Filesharing-Abmahnungen:Illegal beschaffte Daten dürfen nicht verwendet werden

Wenn Rechteinhaber mit illegalen Programmen die IP-Adresse von Filesharern herausbekommen, ist dies als Beweis nicht gültig, urteilt das Amtsgericht Koblenz. Auch die bei den Redtube-Abmahnungen verwendete Software gilt als umstritten.

Von Achim Sawall, Golem.de

In Filesharing-Klagen führen Datenschutzverletzungen durch Ermittlertools zum Verbot der Verwertung der Beweise. Das berichtet die Kanzlei Dr. Bahr aus Hamburg in ihrem Blog. In dem Rechtsstreit der MIG Film gegen einen Nutzer hatte dies das Amtsgericht Koblenz entschieden (Aktenzeichen: 153 C 3184/14).

Die Ermittlung der IP-Adresse durch die Software Observer, die die Firma Guardaley einsetzte, sei demnach ungeeignet, "Urheberrechtsverletzungen zutreffend zu ermitteln". Auch das Amtsgericht Frankenthal habe in einem aktuellen Urteil vom 23. Juni 2014 (3b C 145/14) erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der eingesetzten Ermittlungssoftware Observer der Firma Guardaley geäußert und die Klage komplett abgewiesen.

Die Ermittlung der IP-Adresse sei unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes erfolgt, so das Gericht. "Damit wird in das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht des Beklagten eingegriffen und ein Verwertungsverbot des widerrechtlich erlangten Beweismittels begründet."

Gegen Redtube-Nutzer: GladII 1.1.13 der Firma ItGuards

Bei den Massenabmahnungen gegen vermeintliche Nutzer der Pornoplattform Redtube soll die Software GladII 1.1.13 der Firma ItGuards die IP-Adressen beim Abruf von Streams ermittelt haben.

In einem umstrittenen Gutachten hieß es, dass Testdownloads von drei Medien-Hostern durchgeführt worden seien. Anschließend sei mit einem Browser "das Web-Interface der Software GLADII 1.1.3 angesurft worden". Dort seien dann die IP-Adressen, von denen der Abruf der Downloads erfolgte, angezeigt worden. "Die entscheidende Frage, wie der Traffic zwischen Nutzer und Medien-Hoster protokolliert wurde, wird gar nicht angesprochen", kritisieren Anwälte.

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