Münchner Kunsterbe:Zweifel am Testament von Cornelius Gurlitt

Cornelius Gurlitt in München

Fühlte sich offenbar verfolgt: Kunsterbe Cornelius Gurlitt

(Foto: action press)

Der verstorbene Kunsterbe habe an "paranoiden Wahnideen" gelitten, als er seinen letzten Willen abfasste, sagt ein Gutachter. Cornelius Gurlitt fühlte sich wohl von Nazis verfolgt.

Von Catrin Lorch und Jörg Häntzschel

An der Gültigkeit des vom Kunsterben Cornelius Gurlitt hinterlassenen Testaments sind erhebliche Zweifel aufgetaucht. Einem neuen Gutachten zufolge litt Gurlitt an "paranoiden Wahnideen", als er seinen Letzten Willen niederschrieb. Wegen dieser psychischen Erkrankung sei Gurlitts "Freiheit der Willensbildung" aufgehoben gewesen, schreibt der Psychiater und Jurist Helmut Hausner. Bei ihm hatte der Anwalt von Verwandten des am 6. Mai verstorbenen Kunsterben das Gutachten in Auftrag gegeben: Der Cousin Dietrich Gurlitt und die Cousine Uta Werner waren in dem Testament übergangen worden.

Laut der Expertise, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, ist Gurlitt von "paranoiden Wahnvorstellungen" beherrscht gewesen, als er am 9. Januar dem Kunstmuseum Bern seine Wohnung und sein Haus in Salzburg, sein Vermögen und die umstrittene Kunstsammlung vermachte. Sein "Willensbildungsprozess" sei durch die Wahnvorstellungen "deformiert" gewesen, die als "eigenständige Erkrankung" bereits seit den Sechzigerjahren bestanden hätten. Hausner beruft sich auf Dokumente und Briefe, aus denen hervorgehe, dass Gurlitt sich seit Jahrzehnten von Nazis verfolgt fühlte. Er befürchtete ein Komplott, wodurch ihm die vom Vater geerbten Bilder weggenommen werden könnten.

Hausner zitiert auch aus dem im vergangenen Jahr angefertigten Gutachten, das Grundlage für die Entscheidung war, Gurlitt kurz vor Weihnachten 2013 unter Betreuung zu stellen. Danach sei der Sohn des NS-Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt "der Vergangenheit des dritten Reichs verhaftet". Hausner kommt nun zu dem Schluss, dass eine solche Erkrankung zwar nicht zwingend zur Testierunfähigkeit führe, jedoch die Freiheit der Willensbildung für Verfügungen aufhebe, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Wahn stehen. Nach seiner Einschätzung liegt Gurlitts Entscheidung, seine Sammlung nach Bern zu geben, darin begründet, dass er sie vermeintlichen Nazis in Deutschland für immer entziehen wollte.

Neuer Schatten auf dem Erbe Gurlitts

Das 48-seitige Dokument wirft einen neuen Schatten auf das Erbe Gurlitts. Dabei haben dessen Verwandte, die das Gutachten in Auftrag geben ließen, bereits angekündigt, weder einen Erbschein zu beantragen noch das Erbe anzufechten. Auch das Kunstmuseum Bern, so geht es aus einem Schreiben des Nachlasspflegers hervor, will Gurlitts Zustand zum Zeitpunkt der Verfassung seines Testaments nicht prüfen lassen.

Die Verantwortlichen in Berlin, Kulturstaatsministerin Monika Grütters und die Leiterin der Gurlitt-Taskforce, Ingeborg Berggreen-Merkel, signalisierten, dass sie fest von der Annahme des Erbes durch das Berner Museum ausgehen. Dieses teilte jedoch mit, erst am 26. November entscheiden zu wollen. Angeblich hat man sich bereits darauf geeinigt, dass der wichtigste Teil der Sammlung, die "Entartete Kunst", in deutschen Museen bleiben dürfe. Auch die Provenienzforschung durch die Taskforce soll in deutscher Hand bleiben.

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