Sebastian Edathy:Von der Ächtung bis zur Anklage

Die soziale Vernichtung von Sebastian Edathy lässt einen frieren. Dass er wegen des Besitzes von Kinderpornografie nun vor Gericht muss, ist dennoch richtig - in dieser Causa gibt es noch viel zu klären.

Kommentar von Heribert Prantl

Ach ja, die Unschuldsvermutung. Sie ist in Fällen wie dem von Sebastian Edathy nur noch papierschnipselgroß. Sie verwehte im Sturm der öffentlichen Empörung, der durch die Löcher des Ermittlungsverfahrens pfiff. Edathy war schon längst verurteilt, bevor die Anklage jetzt gegen ihn zugelassen wurde.

Dass er sich einst als Vorsitzender des Ausschusses zur Untersuchung der NSU- Mordtaten Verdienste erworben hat, kann man kaum noch erwähnen, ohne als potenziell pädophil verdächtigt zu werden. Die SPD hat sich deswegen von ihrem Ex-Abgeordneten in Hast und Hass getrennt. Mit so einem will man nichts mehr zu tun haben - auch wenn die Strafbarkeit seines Tuns (Besitz von Kinder- und Jugendpornografie) wohl im untersten Bereich liegen wird.

Es wird allenfalls eine Geldstrafe herauskommen. Auch das ist natürlich nicht nichts. Und man möchte nicht unbedingt vertreten oder regiert werden von einem Mann, der sich Bilder nackter Kinder anschaut. Aber die Art und Weise, wie hier die soziale Vernichtung eines Menschen verläuft, lässt einen schon frieren.

Nun also ist die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Edathy zugelassen worden, es wird gegen ihn vor Gericht verhandelt werden. Das ist schon deswegen richtig, weil in dieser Causa so viel unklar ist. Diese Unklarheiten konnten und können nicht im Zwischenverfahren geklärt werden. Die Klärung kommt zu spät.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: