Diskriminierung:Blinde Frau darf nicht allein ins Schwimmbad

  • Zutritt verweigert: Die Titania-Therme im schwäbischen Neusäß hat eine sehbehinderte 55-Jährige an der Kasse abgewiesen, weil sie keinen Begleiter dabei hatte.
  • Die blinde Frau will den Betreiber verklagen.

Dürfen Blinde alleine ins Schwimmbad gehen? Im schwäbischen Neusäß ist um diese Frage ein heftiger Streit entbrannt, der mit einem Prozess enden könnte. Die dortige Titania-Therme hat eine sehbehinderte 55-Jährige an der Kasse abgewiesen, weil sie keinen Begleiter dabei hatte. Laut Schwimmbadsatzung ist die Frau wie ein Kind unter acht Jahren zu behandeln.

Sie werde von dem kommunalen Erlebnisbad diskriminiert, findet Angelika Höhne-Schaller und hat einen Rechtsanwalt beauftragt. Höhne-Schaller, die auch Vorsitzende des Bundes zur Förderung Sehbehinderter in Bayern ist, ist empört: "Ich bin doch nicht entmündigt."

Die rheumakranke Frau aus dem benachbarten Horgau sagt, dass sie aus Gesundheitsgründen auf das Warmwasserbecken in der Therme angewiesen sei. Nach ihren Angaben ist sie bisher immer ohne Probleme in das Erlebnisbad gekommen. "Ich gehe seit zehn Jahren in das Bad." Früher hatte es ein privater Betreiber gepachtet, doch seitdem die Stadt die Therme übernommen hat und eine Kommunalgesellschaft die Regie führt, muss Höhne-Schaller draußen bleiben - so lange sie keinen Begleiter mitbringt.

"Wir haben eine gewisse Verantwortung"

Thermen-Chef Dietmar Krenz sagt: "Wir haben eine gewisse Verantwortung für unsere Benutzer, und die nehmen wir auch ernst." Die Mitarbeiter könnten Blinde nicht vor Gefahren schützen, die beispielsweise von Wasserrutschen ausgingen. "Wir haben nicht das Personal, jemanden daneben zu stellen."

Bereits früher gab es ähnliche Fälle in Deutschland. Schon 2006 hatte der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf von den deutschen Bäderverbänden verlangt, dass die Mustersatzungen geändert werden Diese Satzungen sind zwar weiter im Umlauf, allerdings haben viele Betreiber ihre Badeordnungen inzwischen so geändert, dass Blinde nicht mehr als hilflose Personen, die zwingend Begleitung bräuchten, aufgeführt werden.

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