Trotz Reisepolice::Angst vor Milzbrand kein Rücktrittsgrund

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Aus Furcht vor Milzbrand, Terror und Flugzeugabstürzen blasen immer mehr Bundesbürger ihre geplanten Urlaubsreisen ab - und zahlen dabei ordentlich drauf.

Berrit Gräber

Touren durch die USA, zum Weihnachts-Shopping nach New York, zum Skifahren in die Rocky Mountains wie auch Fernreisen in islamische Länder sind den meisten zu "heiß" geworden. Wer schon gebucht hatte, den kommt eine Absage aber oft teuer zu stehen. Angst, und sei sie noch so berechtigt, ist im Reiserecht kein Grund für einen kostenlosen Rückzug vom Vertrag, wie Petra von Rhein, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern, erläutert.

(Foto: N/A)

Gratis-Storno nur bei höherer Gewalt

Bei der Münchner Fachfrau für Reiserecht häufen sich derzeit die Anrufe verunsicherter Bürger, die mit dem mulmigen Gefühl im Magen nicht mehr in die Ferien fliegen wollen. Doch ein Gratis-Storno ist nur bei "höherer Gewalt" möglich. Dazu zählen wetterbedingte Schäden infolge von Sturm, Hagel oder einem schlimmen Taifun, aber auch die konkreten Auswirkungen innerer Unruhen in einem Land.

Reisewarnung der Behörden erleichtern Rücktritt

Terrordrohungen oder auch schon erfolgte Anschläge rechtfertigen alleine noch keine Kündigung. Maßgeblich für Touristen wie Veranstalter sind in solchen Zeiten die offiziellen Warnungen des Auswärtigen Amtes vor den Sicherheitsrisiken in bestimmten Zielgebieten. Erst wenn die Berliner Behörde beispielsweise vor Reisen nach Amerika dringend abriete, stünden die Chancen für einen kostenlosen Rücktritt gut. Das ist zurzeit aber nicht der Fall.

Je früher die Absage, desto nidriger die Stornogebühren

Ist die Absage beschlossene Sache, können sich Kunden bei ihrem Reiseveranstalter nach der Höhe der Stornogebühren erkundigen. Sie sind von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich gestaffelt. Bis einen Monat vor Urlaubsantritt werden etwa 15 Prozent des Reisepreises verlangt. Ab dann wird es von Woche zu Woche teurer. Wer kurz vor der Abreise von der Buchung abspringt, büßt nahezu alles ein.

Daher gilt: Je früher man eine Reise kündigt, desto billiger kommt der Rückzug. Eine Kündigung sollte per Einschrieben mit Rückschein erfolgen.

Stornokosten trotz Reiserücktrittsversicherung

Auf den Stornokosten bleibt ein Kunde auch mit einer abgeschlossenen Reiserücktrittskostenversicherung sitzen. Diese Police nützt gar nichts, wenn jemand aus reiner Vorsicht seine Urlaubspläne kippt, wie Petra von Rhein betont. Sie springt nur dann ein, wenn der Versicherte wegen Krankheit an der Reise gehindert wird oder wenn ein naher Verwandter erkrankt oder stirbt.

Kostengünstige Alternative: Umbuchen

Wer kein gültiges Attest vorlegen, sich eine kostspielige Absage aber auch nicht leisten kann, dem bleibt nur die Möglichkeit der Umbuchung. "Es gibt derzeit viele Veranstalter, vor allem die großen Unternehmen, die von sich aus ein alternatives Reiseziel anbieten und stornierungswilligen Kunden damit sehr entgegenkommen", so die Erfahrungen der Münchner Verbraucherschützerin.

Letzter Ausweg: Ersatzmann finden

Die Gebühren für diesen Service sind unterschiedlich, aber mit etwa 50 Mark pro Person deutlich billiger als ein Storno. Kunden kleiner, spezialisierter Anbieter haben dagegen meist keine Ausweichmöglichkeiten. Ihnen bleibt nur folgender Weg: Jemanden finden, wenn nötig auch per Zeitungsannonce, der keine Angst hat, die Buchung zum eigenhändig "reduzierten" Super-Sonder-Schnäppchen-Preis zu übernehmen.

Aktuelle Einschätzungen zu Reiseländern gibt es auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder telefonisch unter 01888-1744444.

(Quelle: AP/sueddeutsche.de)

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