Vorgehen gegen Rockerclub:Innenminister de Maizière verbietet "Satudarah MC"

  • Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat die Rockergruppe "Satudarah MC" in Deutschland verboten.
  • Gleichzeitig durchsuchten Polizeieinheiten in fünf Bundesländern Räume der Rocker.
  • "Satudarah MC" gründete sich in den Niederlanden, versuchte jedoch seit einigen Jahren, auch in Deutschland Fuß zu fassen.

Verbot des Rockerclubs "Satudarah"

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat den Rockerclub "Satudarah MC" verboten. "Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus", sagte eine Sprecherin des Ministeriums und bestätigte damit einen Bericht der Bild-Zeitung.

Polizisten hätten am Dienstagmorgen Vereinsheime und Wohnungen der Gruppe durchsucht, sagte ein Ministeriumsprecher. Die Razzia lief seit sechs Uhr schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen, aber auch in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Bremen.

Durchsuchungen, um das "Verbot umzusetzen"

Nach Angaben der Polizei überprüften Spezialeinheiten unter anderem Gebäude in Duisburg und Aachen. Außerdem beschlagnahmten die Beamten das Vereinsvermögen von "Satudarah" und stellten Rockerkutten sicher. "Ziel war es, das Vereinsverbot praktisch umzusetzen", sagte ein Sprecher der Essener Polizei, die den Einsatz in Nordrhein-Westfalen leitete. Festnahmen habe es allerdings nicht gegeben.

Ursprung in den Niederlanden

"Satudarah MC" ist ein Motorradclub, der ursprünglich aus den Niederlanden kommt. In den vergangenen Jahren haben die Rocker aber auch Ortsgruppen - sogenannte Chapter - in Belgien, Spanien und Deutschland gegründet. Sämtliche deutsche Teilorganisationen des Clubs, der vor allem in Nordrhein-Westfalen aktiv sind, hat der Innenminister jetzt verboten.

In Duisburg stehen derzeit zwei Mitglieder des Clubs vor Gericht. Sie sollen im Januar 2013 in den Schmuggel von zehn Kilo Marihuana verwickelt gewesen sein. Mitglieder von Rockerclubs wie "Satudarah", den "Hells Angels" oder den "Bandidos" sind in der Vergangenheit wiederholt bei Drogengeschäften oder wegen Verstößen gegen das Waffenrecht aufgefallen.

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