Urteil zu Entlassung:Bundeswehr darf Salafisten rauswerfen

  • Kurz vor seiner regulären Entlassung aus dem Dienst wurde der Zeitsoldat Daniel B. wegen seiner salafistischen Einstellung aus der Bundeswehr geworfen.
  • Er klagte gegen den Beschluss und forderte Entschädigung. Seine Klage hat das Aachener Verwaltungsgericht nun jedoch abgewiesen.

Von Jannis Brühl, Aachen

Ein Soldat, der nicht säuft, irritiert manche. "Bei der Bundeswehr ist das schon auffällig, wenn man keinen Alkohol trinkt. Ich hab da auch mal ein paar Monate verbracht", bestätigt der Vorsitzende Richter amüsiert. Der Zeitsoldat Daniel B. trank nicht, bestand darauf, fünfmal am Tag zu beten, sprach vom Dschihad und verbreitete 9/11-Verschwörungstheorien. Deshalb warf die Bundeswehr den Salafisten Anfang 2014 raus, nur einen Monat, bevor er seinen vierjährigen Dienst regulär beendet hätte.

Der 30-Jährige hat dagegen geklagt, an diesem Donnerstag ist er damit vor dem Aachener Verwaltungsgericht gescheitert. Die Einschätzung der Bundeswehr, der Soldat sei nicht "geeignet" für den Dienst, weil er den Koran über das Grundgesetz stelle, liege innerhalb ihres Ermessensspielraumes, urteilt das Gericht.

"47 Monate treu gedient"

Das Verteidigungsministerium hat einen Regierungsrat geschickt, B. erscheint vor Gericht mit dem charakteristischen Bart, mit dem Salafisten ihre Orientierung an den Zeitgenossen des Propheten Mohammed zum Ausdruck bringen. Der Kläger war auf einer Luftwaffenbasis in Nordrhein-Westfalen stationiert, wo er "47 Monate treu gedient" habe, sagt sein Anwalt. Er habe keine Straftaten begangen, auch disziplinarisch sei er in der Truppe nicht aufgefallen: "Das ist ja kein Schläfer oder sowas." Doch es geht nicht um B.s Taten, sondern um seine Gesinnung.

Paragraph 8 des Soldatengesetzes verpflichtet Bundeswehrangehörige, die Erhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung anzuerkennen. Vorgesetzte müssen "besondere Vorkommnisse" melden. Gibt es Hinweise auf extremistische Ansichten von Soldaten, wird der Militärische Abschirmdienst (MAD) eingeschaltet, so auch im Fall von B.

Beamte des MAD befragten ihn, dabei habe er ihnen zufolge gesagt: Wenn man ihn riefe, würde er in den Dschihad ziehen. Die Verschleierung von Frauen halte er für sinnvoll, eine verschleierte Frau mache weniger Probleme.

Heute fühlt B. sich falsch dargestellt. Er lehne Selbstmordattentate ab, habe sich auch von Pierre Vogel distanziert, einem bekannten salafistischen Prediger, der seine Anhänger dazu anhält, offensiv neue Mitglieder für die Bewegung zu werben. B. geht es darum, dass er "aufgrund von Behauptungen" entlassen worden sei. Und es geht ihm um bis zu 10 000 Euro - dem Sold für seinen letzten Dienstmonat, den er verpasste, und Berufsförderung für das Leben nach dem Bund, die ihm zugestanden hätte.

Ex-Bundeswehrsoldaten - wertvoll für den IS

Die Verteidigung argumentiert, eine Gesinnung sei schwer zu prüfen, und verweist darauf, dass dies schon bei früheren Verfahren über Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sei: "Es gibt nichts Fassbares."

Dafür gibt es etwas Sichtbares: Videos salafistischer Prediger, die der MAD von der Festplatte des Angeklagten fischte. Im Internet habe B. zudem ein Video von Dennis Cuspert verlinkt, einem ehemaligen Berliner Rapper, der sich dem Islamischen Staat (IS) in Syrien angeschlossen hat und wichtig für die deutschsprachige Propaganda der Miliz ist.

Die Sicherheitsbehörden fürchten, dass ehemalige Bundeswehrsoldaten sich dem IS in Syrien oder im Irak anschließen könnten. Sie sind für die Miliz besonders wertvoll, weil viele Rekruten aus Europa zwar kriegswillig sind, aber ohne militärische Kenntnisse anreisen. Mehr als 20 ehemalige deutsche Soldaten kämpften im Sommer Spiegel Online zufolge für den IS, allerdings sollen alle erst nach ihrer Zeit bei der Bundeswehr konvertiert sein.

Dem Verteidigungsministerium zufolge wurden vergangenes Jahr 61 "Besondere Vorkommnisse" mit Bezug auf mögliche extremistische Einstellungen gemeldet. Es ist aber unklar, wie viele dieser Fälle dem Links- oder Rechtsextremismus oder dem radikalen Islamismus zugeordnet werden können.

Wie lang der Bart sein darf

Schon 2011 hatte ein 28-Jähriger gegen seine Entlassung aus der Bundeswehr wegen seiner salafistischen Einstellung geklagt. Er war vor dem Verwaltungsgericht Minden unterlegen. In seinem Streit mit der Bundeswehr war es auch um Details gegangen wie jenes, ob sein Bart auf ein oder zwei Zentimeter gestutzt werden müsse. Ein Mediziner hatte ihn zwischenzeitlich gar drei Monate "von der Rasur befreit".

Nach dem Aachener Urteil verschwinden B. und sein Verteidiger in den Gängen des Gerichts, sie werden beraten, ob sie in die nächste Instanz gehen. Der Anwalt zitiert noch die Kanzlerin, ruft spöttisch zum Abschied: "Der Islam gehört zu Deutschland!"

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