Schmerzensgeld für Gutachten:"Wer unschuldig ist, braucht die besten Anwälte"

683 Tage saß Norbert Kuß wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im Gefängnis. Seine Pflegetochter hatte ihn angezeigt, eine Gutachterin hielt sie für glaubhaft. Mehr als zehn Jahre hat der Mann für seinen Freispruch gekämpft, jetzt bekommt er Schmerzensgeld.

Von Anna Fischhaber

683 Tag lang galt Nobert Kuß als einer, der Kinder missbraucht. 683 Tage saß er im Gefängnis. Zu Unrecht, wie die Justiz dem heute 71-Jährigen bestätigt hat. Zehn Jahre lang hat Kuß für diesen Freispruch gekämpft. Nun will er Schadensersatz und Schmerzensgeld. Geld von der Gutachterin, die Aussagen seiner Pflegetochter damals als glaubhaft einstufte, was dem Rentner eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener einbrachte.

Kuß, kurze graue Haare, grauer Vollbart, Brille, hat viel durchgemacht. "Im Gefängnis bist du als Kinderschänder der letzte Dreck", sagt er. 14 Tage dauert es, bis sich in der Saarbrücker Justizvollzugsanstalt "Lerchesflur" herumspricht, für was er sitzt. Kuß wird beschimpft. Einmal verfehlt ein Holzscheit beim Hofgang nur knapp seinen Kopf. Nachts macht er bald kein Auge mehr zu. "Die Angst war immer da, im Gefängnis bist du allein", sagt er. "Das war psychisch sehr belastend", sagt auch sein Anwalt Jens Schmidt, der ihn immer wieder im geschlossenen Vollzug besucht hat. Unter Schlafstörungen leidet Kuß bis heute, zeitweise stand er vor dem finanziellen Ruin.

Nach der ersten Verurteilung wird er aus dem Beamtenverhältnis bei der Bundeswehr entfernt, nach Jahrzehnten. Kuß verliert seine Pensionsansprüche, lebt eine Weile von Hartz IV, bis er 2006 seine Haftstrafe antritt. Hinzu kommen die Prozesskosten, zudem hat er gerade neu gebaut. Etwa 200.000 Euro habe seine Familie insgesamt verloren, schätzt er. Einen Teil hat er inzwischen zurück bekommen - 25 Euro für jeden Tag, den er im Gefängnis saß, insgesamt 17.000 Euro. Und einen Teil seines Gehalts. Alle Ausfälle deckt das nicht.

Freiheitsstrafe von drei Jahren

Die Geschichte beginnt 2001 und ist inzwischen in zahlreichen Gerichtsurteilen dokumentiert. Damals nimmt Kuß gemeinsam mit seiner Frau eine Pflegetochter auf. Die Familie aus dem Saarland hat bereits einen Pflege- und einen Adoptivsohn. Die Zwölfjährige kommt aus schwierigen Verhältnissen, lebt seit ihrem fünften Lebensjahr immer wieder im Heim, ist lernbehindert, aggressiv, frühreif, heißt es in einem Urteil. Mit zehn Jahren hat sie erste sexuelle Kontakte mit einem 15-Jährigen aus ihrer Wohngruppe.

Norbert Kuß will nach eigenen Aussagen helfen, doch schnell kommt es zu Konflikten. Ständig sind die Pflegeeltern mit Jugendamt, Psychiater und Beratern in Kontakt. Im Frühsommer 2002 wird das Mädchen sexuell missbraucht, ein Mitschüler wird verurteilt. Einige Monate später greift sie ihrem Pflegevater in Gegenwart eines Handwerkers in den Schritt. Norbert Kuß und seine Frau beenden das Pflegeverhältnis, das Mädchen zieht zu ihrem leiblichen Vater.

Wenige Wochen später stehen Vater und Tochter in einer Polizeiwache in Saarbrücken. Sie geben eine Anzeige auf. Der Vorwurf: Der Pflegevater habe das Kind wiederholt im Intimbereich berührt, missbraucht. Sie leide seitdem an krampfartigen Ohnmachtsanfällen. Kuß beteuert immer wieder seine Unschuld. Es steht Aussage gegen Aussage, die Justiz glaubt dem Mädchen. Im Mai 2004 wird Kuß zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt - "wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem Fall sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen, in allen vier Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen", heißt es in dem Urteil des Landgerichts Saarbrücken ein wenig umständlich.

Zivilklage bringt Wende

Der Pflegevater soll das Mädchen erstmals im Herbst 2001 in sein Zimmer gelockt haben, als seine Frau einkaufen war. Grundlage des Urteils ist das Gutachten einer Sachverständigen der Uniklinik Homburg, die Aussagen der Pflegetochter "mit hoher Wahrscheinlichkeit als glaubhaft" einstuft. Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision. Eine Verfassungsbeschwerde und zwei Wiederaufnahmegesuche scheitern - trotz eines Alibis, das Kuß vorweisen kann. Die Justiz sagt, das Mädchen habe sich eben im Datum getäuscht.

Dann fordert sie mindestens 20.000 Euro Schmerzensgeld von ihrem ehemaligen Pflegevater. In Haft wird dem Mann die Zivilklage zugestellt. Dass ausgerechnet diese Klage ihm doch noch zu einem Freispruch verhelfen wird, weiß Norbert Kuß damals noch nicht. Doch sowohl die Zivilrichter des Landgerichts wie des Oberlandesgerichts Saarbrücken kommen zu einem anderen Ergebnis als die Kollegen von der Strafjustiz. Entscheidend ist ein zweites Gutachten, das eingeholt wird - diesmal nicht mehr aus dem Saarland, sondern aus Freiburg.

Professor Eberhard Schulz, Direktor der dortigen Uniklinik für Psychiatrie, wirft seiner Kollegin eine "Vielzahl methodischer Fehler" vor. Das Mädchen sei bei den Vernehmungen Suggestionen ausgesetzt gewesen, das Gutachten "gerichtlich nicht verwertbar". Im Urteil heißt es dann, die "weitgehend nur pauschal gehaltenen Angaben der Klägerin" weisen "eine Vielzahl von Ungereimtheiten und Widersprüchen" auf, sie seien nicht geeignet, "den Nachweis für die behaupteten sexuellen Missbrauchshandlungen zu erbringen". Das Gericht ist nicht mit der "erforderlichen Gewissheit" davon überzeugt, dass Kuß das Mädchen missbraucht hat.

"Sechser im Lotto"

Es ist das Jahr 2009. Und nun passiert, was Nobert Kuß heute noch als "Sechser im Lotto" bezeichnet: Sein Fall - und das ist äußerst selten - wird von der Strafjustiz wiederaufgenommen. 300 Seiten hat der Wiederaufnahmeantrag, den sein Anwalt Jens Schmidt einreicht. Bis zum endgültigen Freispruch vergehen allerdings noch ein paar Jahre. Das Landgericht lehnt die Wiederaufnahme zunächst ab, erst die Beschwerde beim Oberlandesgericht hat Erfolg. Dann ist die Akte verschwunden, als die örtliche Presse berichtet, taucht sie nach ein paar Monaten plötzlich wieder auf.

Im November 2013 geht dann alles ganz schnell: Mehr als zehn Jahre nach der Strafanzeige dauert die Verhandlung nur noch einen halben Tag. Die ehemalige Pflegetochter, längst erwachsen, verweigert diesmal die Aussage und Kuß wird vom Amtsgericht Neunkirchen "aus tatsächlichen Gründen" freigesprochen. Ein Freispruch erster Klasse.

"Da sind dicke Klopper passiert", sagt Anwalt Schmidt. "Irrtum wäre ein zu schwaches Wort, das war schon Schlamperei." Kuß selbst klingt versöhnlicher, wenn er in breitem Saarländisch am Telefon bereitwillig seine Geschichte erzählt. Viele seiner Sätze fangen mit "Ei jo" an, das nimmt ihnen ihre Härte. Er erzählt, wie die Justizministerin des Saarlandes ihn eingeladen hat und seinen Fall bedauert. Kuß hat bei dem Gespräch ein Papier dabei. Darauf hat er seine Wünsche an die Justiz notiert. Etwa dass immer zwei Gutachten gemacht werden sollten - eines davon außerhalb des Saarlandes.

"Das zweite Gutachten könnte auch falsch sein"

Beendet ist der Kampf gegen die Mühlen der Justiz allerdings noch nicht. Am Donnerstag verhandelt das Landgericht Saarbrücken wieder. Norbert Kuß ist nicht da, er muss nicht, denn diesmal ist er nicht der Beklagte, sondern der Kläger: Er fordert 80 000 Euro Schmerzensgeld und einen Schadensersatz von 38 000 Euro von der Sachverständigen, die das erste Gutachten angefertigt hat.

Das Gericht fällt ein Teilurteil: Wissenschaftliche Standards seien nicht eingehalten worden, das Gutachten sei insofern grob fahrlässig erstellt worden, Kuß stehen 50 000 Euro Schmerzensgeld zu. "Der Kläger hätte nie verurteilt werden dürfen", heißt es zur Begründung. Über den Schadensersatz wird noch beraten. Ob es dabei bleibt? Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Ob die Gutachterin Einspruch einlegt, ist offen. Ihr Anwalt hält die Forderungen für verjährt. Er zieht in Zweifel, dass das Gutachten seiner Mandantin grob fahrlässig war - und fordert einen dritten Sachverständigen: "Wir haben hier zwei Gutachten - das meiner Mandantin und das aus Freiburg. Das zweite Gutachten könnte auch falsch sein."

Noch also dürfte der Fall nicht beendet sein. Und Kuß? Lebt weiter. "Ich bin immer noch wütend, aber Hass verspüre ich keinen. Das würde mich auffressen", sagt er. "Wir haben uns all die Jahre bemüht, normal zu leben. Wir waren arm, aber wir haben alle Feste gefeiert." Seine Frau hat zu ihm gehalten. Und nicht nur sie.

"Bis heute habe ich keinen bösen Anruf bekommen. Der Pastor aus dem Ort hat mich sogar im Gefängnis besucht", erzählt Kuß. Als die Zwangsversteigerung seines Hauses droht, seien Freunde und Nachbarn mit 55 000 Euro eingesprungen - obwohl sie nicht wussten, ob sie das Geld zurückbekommen. "Sie haben damals gesagt: Wir glauben an dich, aber wir glauben nicht an die Justiz", sagt der 71-Jährige. Und kann er den deutschen Gerichten noch vertrauen? "Unter dem Strich gibt es mehr gute Urteile als schlechte", sagt er. Und dann: "Ei jo", er überlegt noch einmal, "wer schuldig ist, braucht gute Anwälte. Wer unschuldig ist, braucht die besten."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: