Internet-Versicherungen:Schutz vor den dunklen Seiten des Cyberspace

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Wer im Netz unterwegs ist, geht viele Risiken ein. Versicherungen bieten nur bedingt Schutz. (Foto: Steve Marcus/Reuters)
  • Einige Versicherungen bieten ihren Kunden spezielle Policen an, mit denen sie sich gegen Streitfälle und Schäden im Internet absichern können.
  • Sie beinhalten Rechtsschutz und Unterstützung bei Verleumdung, bei Streit ums Online-Shopping oder Abmahnungen wegen illegalen Downloads.
  • Verbraucherschützer sind skeptisch, sehen den Vorteil der Policen in der Praxis noch nicht bewiesen.

Von Jonas Tauber, Berlin

Das war ein heftiger Schock für die 31-jährige Frau aus Bremerhaven. Ein Filmverleih verlangte 800 Euro wegen illegalen Downloads eines Kinofilms. Sie war sich keiner Schuld bewusst. Zum angegebenen Tatzeitpunkt war sie nicht in der Wohnung, ja nicht einmal in der Stadt gewesen.

Schließlich stellte sich heraus, dass ein ehemaliger Mitbewohner den Film geladen hatte. Weil der Internetanschluss auf den Namen der Frau lief, verlangte das Filmunternehmen von ihr das Geld. Eine auf Abmahnungen spezialisierte Anwaltskanzlei konnte das Schlimmste verhindern. Auf den Anwaltskosten blieb sie aber trotz Rechtsschutzversicherung sitzen. Denn bei den meisten Verträgen sind Streitigkeiten um Urheberrechtsverletzungen ausgeschlossen.

Mit speziellen Internet-Versicherungen wollen mehrere Gesellschaften diese Lücke schließen. Die Ergo-Tochter DAS, das zu Roland gehörende Unternehmen Jurpartner, die R+V, BNP Paribas Cardif, Arag und Cosmos Direkt haben entsprechende Verträge im Angebot. Die Pakete versprechen Rechtsschutz und Unterstützung, wenn Privatpersonen im Netz verleumdet oder herabgewürdigt werden, online bestellte Waren beschädigt oder gestohlen werden oder Abmahnungen wegen illegalen Downloads drohen. Einige Policen greifen auch, wenn Hacker persönliche Daten stehlen und missbrauchen.

Strafzahlungen wegen Urheberrechtsverstößen werden nie ersetzt

"Unsere Zielgruppe sind alle Menschen, die eine gewisse Affinität zur digitalen Welt haben", sagt Arag-Produktmanager Zouhair Haddou-Temsamani. Seit Produktstart 2012 hat der Versicherer nach eigenen Angaben 23 000 Verträge verkauft. Weitere 1000 kommen monatlich dazu, berichtet er. Die Deckungssumme beträgt 100 000 Euro, der Preis 9,40 Euro im Monat für ein Paar mit Kindern.

Im Fall der 31-jährigen Frau aus Bremerhaven hätte die Deckung gegriffen, obwohl Mitbewohner nicht zum Kreis der versicherten Personen zählen, sagt Haddou-Temsamani. Der Versicherer hätte die Kosten für eine Erstberatung durch einen Anwalt erstattet. "Das wäre abgedeckt, weil in diesem Moment unsere Kundin angegangen wird", sagt er. Strafzahlungen wegen Urheberrechtsverstößen selbst ersetzen die Versicherer dagegen in keinem Fall.

Die Arag erstattet bis zu 500 Euro im Jahr für die Beratung beim Anwalt, ab 2015 bis 1000 Euro. Das dürfte die entsprechenden Kosten einer Kanzlei bei einer Abmahnung decken. Allerdings: Kommt es zum Streit vor Gericht, hilft die Police nicht.

"Die Policen lösen das Problem nicht"

Michael Sittig, Redakteur bei der Stiftung Warentest, sieht die Cyber-Angebote kritisch. Bei den Policen handle es sich um keinen vollumfänglichen Rechtsschutz. Die Versicherungslücke bei Urheberrechtsverstößen in herkömmlichen Rechtsschutzpolicen werde nicht geschlossen: "Die Policen lösen das Problem nicht."

Oft ist in den Verträgen ein sogenannter Einkaufsschutz für Waren enthalten, die der Kunde im Internet bestellt hat. Liefert ein Händler das falsche Produkt oder einen beschädigten Artikel, kümmert sich die BNP Paribas Cardif um die Richtigstellung oder erstattet den Kaufpreis bis 2500 Euro. Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde das bestellte Produkt erhält, ist es zusätzlich für 90 Tage gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung versichert. Je Versicherungsfall gilt eine Obergrenze von 3900 Euro. Der Versicherer kann sich statt einer Entschädigung aber auch für die Reparatur entscheiden.

Absicherung auch bei Verleumdungen und Beschimpfungen

Versichert werden können auch Kosten durch Verleumdungen und Beschimpfungen im Netz. Wer einen Vertrag des Versicherers BNP Paribas Cardif abgeschlossen hat, bekommt Hilfe durch eine spezielle Software. Sie durchsucht das Internet nach herabwürdigenden Fotos oder Texten. Tauchen entsprechende Inhalte auf, setzt sich ein spezialisierter Kooperationspartner für eine Löschung ein, erklärt der Hauptbevollmächtigte David Furtwängler.

"Wir arbeiten mit Fachleuten zusammen, die alle juristischen und technischen Voraussetzungen für eine Löschung genau kennen", sagt er. Pro Jahr sind bis zu fünf Schadensfälle abgedeckt. Allerdings gibt der Versicherer keine Garantie dafür, dass die Löschung tatsächlich überall erfolgt. Ist der Verantwortliche für die Verbreitung bekannt, erstattet der Versicherer Kosten für rechtliche Schritte von bis zu 10 000 Euro gegen ihn, sagt Furtwängler.

Allerdings sind Verleumdungen in der Online-Presse fast immer von der Deckung ausgenommen. Geht es um Blogs, sollte der Schutz eigentlich greifen. Doch Sittig von Stiftung Warentest warnt: "Die Gefahr besteht, dass ein Versicherer den Begriff sehr weit auslegt und ich in der Konsequenz auch bei Verleumdungen in einem Blog nicht versichert bin."

© SZ vom 05.01.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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