Steuer- und Sozialrechtsänderungen:Das neue Jahr bringt mehr Geld

Euro-Münzen

Geringfügig zwar, aber immerhin: Die Bundesbürger können sich im neuen Jahr auf steuerliche Entlastung freuen.

(Foto: dpa)
  • 2015 werden viele Steuerzahler mehr netto vom brutto haben.
  • Das ergeben Berechnungen des Steuerexperten Frank Hechtner von der FU Berlin.
  • Hechtner kritisiert die große Koalition allerdings dafür, dass der Kinderfreibetrag erneut nicht angehoben wird.

Von Claus Hulverscheidt, Berlin

Die Bundesbürger können sich im neuen Jahr auf eine geringfügige steuerliche Entlastung freuen. Das ergibt sich aus Berechnungen des Finanzexperten Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin für die Süddeutsche Zeitung. Danach wird ein kinderloser Single bis zu 100 Euro weniger Abgaben zahlen müssen als 2014. Eine Familie mit zwei Kindern kommt auf eine Ersparnis von mindestens 48 und höchstens 340 Euro. Im Monat hat sie damit im Idealfall gut 28 Euro mehr zur Verfügung.

Hechtners Übersicht berücksichtigt alle Steuer- und Sozialrechtsänderungen, die 2015 in Kraft treten. Dazu zählen die Senkung des Rentenbeitrags von 18,9 auf 18,7 Prozent des Bruttolohns und die bessere Berücksichtigung von Vorsorgezahlungen in der Steuererklärung. Hinzu kommen Maßnahmen, die zwar noch nicht beschlossen sind, sich aber aus dem neuen Existenzminimumsbericht der Regierung ergeben und derzeit vorbereitet werden. Das gilt etwa für eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags um 118 und des Kinderfreibetrags um 72 Euro im Jahr sowie des Kindergelds um monatlich vier Euro.

Umgekehrt werden die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung um bis zu 2400 Euro im Jahr angehoben. Das sind jene Grenzen, bis zu denen das Gehalt mit Sozialabgaben belastet wird. Teurer wird auch die Pflegeversicherung: Hier steigt der Beitrag um 0,3 Punkte auf 2,35 Prozent des Bruttolohns für Eltern und 2,6 Prozent für Kinderlose. Rechnet man jedoch alle Be- und Entlastungen zusammen, ergibt sich von einigen wenigen Spezialfällen abgesehen unter dem Strich für alle Steuerzahler eine Ersparnis.

"Familienfreundliche Steuerpolitik sieht anders aus"

Wie immer im Steuerrecht, wächst diese Ersparnis mit zunehmendem Einkommen tendenziell an. Das ist logisch, da umgekehrt auch der durchschnittliche Steuersatz mit jedem zusätzlich verdienten Euro steigt. Der Übersicht zufolge wird ein kinderloser Alleinlebender mit einem Monatslohn von 1750 Euro im nächsten Jahr um insgesamt 40 Euro entlastet. Verdient er hingegen das Dreifache, spart er 85 Euro. Das größte Plus verbucht ein Besserverdiener-Paar mit zwei Kindern, bei dem beide Ehepartner jeweils knapp unter der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von monatlich 5950 Euro verdienen: Sie profitieren von allen Entlastungen, werden durch die Verschiebung der Grenze aber nicht zusätzlich belastet. Unter dem Strich bleibt ihnen die erwähnte Ersparnis von 340 Euro im Jahr.

In Einzelfällen kann das Plus sogar noch ein wenig höher ausfallen, denn Hechtner unterstellt, dass der Krankenkassenbeitrag mit 15,5 Prozent unverändert bleibt. Einige wenige Kassen, etwa die AOK Plus für Thüringen und Sachsen, wollen jedoch den neuen gesetzlichen Spielraum nutzen, der sich ihnen ab 2015 bietet, und ihren Beitrag senken.

Harsche Kritik übte der Berliner Steuerprofessor daran, dass die Besserstellung von Kindern noch immer nicht im Gesetzblatt steht, obwohl zumindest der Kinderfreibetrag rein verfassungsrechtlich schon Anfang 2014 hätte angehoben werden müssen. "Eine familienfreundliche Steuerpolitik sieht anders aus, bisher muss man der großen Koalition hier einen Totalausfall attestieren", sagte Hechtner.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: