Terrorakt beim Oktoberfest 1980:Ermittler befassen sich wieder mit Wiesn-Attentat

Oktoberfest-Attentat 1980

Oktoberfest-Attentat: Ein Sarg wird am 26. September 1980 vom verwüsteten Tatort beim Oktoberfest in München getragen. Jetzt prüfen Bundesanwälte die Aussage einer Zeugin, die einen angeblichen Mittäter benannt hat

(Foto: Frank Leonhardt/dpa)
  • Die Bundesanwaltschaft prüft neue Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat 1980, die Entscheidung steht kurz bevor.
  • Anlass sind eine neue Zeugin, neue Erkenntnisse und wachsendes Unbehagen selbst bei Ermittlern.
  • Der Anschlag war der größte in der deutschen Nachkriegsgeschichte, mit 13 Toten und mehr als 200 Verletzten.

Von Annette Ramelsberger und Katja Riedel

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Die Bundesanwaltschaft erwägt nach Informationen der Süddeutschen Zeitung, die Ermittlungen zum Oktoberfestattentat 32 Jahre nach Einstellung wieder aufzunehmen. Die Entscheidung soll noch in diesem Jahr fallen. "Wenn sich zureichende, tatsächliche Anhaltspunkte für weitere Tatbeteiligte ergeben sollten, werden wir die Ermittlungen wieder aufnehmen", sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft der SZ. Bei dem Anschlag starben am 26. September 1980 13 Menschen, 211 wurden verletzt. Es war der schwerste Anschlag in Deutschland seit dem Krieg.

Schon seit Ende 2013 prüfen die Bundesanwälte in Karlsruhe, ob eine Wiederaufnahme infrage kommt. Einen aktuellen Anlass bietet der Antrag des Opferanwalts Werner Dietrich, in dem dieser eine neue Zeugin angeführt hat. Die Bundesanwaltschaft hat die Zeugin vernommen, sie hat einen angeblichen Mittäter namentlich benannt. In dessen Spind hatte die Frau am Tag nach dem Anschlag Flugblätter mit einem Nachruf auf den Attentäter Gundolf Köhler gefunden - noch bevor dessen Name bekannt war. Derzeit prüft Karlsruhe die Verlässlichkeit der Aussage.

Auch die Bundesregierung vermutet, dass der bei dem Anschlag getötete 21-jährige Student nicht als Einzeltäter handelte. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion schreibt sie, zum Zeitpunkt der Einstellung des Verfahrens habe man es "als lediglich nicht nachgewiesen erachtet" , dass Köhler "aus einer Gruppierung heraus gehandelt hat oder es sonstige Mitwisser gab". Köhlers Verbindungen ins rechtsextreme Milieu seien nicht vernachlässigt worden.

Zudem habe der Generalbundesanwalt noch in der Einstellungsverfügung ausgeführt, "dass sich weder die Beweggründe Köhlers noch der unmittelbar tatauslösende Anlass mit völliger Sicherheit haben aufklären lassen". Die Regierung wehrt sich allerdings gegen den Vorwurf, dass einseitig ermittelt worden sei. Hierzu gebe die Aktenlage "unabhängig vom Zeitpunkt der Ermittlungen nichts her". Der Abgeordnete Konstantin von Notz (Grüne) fordert "rückhaltlose Aufklärung". In Anbetracht der NSU-Morde gelte es, alle vorhandenen Akten zusammenzuführen. Nur so könne man Verschwörungstheorien vorbeugen.

Vernichtung wertvoller Asservate

Die Antwort auf die Grünen-Anfrage geht auch auf die Vernichtung wertvoller Asservate ein. So wurden 48 Zigarettenkippen, die im Auto des Attentäters gefunden wurden, bereits im Februar 1981 vernichtet - nur ein gutes Vierteljahr nach der Tat. Auch ein Fragment einer abgetrennten Hand hat sich bereits in der Gerichtsmedizin verloren.

Auch woher Köhler den Sprengstoff bezog, sei nicht geklärt. Dass dieser aus Beständen eines Neonazis stammte, gegen den ebenfalls ermittelt wurde, kann man weder beweisen noch ausschließen. Der Mann hatte Waffen, Munition und Sprengstoff aus gestohlenen Beständen der Bundeswehr in Depots gehortet. Nach seiner Verhaftung hatte er sich in seiner Zelle erhängt. Ob er als V-Mann für den Verfassungsschutz arbeitete, wollte die Regierung nicht beantworten.

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