Frank Van Den Bleeken:Belgischer Sexualtäter bekommt doch keine Sterbehilfe

  • Der belgische Sexualstraftäter Frank Van Den Bleeken bekommt doch keine Sterbehilfe.
  • Van Den Bleeken soll nun zunächst in eine psychiatrische Einrichtung verlegt werden.
  • In Belgien nahmen 2013 insgesamt 1807 Menschen die Möglichkeit zur Sterbehilfe in Anspruch.

Belgischer Sexualstraftäter bekommt doch keine Sterbehilfe

Der belgische Sexualstraftäter Frank Van Den Bleeken bekommt doch keine Sterbehilfe. Stattdessen wird er aus dem Gefängnis in Brügge in ein psychiatrisches Behandlungszentrum verlegt, wie Belgiens Justizminister Koen Geens überraschend in Brüssel mitteilte.

Zuvor hatte es heftige Diskussionen über die erwartete aktive Sterbehilfe gegeben, die Van Den Bleeken selbst beantragt hatte. Nach einem Bericht der flämischen Tageszeitung De Morgen war die tödliche Injektion eigentlich für kommenden Sonntag im Gefängnis von Brügge geplant.

Justizminister Geens erklärte nun, die behandelnden Ärzte hätten die Prozedur zur Sterbehilfe nicht weiter verfolgt. In Belgien entscheiden der Patient und die Mediziner, nicht die Behörden, über den Schritt. "Die persönlichen Motive dieser Entscheidung fallen unter das Arztgeheimnis."

Van Den Bleeken klagte über "unerträgliche psychische Qualen" in der Haft

Van Den Bleeken soll zunächst in eine kürzlich eröffnete psychiatrische Einrichtung im belgischen Gent verlegt werden, wie Geens weiter mitteilte. Zugleich gebe es nach Absprache mit den Niederlanden eine "klare Perspektive" für eine Verlegung in ein medizinisches Zentrum in den Niederlanden, das auf Langzeitaufenthalte spezialisiert ist.

Van Den Bleeken war als 20-Jähriger wegen Mordes und wegen mehrerer Vergewaltigungen verurteilt worden. Er leidet eigenen Angaben zufolge stark unter sexuellen Wahnvorstellungen. Der Patient forderte seit Jahren staatliche Hilfe, um sein Leben zu beenden, da er in Haft "unerträgliche psychische Qualen" erfahre. Eine Behandlung in einer niederländischen Spezialklinik hatten die Behörden zunächst abgelehnt.

1807 Belgier nahmen 2013 Sterbehilfe in Anspruch

Justizminister Koen Geens kündigte nun an, binnen sechs Monaten einen Plan zum Umgang mit psychisch kranken Langzeit-Häftlingen vorzulegen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Belgien in anderen Fällen bereits verurteilt, weil Plätze zur Unterbringung Betroffener fehlten. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte die Entwicklung in dem Fall. "Ich glaube, dass der öffentliche Druck Van Den Bleeken das Leben gerettet hat", sagte der Stiftungs-Vorsitzende Eugen Brysch.

Belgien hatte als zweites Land nach den Niederlanden 2002 das Recht auf Sterbehilfe eingeführt. Allein im Jahr 2013 nahmen 1807 Menschen diese Möglichkeit offiziell in Anspruch. Bedingung dafür ist, dass der Patient "freiwillig, bewusst und wiederholt" den Wunsch dazu geäußert hat. Seit vergangenem Jahr gibt es die Möglichkeit der Sterbehilfe auch für Kinder.

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