Oktoberfest-Attentat:Generalbundesanwalt fordert Geheimdienst-Akten an

34 Jahre nach dem Oktoberfest-Attentat hat Generalbundesanwalt Harald Range die Ermittlungen wieder aufgenommen. Nun verlangt er von Geheimdiensten die Herausgabe aller Akten - weil die nur unzureichend ausgewertet wurden.

Generalbundesanwalt Harald Range verlangt von den deutschen Geheimdiensten die Herausgabe aller Akten, die Informationen über das Oktoberfest-Attentat von 1980 enthalten. Ein Sprecher Ranges bestätigte dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel, dass man "alle infrage kommenden Behörden ersuchen" werde, "gegebenenfalls vorhandene Akten und Unterlagen zu dem Attentat zu übermitteln".

Dem Bericht zufolge sollen vor allem Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamts für Verfassungsschutz überprüft werden, die bei den bisherigen Ermittlungen noch nicht oder nur unzureichend kriminalistisch ausgewertet wurden.

Bei dem Anschlag waren in München 13 Menschen getötet und 200 verletzt worden. Unter den Toten war auch der Attentäter, der 21-jährige Student Gundolf Köhler, Anhänger der rechtsextremen "Wehrsportgruppe Hoffmann". Er wurde als Einzeltäter angesehen. An dieser Theorie gab es aber immer Zweifel. Wegen einer neuen, bisher unbekannten Zeugin nahm die Bundesanwaltschaft im Dezember die Ermittlungen wieder auf.

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34 Jahre nach dem Oktoberfestattentat werden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Das hat Generalbundesanwalt Harald Range bekannt gegeben. Grund für die Entscheidung sei eine bislang unbekannte Zeugin.

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34 Jahre nach dem Anschlag auf das Oktoberfest hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen wieder aufgenommen. Doch was heißt das konkret? Welchen Hinweisen gehen die Beamten nach? Und ist schon bald mit Festnahmen zu rechnen?

Von Martin Bernstein, Annette Ramelsberger und Katja Riedel
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