Argentinien:Gericht entlastet Präsidentin Kirchner

Argentinien: Staatschefin Cristina Fernández de Kirchner.

Staatschefin Cristina Fernández de Kirchner.

(Foto: Reuters)

Das Staatsoberhaupt hat nach Auffassung der Richter nichts getan, um Ermittlungen in einem Terroranschlag zu behindern.

Von Sebastian Schoepp

Ein Berufungsgericht in Buenos Aires hat am Donnerstag die Klage gegen die argentinische Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner wegen Behinderung von Terror-Ermittlungen zurückgewiesen. Es habe keine Straftat gegeben, befanden die Richter in ihrer Begründung und bestätigten damit die Ablehnung der Klage in der ersten Instanz.

Die Klage hatte ursprünglich der Staatsanwalt und Sonderermittler Alberto Nisman vorbereitet, der am 18. Januar tot in seinem Apartment in Buenos Aires aufgefunden wurde. Es geht in ihr um das Attentat auf das jüdische Gemeindezentrum Amia im Jahr 1994, bei dem in Buenos Aires 85 Menschen starben. Der Fall wurde nie aufgeklärt. Vor einigen Jahren übernahm Nisman die Ermittlungen, die er auf iranische Hintermänner konzentrierte. Im Februar 2013 jedoch vereinbarten Argentiniens Außenminister Héctor Timerman und sein iranischer Kollege Ali Akbar Salehi die Bildung einer Wahrheitskommission zur Aufklärung des Attentats. Damit wäre Nismans Arbeit im Prinzip hinfällig gewesen. Der war der Meinung, die Vereinbarung diene nur dazu, iranische Drahtzieher aus der Schusslinie zu nehmen. Als Gegenleistung habe Iran den Kauf von argentinischem Getreide und die Lieferung von Erdöl zugesagt.

Deshalb wollte Nisman die Präsidentin und den Außenminister anklagen. Am Tag vor einer Kongressanhörung zu dem Thema wurde er jedoch tot aufgefunden. Die zuständige Staatsanwaltschaft geht von Selbstmord aus, Nismans Familie und Gegner von Präsidentin Fernández de Kirchner stützen die Mordthese.

Nach Nismans Tod übernahm dessen Kollege, Staatsanwalt Gerardo Pollicita, die Aufgabe, die Klage gegen Kirchner weiterzuverfolgen. Vor kurzem jedoch lehnte bereits der Bundesrichter Daniel Rafecas diese ab, weil sie jeder Grundlage entbehrte, wie er befand. Staatsanwalt Pollicita strengte danach die Berufung vor der Bundeskammer an, die eine Klageerhebung nun ebenfalls zurückwies. Zwei Richter, Eduardo Freiler und Jorge Ballestero, konnten keinen Hinweis auf eine Straftat erkennen. Der dritte, Eduardo Farah, sah hingegen Verdachtsmomente. Er kann Berufung vor dem Obersten Kassationsgericht gegen das Votum seiner Kollegen einlegen.

Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im argentinischen Kongress bestünde derzeit keine Aussicht auf eine Aufhebung der Immunität der Präsidentin. Allerdings finden im Oktober Wahlen statt, Fernández Kirchner muss nach zwei Amtszeiten die Präsidentschaft an einen Nachfolger abgeben.

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