Rundfunkabgabe:Hilfe für Kitas

Musikstunde in der Kita

Musikstunde: Bei der Rundfunkabgabe wollen die Länder unter anderem Kitas entlasten - ansonsten wird es aber kaum Änderungen geben.

(Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Der Staatsvertrag der Länder wird nachgebessert - aber nur minimal. Bildungseinrichtungen sollen entlastet werden, Betriebe mit vielen Teilzeitkräften ebenso. Vieles, was umstritten ist, bleibt aber.

Von Claudia Tieschky

Seit ihrer Einführung im Jahr 2013 ist die pauschale Rundfunkabgabe für ARD, ZDF und Deutschlandradio umstritten - aber es wird wohl kaum nachträgliche Änderungen am Staatsvertrag der Länder geben. Nach einer Überprüfung durch das Beratungsunternehmen DIW Econ, die von den Ländern angefordert worden ist und nun zu Ergebnissen kam, sind nur in zwei Bereichen Änderungen wahrscheinlich, wie die SZ von Personen erfuhr, die mit dem Fall vertraut sind. Demnach werden die Länder die Zahlpflicht für Bildungseinrichtungen wohl neu fassen und etwa Kitas entlasten.

Der zweite Fall betrifft Gewerbebetriebe. Ihre Rundfunkabgabe ist gestaffelt und bemisst sich in zehn Stufen nach der Zahl der Mitarbeiter. Bisher spielte es keine Rolle, ob die Mitarbeiter in Teilzeit oder Vollzeit arbeiteten. Wie es heißt, könnte künftig die Möglichkeit bestehen, hier mit Zahlen zu arbeiten, bei denen Teilzeit- auf Vollzeit-Arbeitsverhältnisse umgerechnet werden. Unternehmen könnte dadurch entlastet werden. Der Anteil, den Privathaushalte und Unternehmen zur Finanzierung des Rundfunks betragen, hat sich indes durch das neue Gesetz offenbar so gut wie nicht verschoben: Um die 90 Prozent kommen nach wie vor aus Privathaushalten.

Die Länder hatten bei der Unterzeichnung des Rundfunkgesetzes 2010 in einer Protokollnotiz festgehalten, dass der Staatsvertrag einer Überprüfung unterzogen werden muss. Unklar war damals, wie sich die neuen Regeln auswirken. Ausdrücklich wird auch die Ausgewogenheit bei der Beitragspflicht für Autos genannt. Trotzdem: Durch die Evaluierung ergibt sich hier offenbar kein Handlungszwang. Das Unternehmen Sixt sieht sich durch das Gesetz benachteiligt und klagt derzeit mit dem Ziel eines höchstrichterlichen Urteils.

Am 1. April sinkt die Rundfunkabgabe von 17,98 Euro auf dann 17,50 Euro im Monat, Grund sind die Überschüsse aus der pauschalen Zahlpflicht. Erwartet wird derzeit ein Plus von 1,5 Milliarden Euro auf vier Jahre. Die Nachbesserungen am Gesetz würden davon 122 Millionen Euro in Anspruch nehmen, schätzen Kenner.

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