Alternative zum Testament:Was steht in einem Erbvertrag?

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Im Testament lässt sich vieles regeln, in bestimmten Fällen ist ein Erbvertrag aber die bessere Lösung. Was beide Dokumente unterscheidet und welche Vor- und Nachteile der Erbvertrag bietet.

Von Eva Dignös

Es muss nicht unbedingt ein Testament sein: Ein Erbvertrag ist eine weitere Möglichkeit, seinen Nachlass zu regeln. Der entscheidende Unterschied:

  • Beim Testament verfügt der Erblasser, wer was bekommt, und kann seine Entscheidung jederzeit widerrufen oder ändern.
  • Bei einem Erbvertrag müssen beide Parteien zustimmen: derjenige, der gibt, und derjenige, der etwas bekommt, dafür aber möglicherweise eine Gegenleistung erbringen muss.

"Wenn ein Unternehmen vom Vater auf den Sohn übergehen soll und der Sohn sich im Gegenzug verpflichtet, in der Firma zu arbeiten, kann der Erbvertrag eine sinnvolle Lösung sein", sagt Jan Bittler von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge. Ein Erbvertrag muss immer beim Notar geschlossen werden.

Auch für unverheiratete Paare ist ein Erbvertrag eine mögliche Option, denn ein gemeinschaftliches Testament, wie es das Gesetz für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften vorsieht, dürfen sie nicht aufsetzen. "Wollen die Partner sich gegenseitig binden und gemeinschaftlich wie ein Ehepaar testieren, müssen sie einen notariellen Erbvertrag abschließen. Darin kann zum Beispiel verfügt werden, dass die Partner sich gegenseitig beerben und die gemeinsamen Kinder oder andere Verwandte Schlusserben werden", erläutert Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht.

Keine einseitige Aufkündigung oder Änderung

Ein Erbvertrag darf nicht von einem der beiden Vertragspartner einseitig aufgekündigt oder geändert werdet. Fällt der Sohn, der eigentlich das Unternehmen erben sollte, einige Jahre später beim Vater in Ungnade, muss dieser trotzdem den Vertrag erfüllen, sofern nicht der Sohn einer Aufhebung oder Änderung zustimmt. Es kommt sehr auf die Ausgestaltung des Vertrags an, ob diese Bindung zur Fessel wird. Mit entsprechenden Klauseln lassen sich Ausstiegs- und Änderungsmöglichkeiten einarbeiten.

Vor- und Nachteile für die Erben

Für die Erben mag der Erbvertrag auf den ersten Blick mehr Sicherheit bieten. Denn sie können nicht, wie es im Testament möglich ist, einfach wieder enterbt werden. Wenn sich die Nichte verpflichtet, den Onkel zu pflegen, und sie im Gegenzug dafür einmal das Haus erben soll, dann klingt das zunächst nach optimaler Absicherung. "Doch der Erblasser darf zu Lebzeiten natürlich noch über sein Vermögen verfügen, das Haus also verkaufen", gibt Jan Bittler zu bedenken. Auch eine in einem Erbvertrag zugesicherte Unternehmensnachfolge kann noch platzen, weil die Firma pleitegeht oder aufgekauft wird.

"Der sicherste Weg ist immer eine Übertragung noch zu Lebzeiten des Erblassers", sagt Bittler. Genauso wie ein Testament sei ein Erbvertrag immer nur ein Versprechen. Ob es dann auch tatsächlich eingelöst wird, stehe auf einem anderen Blatt.

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