Arbeiten im Alter:Flexi-Rente wird kaum genutzt

  • Seit dem 1. Juli 2014 haben ältere Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihren Eintritt in den Ruhestand zu verschieben und im Rentenalter als befristet Beschäftigte weiterzuarbeiten.
  • Doch die Flexi-Rente wird bislang kaum genutzt. Das liegt vor allem an rechtlichen Unsicherheiten, wie eine Umfrage der SZ bei mehreren Arbeitgeberverbänden zeigt.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Ludger Franzen, 64,ist ein gefragter Mann. Seit mehr als sieben Jahren unterrichtet er Informatik und Programmiersprachen an der Fachhochschule Bielefeld und Minden. "Die Arbeit mit den jungen Leuten macht mir Spaß", sagt er. Die Professoren hätten ihn gerne weiter als fest angestellten Dozenten gehabt.

Und Franzen hätte gerne, wenn er im Juli 65 wird und eigentlich in Rente gehen muss, als befristet Beschäftigter "ein, zwei Jahre drangehängt". Geklappt hat es trotzdem nicht, obwohl genau das ein neues Gesetz erlaubt.

Seit 1. Juli 2014 können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis befristet verlängert wird. Sie müssen dies nur festlegen, bevor der Mitarbeiter in den Ruhestand gegangen ist - dann sind solche Kettenverträge sogar unbegrenzt oft hintereinander erlaubt.

Dieser neue Paragraf 41, Absatz 3 im Sozialgesetzbuch kam bei der Einführung der Rente ab 63 als Zugeständnis an den Wirtschaftsflügel der Union ins Rentenpaket. Er sollte der Einstieg in die Flexi-Rente sein, über die derzeit eine Arbeitsgruppe der Koalition berät. Doch nun zeigt sich: In der Praxis funktioniert das Gesetz nicht so, wie man sich es in Berlin gedacht hat.

Bei Franzen legte sich der Personalchef quer. Er hat Angst, dass sich der Dozent einklagen könnte und die Fachhochschule den Mann im Rentenalter dauerhaft unbefristet weiterbeschäftigen muss. Diese Sorgen teilen offenbar viele Arbeitgeber, sofern sie überhaupt schon von dem Paragrafen gehört haben.

Petra Lindemann, Geschäftsführerin Tarifpolitik und Arbeitsrecht im Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC), hält es für richtig, dass die Bundesregierung "den Mentalitätswandel hin zu längerem Arbeiten" unterstützt hat. In der Praxis werde die neue Regelung "allerdings nur in sehr wenigen Unternehmen und Betrieben unserer Branche genutzt".

Das Gesetz sei "mit heißer Nadel" gestrickt, kritisieren Juristen

Das liegt vor allem an rechtlichen Unsicherheiten: Es ließe sich der Rentenbeginn nur dann nach hinten verschieben, "wenn im Arbeitsverhältnis eine Regelaltersgrenze vereinbart wurde". Die Auflage, noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses die befristete Weiterbeschäftigung vereinbaren zu müssen, komme "für viele Fälle zu spät". Außerdem sei der Paragraf "rechtlich unscharf formuliert", weil das Wort "mehrfach" nicht festlege, "wie viele Befristungen hintereinander überhaupt möglich sind", sagt Lindemann.

Auch eine gesetzliche Höchstdauer der Befristungen ist laut BAVC nicht geregelt. Es sei ungeklärt, ob bei der Befristung etwa das Gehalt oder die Aufgaben des Mitarbeiters geändert werden könnten. Bei den Chemie-Arbeitgebern ist deshalb die Sorge groß, dass eine Befristung vor Gericht für unwirksam erklärt wird - und ein dann quasi unkündbarer, langjähriger Mitarbeiter wieder unbefristet zu beschäftigen ist. Lindemann spricht daher von einer "unklaren Regelung, deren Risiko die Arbeitgeber zu Recht nicht tragen wollen, sofern denn überhaupt betrieblicher Bedarf besteht".

Bei den Metallarbeitgebern sieht man dies genauso. "Es gibt sehr viele Anwendungsfragen", sagt ein Sprecher von Südwestmetall. Bei Gesamtmetall heißt es: "Die Regelung, das Aussteigen aus dem Erwerbsleben befristet zu verschieben, klingt gut, hat aber einen Konstruktionsfehler: Der im betrieblichen Alltag sehr viel relevantere Fall wäre, nach dem Ausscheiden beispielsweise für ein Projekt befristet zurückzukommen." Das allerdings sei fast unmöglich, wenn der Mitarbeiter bis zum Ausscheiden unbefristet beschäftigt war.

Große Bedenken hat auch der frühere Präsident des Landesarbeitsgerichts Hessen, Peter Bader. In einem Fachaufsatz schrieb er, das Gesetz sei "mit heißer Nadel gestrickt". Es fehle ein Instrument, um den Missbrauch von aufeinander folgenden befristeten Verträgen zu verhindern. Dadurch werde das Ziel konterkariert, junge Arbeitnehmer einzustellen. All dies könne gegen "das Verbot der Altersdiskriminierung" verstoßen und damit unvereinbar mit dem Europarecht sein.

Markus Kurth, rentenpolitischer Sprecher der Grünen, fürchtet deshalb, dass dieser Paragraf die Gerichte noch häufig beschäftigen wird. "Die Zugeständnisse, die der Wirtschaftsflügel der Union vermeintlich verbuchen konnte, sind faktisch völlig wertlos", sagt der Abgeordnete.

Franzen ist deshalb enttäuscht. "Ich werde doch gebraucht." Das könne man auch daran sehen, "dass es sehr schwer werden wird, für mich einen adäquaten Nachfolger zu finden", sagt er. "Ich hätte mich niemals eingeklagt. Diese Sorge ist völlig unbegründet." Der 64-Jährige wird nun als selbständiger Lehrbeauftragter weiter unterrichten. "Nur leider werde ich dabei viel schlechter bezahlt."

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