Urteil zu Hartz IV für Zuwanderer:Entscheidung zum Wohl der gesamten EU

Urteil zu Hartz IV für Zuwanderer: Flaggen wehen vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg

Flaggen wehen vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg

(Foto: Imago Stock&People)

Die Freizügigkeit in der EU war nie dazu gedacht, dass Menschen auswandern, um bessere Sozialleistungen zu erhalten - sondern um Arbeitnehmern Chancen zu eröffnen. Im Fall einer jungen Rumänin, die in Deutschland kein Hartz IV erhielt, haben die EU-Richter daher richtig entschieden.

Ein Kommentar von Roland Preuß

Der Europäische Gerichtshof hat über einen Extremfall entschieden: Es ging um eine junge Rumänin, die nach Deutschland zog, die hier nie gearbeitet hat und sich nie um Arbeit bemühte, dann aber vergeblich Hartz IV beantragte.

Das ist nicht typisch für EU-Zuwanderer, ganz im Gegenteil, es ist ein Einzelfall. Doch einer, an dem sich gut bestimmen lässt, wann die europäische Solidarität noch greifen muss und wann nicht. Die EU-Richter haben nun entschieden: Deutschland muss in diesem Fall keine Hilfe leisten. Sie haben die richtige Entscheidung getroffen.

Die Debatte um Armutszuwanderer aus dem Osten war von Anfang an falsch geknöpft. Die CSU machte eine unappetitliche Kampagne gegen angeblichen Sozialmissbrauch daraus. "Wer betrügt, fliegt", tönte die Partei. Doch hier geht es nicht um Missbrauch, es geht darum, wann jemand ganz legal Sozialleistungen beziehen kann.

Es geht bei dem Luxemburger Verfahren aber auch nicht um Rassismus, wie Kritiker der Debatte gerne behaupten. Das Thema betrifft Roma aus Rumänien und Bulgarien, aber auch weit mehr EU-Bürger, etwa aus den Niederlanden oder Polen. Es geht darum, ob jemand ein Recht auf Hilfe aus einem nationalen Solidarsystem hat, obwohl er nie etwas dazu beigetragen hat. Diese Frage bleibt nun dort, wo sie hingehört: bei den nationalen Parlamenten.

Innerhalb der Europäische Union herrscht dank ihrer Erweiterung ein enormes Wohlstandsgefälle. Ein Akademiker in Rumänien verdient oft nicht mehr Geld als in Deutschland an Hartz IV gezahlt wird. Die EU-Mitgliedschaft hat vielen dieser Menschen neue Chancen eröffnet, sie ziehen in den Westen, nehmen teils schlecht, teils aber auch gut bezahlte Jobs an - und schicken Geld nach Hause.

Das Ziel der Freizügigkeit

So war die Freizügigkeit auch gedacht: als Raum der Chancen und der Gleichberechtigung für Arbeitnehmer. Sie war nie dazu gedacht, dass Menschen wandern, um bessere Sozialleistungen zu erhalten. Europa würde damit sicher nicht das Problem der zig Millionen Armen in der Union lösen.

Die vollen Sozialleistungen in Deutschland für jeden würden das Problem nur verschieben, statt es zu lösen. Und es würde die Fliehkräfte der EU verstärken, in der ohnehin schon Unmut kocht über eine angebliche Bevormundung aus Brüssel. Denn das Urteil betrifft alle EU-Staaten.

Deutschland, aber auch die EU-Bürger aus dem Osten profitieren insgesamt von der Zuwanderung, das muss man immer wieder betonen. Das "insgesamt" gilt jedoch nicht für eine Reihe deutscher Städte, in denen die bisherige Rechtsunsicherheit die Probleme verschärft und die Stimmung angeheizt hat. Die Städte fühlen sich zu Recht überfordert, trotz Millionenhilfen von Bund und Ländern. Das Urteil wird dazu beitragen, die Lage zu beruhigen.

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