwischendurch nicht absehbar. Gerade als die Richterin der ersten Instanz merkte, dass Weselsky und seine Männer sich einem Kompromiss völlig verwehrten, wurde sie ungeduldig. "Ein Gericht kann den Ausgang Ihrer Verhandlungen nicht vorher festlegen. Die Gegenseite ist Ihnen weiter entgegengekommen als je zuvor. Wie stellen Sie sich denn den weiteren Prozess vor, wenn Sie sich ganz verweigern?", hatte sie zu fortgerückter Stunde zu Weselsky gesagt, als sie merkte, dass all die Stunden umsonst waren, in denen sie sich um einen Vergleich bemüht hatte.

Kurz hatte es so ausgesehen, als würde es klappen. Die GDL hatte schon ein Angebot in der Tasche, den Streik vorzeitig am Samstag um 16 Uhr zu beenden. Doch dann traute sich Weselsky doch den letzten Schritt nicht zu. Er pochte darauf, dass im Vergleich festgeschrieben wird, dass es am Ende zu einem "tarifpluralen" Ergebnis kommt, sprich: dass die GDL einen eigenen Tarifvertrag für die Zugbegleiter bekommt.

GDL beharrt auf Tarifvertrag für Zugbegleiter

Und damit war man wieder beim alles entscheidenden Knackpunkt angelangt, der bislang noch jedes Gespräch zwischen Bahn und GDL in dieser Tarifrunde zum Scheitern gebracht hat: Die GDL, die bislang nur für Lokführer verhandelt hat, will erstmals auch einen Tarifvertrag für Zugbegleiter abschließen - obwohl dort die weitaus größere Eisenbahngewerkschaft EVG die Mehrheit hat.

Die Bahn wäre sogar bereit dazu, mit beiden Gewerkschaften parallel zu verhandeln, allerdings nur, wenn man sich auf Absprachen einigt, die dafür sorgen, dass nicht am Ende innerhalb einer Berufsgruppe unterschiedliche Regeln für Löhne, Schichten und Wochenarbeitszeiten gelten. Doch eben dazu war und ist die GDL nicht bereit. Wie es weitergeht, ist völlig offen.

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