Bildungspolitik in Bayern:Kinder zählen

Klassengröße Bayern

Die bayerische Staatsregierung will die Klassengröße neu regeln. Doch genau das könnte für einige allgemeinbildende oder Berufsschulen existenzbedrohend sein.

(Foto: dpa)
  • Schulen, in denen Klassen mit weniger als acht Kindern unterrichtet werden, könnte die Lizenz entzogen werden.
  • Das besagt die geplante Änderung des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, die die Staatsregierung durchsetzen will.
  • Betroffen wären vor allem besonders kleine Schulen und Berufsfachschulen.

Von Anna Günther

Die Frage, wann eine Gruppe zu klein ist, wäre woanders schnell beantwortet. Zumindest dort, wo man Englisch spricht. "Two's Company, Three's a Crowd", wäre eine Gruppendefinition, die sich zumindest als Sprichwort eingebürgert hat. In Bayern könnten sich die Privatschulen bald eine solch allgemein bekannte Definition wünschen, wenn die Staatsregierung die geplante Änderung des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen durchsetzt. Neben einigen zusätzlichen Genehmigungsvoraussetzungen und Fristen würde auch die Klassengröße neu geregelt werden. Doch genau das könnte für einige allgemeinbildende oder Berufsschulen existenzbedrohend sein.

Schulen, in denen Klassen mit weniger als acht Kindern unterrichtet werden, könnte die Lizenz entzogen werden. Neugründungen, die nicht mindestens vier Anmeldungen pro Klasse vorweisen, würde die Genehmigung erst gar nicht erteilt. Das befürchten zumindest der Verband Bayerischer Privatschulen (VBP) und die Landtags-Opposition. 1308 Schulen im Freistaat sind in freier Trägerschaft, gut die Hälfte wird von den Kirchen betrieben. Diese sind aber kaum von der Gesetzesänderung betroffen. Die Schulen sind in der Regel groß und gut besucht. Wenn der Landtag die Gesetzesänderung so beschließen würde, stünden etwa 200 kleine Schulen vor dem Aus. Einige Ersatzschulen haben so wenig Schüler in einer Klasse und Jahrgangsstufe sowie in der jeweiligen Ausbildungsrichtung, "dass die Bezeichnung Schule nicht gerechtfertigt sei", schreibt das Kultusministerium im Entwurf zur Gesetzesänderung. Die Mindestklassengröße ist mit dem Wohl der Kinder begründet: Um den Anspruch der Schüler auf einen gemeinsamen Unterricht und die Verwirklichung des Erziehungsauftrages zu sichern, müsse das Gesetz um die "Mindestklassenstärke" ergänzt werden.

Internate und Fachoberschulen sind gefährdet

"Das geht gegen die richtig kleinen Schulen und trifft dann besonders die Ausbildungsstätten für Alten- und Kinderpflege. Aber genau die suchen wir doch händeringend", sagt der VBP-Geschäftsführer Bernd Dietrich. Außerdem seien Internate und Fachoberschulen gefährdet. Bleiben an der FOS nach der 12. Klasse nur noch Einzelne, um die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife zu machen, könnte wegen dieser zu kleinen Restgruppe der gesamten Schule die Lizenz entzogen werden. Gleiches gelte für die 5. Klasse an Internaten. "Zehnjährige gehen eben selten ins Internat, aber ein, zwei Jahre später sieht das ganz anders aus", sagt Dietrich. Die Initiative sieht er als Druckmittel der Staatsregierung. Zwar wurde der Verband angehört, aber das Kultusministerium lasse sich nicht auf Diskussionen ein. Welche Strategie dahinter stecken könnte, kann Dietrich sich nicht erklären. Die Gesetzesänderung würde für alle Seiten Mehraufwand bedeuten. Die zuständigen Behörden müssten regelmäßig die Klassen aller Privatschulen erfassen.

Für Thomas Gehring, den Bildungsexperten der Grünen im Landtag, steckt eine Strategie dahinter: Seit fünf Jahren werden immer wieder kleine Gesetzesänderungen durchgesetzt, die den Betrieb von Privatschulen erschweren. So wurden die Baukostenzuschüsse gesenkt, wobei etliche Schulen noch auf Geld warten und auch die neuen Außenstellen von bereits etablierten Einrichtungen werden erst vom dritten Jahr an gefördert. "Die Konkurrenz wie Montessori- oder Waldorfschulen soll eben nicht weiter wachsen", vermutet Gehring.

"Privatschulen soll das Wasser abgegraben werden"

Diese Schulen deshalb zu gängeln, ist auch für Martin Güll (SPD) der falsche Weg: "Eltern suchen eben nach Alternativen zum staatlichen System, dass das mit der Politik der CSU zu tun hat, sieht die Regierung nicht." Auch Günther Felbinger (Freie Wähler) vermutet, dass den Privatschulen "scheibchenweise das Wasser abgegraben werden soll". Er hatte bereits Mitte März eine schriftliche Anfrage gestellt, aber bisher keine Antwort vom Ministerium bekommen. "Keine Fraktion sollte blind dem Weg des Ministeriums folgen", sagt Felbinger. Er appellierte besonders an die Christsozialen, den Passus parteiübergreifend noch zu verhindern.

Am Donnerstag wird sich der Bildungsausschuss mit dem Gesetzentwurf befassen. Drei Petitionen von Betroffenen sind bereits eingegangen. Noch ist theoretisch manches möglich, Anregungen aller Lager könnten aufgenommen werden. Allerdings sind die Mehrheitsverhältnisse im Landtag klar. Wenn die CSU geschlossen am Entwurf festhält, kann die Opposition das nicht verhindern. Das Kultusministerium versuchte am Freitag, zu beschwichtigen und betonte, dass der Entwurf noch in der Beratungsphase sei. Aber der Freistaat sei verpflichtet, die gleichen Qualitätsstandards sicherzustellen wie an staatlichen Schulen. Den Bildungsexperte Gehring wundert das, denn "normalerweise werden Vorlagen, auch wenn sie im Ausschuss vorgelegt werden, nicht mehr geändert".

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