Fernreisen:Bei Flugangst Rücktritt

Wer wegen plötzlich auftretender Panikattacken seinen Flug nicht antritt, kann sich die Kosten durch seine Reiserücktritts-Versicherung erstatten lassen.

Das Landgericht Koblenz sieht in Angstzuständen einen hinreichenden Grund für einen Reiserücktritt.

Die Versicherung müsse in jedem Fall dann zahlen, wenn ein Arzt wegen der Flugangst von der Reise abgeraten habe (Az.: 14 S 251/03). Im konkreten Fall litt ein Passagier kurz vor dem Abflug plötzlich unter Schweißausbrüchen und heftigem Gliederzittern. Der Flughafenarzt riet daraufhin vom Antritt der Flugreise ab. Die Versicherung weigerte sich allerdings, den Reisepreis zu erstatten.

Rücktritt nur vor Antritt

Das Landgericht sah dagegen den Versicherungsfall als gegeben an. Anders wäre die Rechtslage nur bei einem Reiseabbruch nach Antritt der Reise. Denn in diesem Fall läge rechtlich betrachtet kein "Rücktritt" vor, der könne nämlich nur vor Reiseantritt erfolgen.

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