Urteil des Frankfurter Landgerichts:Schade, Uber

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Das umstrittene US-Unternehmen Uber darf in Deutschland keine Personenfahrten mehr über seinen Internet-Dienst UberPop vermitteln.

(Foto: Bloomberg)

Beim US-Unternehmen Uber läuft vieles falsch. Deshalb ist es richtig, dass die Richter nun dessen Tätigkeit in Deutschland verboten haben. Aber: Es ist auch schade. Denn um die deutsche "Personenbeförderung" steht es nicht zum Besten.

Kommentar von Marc Beise

Man hat ja mal träumen dürfen. Träumen von Wettbewerb im deutschen Taximarkt. Träumen davon, dass Konkurrenz das Geschäft belebt, dass Taxifahren dann nicht so teuer bleibt und immer teurer wird, wie das bisher der Fall ist. Dass es nicht mehr so lange dauert, bis ein Taxi kommt. Dass die Autos nicht manchmal ziemlich alt und sogar verraucht sind und die Fahrer (häufiger) muffig bis offen unhöflich.

Und wenn man von den Einzelerlebnissen der Kunden abstrahiert, ging der Traum sogar weiter: Nach jahrzehntelanger Zementierung schien sich eine ziemlich unbewegliche Branche den Gepflogenheiten der Zeit anzupassen, hätten (meist junge) technikaffine Menschen die Chance gehabt, sich ihr Leben auf der Straße selbst zu organisieren. Wer wollte, hätte ja weiter das gute alte Taxi benutzen können. Es hätte aber auch die Chance gegeben, die technischen Möglichkeiten des digitalen Zeitalters zu nutzen. Es hätte einfach Wahlfreiheit geherrscht.

Mancher will das: das Taxi per App am Smartphone bestellen, den konkreten Fahrer identifizieren, seine Kundenbewertung prüfen, die Anfahrt des Taxis übers Handy verfolgen. Einen technisch gleichgesinnten Fahrer kennenlernen, per Navi rasch ans Ziel kommen, und die Abrechnung erfolgt automatisch im Netz.

Personenbeförderung - so antiquiert, wie sie klingt, ist sie auch in Deutschland

So hätte sie aussehen können, die schöne neue Welt, und deutsche Großstädte wie München, Frankfurt, Berlin, Hamburg und Düsseldorf hätten Anschluss gefunden an London und andere interessante Metropolen rund um den Globus. Hätten Anschluss gefunden vor allem an das wunderbare San Francisco, wo vor sechs Jahren der junge Travis Kalanick ein Beförderungsunternehmen made in Internet namens Uber gegründet hat.

Ein Richter in Frankfurt am Main hat nun den Spielverderber gegeben, und man darf ihm das noch nicht einmal verübeln. Denn Recht ist Recht und das deutsche Personenbeförderungsgesetz in diesem Zusammenhang eindeutig. Es stellt an Fahrer und Unternehmen konkrete Anforderungen - die Uber nicht erfüllen kann. Seit Monaten kämpft sich das kalifornische Unternehmen durch die Gerichtssäle und fährt unverdrossen weiter mit dem Argument, man biete gar keine Beförderungsleistungen an, sondern sei ja nur Vermittler für Privatmenschen. Man muss sich juristisch schon sehr verbiegen, das zu schlucken, und der Richter hat es zu Recht nicht getan. Denn natürlich agiert Uber wie ein Taxiunternehmen, auch wenn die Fahrer Privatleute sind wie die Kunden.

Man kann übrigens über die Moral bei Uber sehr streiten. Sein Gründer ist anfangs ziemlich großspurig aufgetreten - so wie das in der Internetszene im Silicon Valley halt üblich ist, wo man den Konkurrenten nicht als Marktmitgestalter sieht, sondern als Feind. Und Uber ist das Vehikel von milliardenschweren Investoren, das muss man nicht mögen. Selbst in San Francisco würde sich mancher lieber die Sohlen heiß laufen, als mit Uber zu fahren, und neuerdings begehren dort sogar die Fahrer auf, weil sie nicht ungeschützt selbständig sein wollen, wo sie doch Arbeitsbedingungen haben wie Angestellte. Das wäre das Feld, wo man Uber gerne scheitern oder reifen sehen möchte, nicht aber am schnöden deutschen Beförderungsrecht mit seinem Verbotshammer.

Immerhin, etwas hat das bisher kurze Gastspiel bewirkt: Vereinzelt geben sich Taxifahrer mehr Mühe, und manche Genossenschaften denken über kundenfreundlichere Strukturen nach. So ist das mit dem Wettbewerb: Er ist unbequem für die Etablierten, ja, aber er treibt sie in die Erneuerung und er hilft dem Kunden.

Deswegen kann man nur hoffen, dass jene Politiker, die zuletzt willens waren, am Status quo zu rütteln, konkret: das Personenbeförderungsgesetz zu ändern, nun nicht einknicken. Von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) war immerhin schon zu hören: "Aus wettbewerblicher Sicht halten wir generell eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender Regelungen an die Anforderungen der digitalen Welt und die veränderten Mobilitätsbedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher für erforderlich." Leider will Gabriels CSU-Kollege und Verkehrsminister Alexander Dobrindt davon nichts wissen, sondern tüftelt lieber an seinem verstaubten Abzockmodell für Autobahnen.

Das aber ist das Problem mit der digitalen Revolution. Wer sich ihr verschließt, wer alles so behalten will, wie es immer war, und wer dafür vor allem auf die Hilfe des Kadis setzt - der wird am Ende trotzdem verlieren. Denn die Welt dreht sich, auch wenn die Taxi-Genossenschaften das nicht glauben mögen, einfach immer weiter.

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