Fall Schottdorf:Was die Abzocke durch betrügerische Ärzte verhindern kann

DKMS Life Science Lab in Dresden

Ermittlungen des LKA brachten zum Vorschein, dass es bei Speziallabor-Untersuchungen im großen Stil zu betrügerischen Abrechnungen gekommen sein soll.

(Foto: Oliver Killig/dpa)
  • Seit Jahren nimmt der der Freistaat Bayern in Kauf, dass sich betrügerische Ärzte mit falschen Rechnungen auf Steuerzahlerkosten bereichern.
  • Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung und des BR-Magazins Kontrovers würden einfache Briefe an die Patienten genügen, um die illegale Praxis zu beenden.
  • Das bayerische Landeskriminalamt war im Zuge seiner Ermittlungen gegen den Augsburger Laborunternehmer Bernd Schottdorf auf das betrügerische Abrechnungssystem gestoßen.
  • Im Jahr 2008 erstatteten die Privaten Krankenversicherungen und die staatlichen Beihilfestellen bundesweit 1,1 Milliarden Euro Honorare - alleine für Laboruntersuchungen.

Von Stefan Mayr

Der Freistaat Bayern nimmt seit Jahren wissentlich in Kauf, dass sich betrügerische Ärzte mit falschen Rechnungen auf Steuerzahlerkosten bereichern. Diese Erkenntnis hat der Untersuchungsausschuss Labor bereits im Februar gewonnen. Mehrere Vertreter des Landesamtes für Finanzen haben erklärt, dass sie keine Möglichkeiten hätten, den Betrug zu verhindern. Alleine diese Tatsache muss den Bürgern gewaltiges Unbehagen bereiten angesichts der steigenden Kosten im Gesundheitswesen. Doch nun dürfte das Unverständnis noch größer werden: Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung und des BR-Magazins "Kontrovers" würden einfache Briefe an die Patienten genügen, um die illegale Praxis zu beenden.

Wie Abrechnungen per Brief überprüft wurden

Der SZ und dem Bayerischen Rundfunk liegt ein Schriftverkehr der Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte (VKPB) mit einem Beamten aus Dortmund vor. Bei dem Patienten wurde eine Speziallabor-Probe abgerechnet - also jene Untersuchung, um die sich der Untersuchungsausschuss Labor dreht. Während das bayerische Landesamt für Finanzen für alle derartigen Rechnungen die staatliche Beihilfe ohne weitere Rückfragen überweist, hakte die VKPB nach. "Leider fehlt in der Rechnung ein entsprechender Hinweis, dass diese Leistungen persönlich oder unter Aufsicht des behandelnden Arztes (. . .) erbracht wurden", heißt es in dem Brief der Beihilfestelle.

Und weiter: "Bitte lassen Sie die entsprechende Eintragung von Ihrem Arzt vornehmen und legen Sie uns die Rechnung mit dem nächsten Antrag zur Nachberechnung vor." Dieses schlichte Schreiben genügte, um die Falschabrechnung auffliegen zu lassen. Der Patient fragte im Labor nach. Dabei kam heraus, dass der Arzt die Speziallabor-Leistung nicht selbst erbracht hatte. Aber nur in diesem Fall hätte er sie abrechnen dürfen. Der Betrug scheiterte. Die Laboruntersuchung wurde dem Beamten nicht erstattet.

Was das Landesamt für Finanzen dazu sagt

So einfach geht das, ausgerechnet die Versorgungskasse der evangelischen Kirche in Nordrhein-Westfalen macht den bayerischen Behörden vor, was zu tun ist. Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist dem bayerischen Finanzministerium unterstellt. Seine Aufgabe ist es, für Bayerns Beamte die Beihilfe abzurechnen, also die finanzielle Unterstützung des Freistaates im Krankheitsfall. Im Untersuchungsausschuss Labor waren im Februar gleich mehrere Vertreter des LfF als Zeugen aufgetreten.

Sie alle gaben gleichlautend folgende Auskunft: Nein, wir haben leider keine Möglichkeit, die eingereichten Speziallabor-Rechnungen darauf zu prüfen, ob sie stimmig sind oder nicht. Damit räumten die Beamten klipp und klar ein, dass seit Jahren jedem Arzt ein Einfallstor offen steht für Betrug auf Kosten der Steuerzahler. Der entstandene Schaden ist nicht zu beziffern. Fest steht allerdings, dass Tausende Ärzte über diese goldene Abzock-Brücke gingen und bis heute nach wie vor gehen können.

Freifahrtschein für Ärzte

Experten bestätigen, dass diese Betrugsmöglichkeit zu einem massiven volkswirtschaftlichen Schaden führt. Denn der Freifahrtsschein animiert viele Ärzte, bei ihren Privatpatienten derartige Laboruntersuchungen anzuordnen - und zwar unabhängig davon, ob sie aus medizinischer Sicht gerechtfertigt sind oder nicht.

Das Wissenschaftliche Institut der Privaten Krankenversicherung e. V. (WIP) hat in einer Studie ausgerechnet, dass im Jahr 2008 für Laboruntersuchungen bei privat versicherten Patienten fünfmal so viel abgerechnet wurde wie bei gesetzlich Versicherten. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hatten durchschnittlich pro Versicherten 26 Euro zu erstatten. Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) 129 Euro. Angesichts dieser Zahlen sprach das WIP von einem "Missverhältnis" - mit steigender Tendenz. Es diagnostizierte die "Reformbedürftigkeit" der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Das ist verständlich angesichts der gigantischen Summen, die hier Jahr für Jahr bewegt werden. Im Jahr 2008 erstatteten die Privaten Krankenversicherungen und die staatlichen Beihilfestellen bundesweit 1,1 Milliarden Euro Honorare - alleine für Laboruntersuchungen.

Das bayerische Landeskriminalamt war im Zuge seiner Ermittlungen gegen den Augsburger Laborunternehmer Bernd Schottdorf auf das betrügerische Abrechnungssystem gestoßen. Ein Münchner Arzt wurde deshalb wegen Betrugs verurteilt. Bereits im August 2008 verschickte das LKA einen Rundbrief an alle neun Dienststellen des Landesamtes für Finanzen. Darin war von einem "dringenden Verdacht" gegen "mehrere tausend Ärzte" die Rede, welche "jährlich in einer zweistelligen Millionenhöhe betrügerisch gegenüber ihren Privatpatienten abrechnen". Das LKA empfahl eine Überprüfung der Arztrechnungen. Diesen Tipp setzte das LfF nicht um.

Auf SZ-Anfrage teilt das Landesamt mit, es gebe keine rechtliche Grundlage, um bei Ärzten nachzufragen, ob abgerechnete Leistungen tatsächlich auch erbracht wurden. "Diese müsste der Bundesverordnungsgeber schaffen", betont das Landesamt. Die Behörde fordert also eine Gesetzesänderung und wagt sich erst einmal nicht an die Ärzte heran.

Die Allianz Private Krankenversicherung ging nach dem LKA-Rundbrief anders vor: Sie trat an mehrere Ärzte heran und forderte nachträglich Geld zurück. So trieb sie einen sechsstelligen Betrag ein.

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