Sterbehilfe-Debatte im Bundestag:"Beim Sterben wird's persönlich"

Bundestag

Emotional doch sachlich: die Debatte über die Sterbehilfe am Donnerstag im Bundestag in Berlin

(Foto: dpa)
  • Vier Stunden hat der Deutsche Bundestag mit viel Emotionen über das Thema Sterbehilfe diskutiert. Es war eine Orientierungsdebatte. Ein Gesetz soll erst 2015 kommen.
  • Bislang liegen fünf Positionspapiere vor. Vier fordern ein Verbot von Sterbehilfevereinen, einige Abgeordnete wollen jedoch Ärzten unter bestimmten Bedingungen Hilfe beim Suizid gesetzlich erlauben. Ein Vorschlag lautet, alles so zu lassen, wie es ist.
  • Alle Abgeordneten betonen die Würde des Menschen und das Recht auf Selbstbestimmung. Manche warnen vor einem Dammbruch, wenn Hilfe beim Suizid in manchen Fällen erlaubt würde.
  • Einig ist sich der Bundestag darin, dass die Palliativmedizin ausgebaut werden muss.

Von Markus C. Schulte von Drach

Selten hat im Deutschen Bundestag eine so schwierige Debatte so emotional und sachlich zugleich stattgefunden. Schon in der Begrüßung betonte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), dass es sich hier um das vielleicht anspruchsvollste Projekt dieser Legislaturperiode handelt: Die Suche nach einer Antwort auf die Frage: Wie gehen wir mit Menschen um, die sterben wollen? "Beim Sterben", so fasste Katrin Vogler von den Linken es prägnant zusammen, "wird's persönlich."

Viel Raum gibt der Bundestag sich deshalb für die Diskussion. So ist die aktuelle Debatte nur eine Orientierungsdebatte, während der etliche Abgeordnete in Beiträgen von fünf Minuten die verschiedenen Positionen begründen, die sich in bislang fünf Papieren niedergeschlagen haben. Fünf Papiere, die alle jeweils von Mitgliedern unterschiedlicher Fraktionen getragen werden. Einige fordern ein strafrechtliches Verbot für Vereine, die Sterbehilfe anbieten. Außerdem gibt es den Vorschlag, Ärzten unter bestimmten Bedingungen die Hilfe bei der Selbsttötung zu erlauben. Und manche Abgeordnete wollen die Verhältnisse so lassen, wie sie sind.

Vier Stunden nahmen sich die Abgeordneten, um sich mit diesem "emotionalen Ringen um den richtigen Weg" zu beschäftigen, wie es Carola Reimann (SPD) beschreibt. Und noch mindestens dreimal will der Bundestag sich in Erörterungen und Beratungen mit dem Thema beschäftigen, bevor er im kommenden Jahr eine Entscheidung fällen will.

"Krankheit und Tod saßen mit am Tisch"

Der erste Redner, Michael Brand (CDU), gilt als Initiator der Debatte und in seiner Rede machte er schnell klar, was ihn dazu bewogen hat: Die Erfahrung mit einem krebskranken Vater, der noch deutlich länger zu leben vermochte, als die Ärzte vorausgesagt hatten. "Krankheit und Tod saßen bei uns immer mit am Tisch", sagte Brand. Und schnell kommt er zu den Begriffen, die die gesamte Debatte prägen werden: Es geht um Würde, auch beim Sterben. Würde, die insbesondere durch die heutigen Möglichkeiten der Palliativmedizin - die Behandlung von Schmerzen - bewahrt werden kann. Die palliative Begleitung auszubauen, sei deshalb ein wichtiger Schritt.

Niemand müsse heute mehr wegen Schmerzen sterben. Beihilfe zum Sterben, wie sie Angehörige oder Ärzte leisten können, will er nicht unter Strafe gestellt sehen. Doch der ärztlich assistierte Suizid - der den Ärzten durch ihr Standesrecht verboten ist - dürfe keine normale Option werden. Jede Sterbehilfe, die auf Wiederholung ausgelegt ist, müsse verhindert werden. "Wer hier die Tür auch nur einen Spaltbreit öffnet, wird sie nicht mehr schließen können", warnte Brand. Das belegten die Beispiel Niederlande und vor allem Belgien, wo inzwischen selbst Kinder und Sexualstraftäter getötet werden dürfen. "Auch bei der Sterbehilfe schafft Angebot Nachfrage."

Katrin Vogler von der Partei Die Linke wandte sich deutlich gegen jede geschäftsmäßige Sterbehilfe. Sie betonte, das Recht auf Leben sei das grundlegendste Menschenrecht. Doch daraus ergebe sich keine Pflicht zu leben - zumindest für jene, die keiner Religionsgemeinschaft angehören.

Doch sie wolle nicht in einer Gesellschaft leben, in der jemand Gewinn daraus ziehen könne, anderen den Tod zu bringen. "Wir sollten Menschen nicht vermitteln, wann es für sie Zeit wird, freiwillig sterben zu sollen", sagte Vogler. Schon der profitorientierte Wettbewerb im Gesundheitswesen ist eine schlimme Entwicklung. Jetzt dürfe nicht auch noch "ein Markt zum Lebensende" entstehen. Doch Personen, die in einer vertrauten Beziehung zu den Betroffenen stünden, sowie Ärzte, sollten diesen "ein würdevolles Leben bis zum Ende" ermöglichen können.

