Kritik von Heiko Maas:"Mit uns kann man nicht umgehen wie mit der FDP"

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kritisiert im SZ-Interview Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).

(Foto: dpa)
  • Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hält Angela Merkels Äußerung, die Wahl eines Linken-Ministerpräsidenten sei eine "Bankrotterklärung" für seine Partei, für unangebracht.
  • Maas sieht darin eher einen Hinweis auf die Nervosität der CDU, die in den Bundesländern immer schwächer werde.
  • Außerdem verurteilt der SPD-Politiker den Beschluss des CDU-Parteitags für einen "starken Staat": "Es gibt kein Grundrecht auf innere Sicherheit."

Von Robert Roßmann

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hält die Äußerung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die Wahl eines Linken-Ministerpräsidenten in Thüringen sei für die SPD eine "Bankrotterklärung", für unangebracht. Maas sagte der Süddeutschen Zeitung, die Äußerung Merkels zeige, "wie nervös es die CDU macht, dass sie mittlerweile nur noch in sieben Landesregierungen sitzt, die SPD inzwischen aber in 14". In der großen Koalition müsse Merkel anders agieren als in der schwarz-gelben Koalition. "Mit uns kann man nicht umgehen wie mit der FDP", sagte Maas.

Der Justizminister kritisierte auch die Forderungen der CDU zur inneren Sicherheit. Die Christdemokraten hatten auf ihrem Bundesparteitag vergangene Woche einen Leitantrag für einen "starken Staat" beschlossen, in dem ein "Grundrecht" auf innere Sicherheit in Deutschland postuliert wird. Außerdem verlangt die CDU ein Verbot der Sympathie-Werbung für terroristische Vereinigungen und die Einführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS). Maas sagte dazu: "In unserem Grundgesetz steht ein solches Grundrecht auf innere Sicherheit nicht." Auch die VDS und das Verbot der Symphatiewerbung lehne er "ganz entschieden ab".

Ein Verbot der Sympathiebekundungen für kriminelle und terroristische Organisationen sei "weder sinnvoll noch notwendig", sagte Maas. Es gehe derzeit vor allem um den Islamischen Staat (IS). Der IS sei "aber bereits nach dem Vereinsrecht verboten worden", damit könne "die Werbung für diese Terroristen schon jetzt mit bis zu einem Jahr Haft geahndet werden". Bis zum Jahr 2002 habe es in Deutschland bereits ein generelles Verbot der Sympathie-Werbung gegeben. Dies habe aber "kaum Relevanz" gehabt. Es sei "nur zu ganz wenigen Verurteilungen" gekommen, da die Gerichte "im Lichte der Meinungsfreiheit die Messlatte sehr hoch gelegt haben".

Das deutsche Straftrecht biete "schon heute effektive Mittel, um gegen Terroristen vorzugehen", sagte Maas. Die Bundesregierung setze "gerade noch die UN-Resolution gegen 'foreign fighters' um, mit der Reisetätigkeit und Terrorfinanzierung noch weitgehender bestraft werden". Danach sei "das Terrorismusstrafrecht an den Grenzen der Verfassung angelangt - und damit ausgereizt", sagte der Justizminister. Terrorismus dürfe "niemals dazu führen, dass wir unsere Grundrechte und unseren Rechtsstaat nachhaltig beschädigen".

Das komplette Interview lesen Sie in der Montagsausgabe der Süddeutschen Zeitung.

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