Streit um Gebühren für Verlagsinhalte:Google News schließt in Spanien

  • Google stellt den spanischen Ableger seines Nachrichtenportals Google News ein.
  • Der Konzern begründet das mit dem dortigen Leistungsschutzrecht, das ab 1. Januar von Suchmaschinen für das Anzeigen von Verlagsinhalten Gebühren erhebt.

Google stellt spanisches Google News ein

Google macht seine Nachrichten-Website in Spanien dicht - und reagiert damit auf ein Gesetz, das für das Anzeigen von Verlagsinhalten künftig eine Gebühr vorschreibt. Da Google News keine Werbung enthalte und dem Konzern entsprechend kein Geld einbringe, sei die neue Abgabe nicht tragbar, hieß es in einem Blogeintrag. Schließlich, so argumentiert der Internet-Konzern, leiten die Suchergebnisse in Google News Millionen Nutzer auf die Verlags-Angebote weiter. Am 16. Dezember nun schließt Google das News-Angebot in Spanien und wird dann auch keine Inhalte spanischer Medienhäuser mehr erfassen. Google sei "wirklich traurig" darüber, erklärte der zuständige Manager Richard Gingras.

Neues Leistungsschutz- und Urheberrecht in Spanien

Die Ende Oktober verabschiedete Gesetzesreform in Spanien sieht vor, dass Betreiber von Suchmaschinen grundsätzlich eine Gebühr an Verlage und Autoren zahlen müssen, wenn sie Auszüge aus deren Texten anzeigen. Die von vielen Beobachtern als "Google-Gebühr" bezeichnete Regelung tritt am 1. Januar in Kraft. Die spanische Urheberrechtsreform sieht auch Geldstrafen von bis zu 600 000 Euro für Anbieter vor, die illegale Downloads ermöglichen, sowie eine schärfere Überwachung zum Schutz des geistigen Eigentums. Die vor allem von den Verlegern unterstützen Gesetzesänderungen kam mit den Stimmen der Abgeordneten der konservativen Volkspartei (PP) von Ministerpräsident Mariano Rajoy zustande. Sprecher linker Parteien und auch Vertreter der Kulturszene hatten vor allem die "Google-Gebühr" kritisiert.

Wie ist die Situation für Google News in Deutschland?

Google News ist hierzulande ebenfalls werbefrei. Auch in Deutschland tobt ein Streit zwischen Verlagen und Google über die Nutzung von Textausschnitten in den Suchergebnissen. Das vor allem auf Betreiben der Verlage eingeführte Leistungsschutzrecht erlaubt Medienhäusern, von anderen Unternehmen eine Lizenzgebühr für die Verwendung ihrer Inhalte im Internet zu verlangen. Dabei geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte Nachrichtensammlungen, die Verlagstexte verwenden. Das Gesetz ist weniger streng formuliert, als jenes in Spanien. So können in Deutschland einzelne Wörter weiterhin lizenzfrei verwendet werden. Darunter fällt den Kommentaren zum Leistungsschutzrecht zufolge auch eine verlinkte Überschrift.

Im Sommer hatten einige Verlage, die in der Verwertungsgesellschaft Media organisiert sind, Klage gegen Google eingereicht, um die Zahlung von Lizenzgebühren durchzusetzen. Google kündigte daraufhin an, nur noch Überschriften statt kurzer Textausschnitte anzuzeigen - was nicht unter die Gebührenpflicht fiele. Daraufhin willigten die betroffenen Verlage vorläufig in eine Gratis-Nutzung der Textausschnitte ein. Die Süddeutsche Zeitung und SZ.de sind nicht an der VG Media beteiligt.

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