Warnung vor "Seriensterbehelfern"

Carola Reimann von der SPD setzte sich ebenfalls für ein Verbot der organisierten Sterbehilfe ein. Menschen aus ihrem persönlichen Umfeld und ihrem Arzt sollten die Betroffenen sich jedoch anvertrauen können. Und in diesen Fällen müsse es mehr Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten geben. Denn auch wenn eine gute Palliativversorgung vielen Menschen helfen würde - "es wird auch unheilbar Kranke geben, die trotz allem ihr Leben beenden wollen".

Das betonte auch Karl Lauterbach. "Es gibt Menschen, die auch im Licht der Palliativmedizin ihr Leben und ihren Tod nicht als würdevoll empfinden", sagte der Gesundheitsexperte der SPD. "Diese kleine Gruppe ist auf unsere Hilfe angewiesen." Das einzige Angebot, das diese bislang finden, sind Sterbehilfeorganisationen oder "Seriensterbehelfer".

Es ginge also nicht um ein "Entweder oder", sagte Reimann, sondern darum, die ärztliche Beihilfe für die krassen Ausnahmefälle zu regeln, vor denen man die Augen nicht verschließen dürfe. Und deshalb müsse Rechtssicherheit für die Ärzte hergestellt werden. Nicht um eine Kassenleistung herbeizuführen, sondern um jedem einzelnen Arzt die Möglichkeit zu geben, eine Gewissensentscheidung zu treffen. Es ginge hier um eine so grundsätzliche Werteentscheidung, so Lauterbach, dass nicht die Ärzte sie entscheiden könnten, sondern nur der Deutsche Bundestag.

Renate Künast von den Grünen trat ein für das einzige Positionspapier, das die Verhältnisse so belassen will, wie sie derzeit sind. Ähnlich wie andere Abgeordnete betonte sie die Bedeutung der Palliativmedizin. Doch "der Einzelne kann entscheiden, wie sein Leben endet", verwies sie auf das Strafrecht. Schließlich seien Freitod und Beihilfe erlaubt. Verboten sei dagegen die Tötung auf Verlangen. "Unsere Aufgabe ist nicht, für den Menschen zu entscheiden, sondern ihn vor Fremdbestimmung zu schützen", sagte Künast.

Die Frage sei deshalb nicht, ob es Vereine gebe, die den Menschen helfen, zu sterben. Es dürfe nur nicht möglich sein, dass Menschen dazu verleitet würden, sterben zu wollen. Das Problem existiere jedoch unabhängig von Sterbehilfevereinen, denn Beihilfe ist straffrei. Und die Rechtslage belege keine Fehlentwicklung. "Wir sollten der Versuchung widerstehen, unseren Glauben oder unsere ethischen Ansichten ins Strafgesetzbuch zu schreiben", forderte Künast. Die jetzige Rechtslage sei klüger als alles, was bisher vorgeschlagen wurde.

"Zwang zum Qualtod nicht mit Würde des Menschen vereinbar"

Peter Hintze (CDU) sah das anders. Er gehört zu den Unterzeichnern eines Papiers, welches es Ärzten erlauben soll, dem Wunsch bestimmter Patienten zu sterben, folgen zu dürfen. Das Leben sei zu schützen. Aber bei einer zum Tode führenden Krankheit gehe es nicht um das Ob, sondern um das Wie des Sterbens. "Ein Zwang zum Qualtod ist nicht mit der Würde des Menschen vereinbar", sagte Hintze. Leiden, so erklärte der Pfarrer, sei immer sinnlos. Auch die große christliche Hoffnung sei ein Leben ohne Leiden. So heiße es in der Offenbarung des Johannes: Kein Leid, kein Geschrei, kein Schmerz wird mehr sein. Hintze widersprach den Warnungen, es würde zu einem Dammbruch bei der Sterbehilfe kommen. Hier äußere sich "Misstrauen gegen unsere Ärzte, gegen uns selbst".

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) lehnte dagegen sowohl Sterbehilfevereine ab, als auch eine Möglichkeit für die Ärzte, Menschen beim Suizid zu helfen. Organisierte Sterbehilfe sollte ihm zufolge strafbar sein. Besonders gegen eine "Verklärung der Selbsttötung als Akt menschlicher Selbstbestimmung" sprach sich Gröhe aus.

Allein die große Einigkeit der Abgeordneten in der Frage der Palliativmedizin ist schon ein wichtiges Signal für schwer kranke und sterbende Menschen. Selbst der Bundesgesundheitsminister sprach sich dafür aus, diesen Bereich auszubauen.

Noch liegen keine konkreten Gesetzentwürfe vor. Bislang ist nicht abzusehen, welche Position sich durchsetzen wird - insbesondere da die Entscheidung im Bundestag 2015 ohne Fraktionszwang fallen wird.

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