Fall Teresa Z.:Gericht degradiert Prügelpolizisten

Prozess gegen Polizisten wegen Körperverletzung

Gewaltopfer Teresa Z. mit ihrem Anwalt Franz Erlmeier 2013 in einem Münchner Gerichtssaal.

(Foto: dpa)
  • Der Polizist Frank W. hat zwei seiner vier Sterne auf den Schulterklappen verloren. Er wurde vor dem Münchner Verwaltungsgericht zum Polizeimeister degradiert.
  • Die Richterin hielt es sogar für gerechtfertigt, ihn ganz aus dem Dienst zu entfernen. Doch sein Arbeitgeber, das Münchner Polizeipräsidium, setzte sich für ihn ein.
  • Frank W. hatte im Januar 2013 der gefesselten Teresa Z. auf der Wache in der Münchner Au das Nasenbein und die Augenhöhle mit einem Faustschlag gebrochen.

Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht

Der Münchner Polizist Frank W. ist gut zwei Jahre nach seiner brutalen Attacke gegen die gefesselte Teresa Z. im Dienstgrad herabgesetzt worden. Die Disziplinarkammer am Verwaltungsgericht München degradierte ihn am Montag vom Polizeihauptmeister um zwei Stufen zum Polizeimeister. Der Freistaat als oberster Dienstherr hatte die disziplinarrechtliche Maßnahme in einer mündlichen Verhandlung beantragt, weil W. ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen habe.

Die Richterin sagte, aus rechtlicher Sicht sei sogar die "Höchstmaßnahme" gerechtfertigt: die Entfernung aus dem Dienst. Doch die Kammer wertete ein von seinen Vorgesetzten gezeichnetes Persönlichkeitsbild als positives Zeichen und als mildernden Umstand. Ausgerechnet die Münchner Polizei setzte sich also vor Gericht für ihn ein: Der Beamte, der 15 Monate lang keine Dienstgeschäfte führen durfte und dann in den Innendienst versetzt wurde, leistet nach ihrer Beurteilung seit Herbst 2014 wieder sehr gute Arbeit.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. W. behält sich vor, in Berufung zu gehen. Unklar ist noch, ob der Polizist bald wieder Streife gehen darf. Für Teresa Z.s Anwalt Franz Erlmeier ist der Fall abgeschlossen. Die Polizei habe einen "fairen angemessenen Betrag" bezahlt - der Rechtsfriede sei wiederhergestellt.

Der Fall Teresa Z.

Frank W. war im August 2013 wegen Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Er hatte der gefesselten Tierarzthelferin Teresa Z. Anfang 2013 in einer Zelle auf der Wache in der Münchner Au das Nasenbein und die Augenhöhle mit einem Faustschlag gebrochen. Vor Gericht hatte er immer wieder auf Notwehr plädiert. Ein Gutachten vom Institut für Rechtsmedizin hatte diese Version während des Prozesses allerdings widerlegt.

Das Münchner Landgericht bestätigte das Urteil vor einem Jahr in zweiter Instanz. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen und rückte die Münchner Polizei in ein schlechtes Licht. Unmittelbar nach dem ersten Prozess bedauerte der neue Münchner Polizeipräsident Hubertus Andrä in einem Schreiben an das Opfer den Vorfall.

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