Prozess um Markenlogo:Puma sticht Adidas

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  • Sportartikelhersteller Adidas hat Konkurrent Puma vorgeworfen, die berühmten und markenrechtlich geschützten drei Adidas-Streifen mit einer Variante des Puma-Markenlogos "Formstrip" zu kopieren.
  • Das Landgericht München I hat die Adidas-Klage aber als unbegründet abgewiesen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Im schier unendlichen Bruderzwist Adidas gegen Puma hat sich zumindest in erster Instanz die Raubkatze durchgesetzt. Sportartikelhersteller Adidas hat in dem Verfahren dem Mitbewerber vorgeworfen, die berühmten und markenrechtlich geschützten drei Adidas-Streifen mit einer Variante des Puma-Markenlogos "Formstrip" zu verletzen. Der Streitwert ist mit einer Million Euro angesetzt. Die 1. Kammer für Handelssachen am Landgericht München I hat die Adidas-Klage aber als unbegründet abgewiesen: Das Gericht glaubt nicht an eine Verwechslungsgefahr.

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Das Adidas-Signet: drei parallel verlaufende, gleich breite und gleich lange Streifen, die auf der Schuhaußenseite zwischen Sohle und Schnürsenkel schräg nach links beziehungsweise nach rechts oben verlaufen. Der "Formstrip" von Puma: drei eng aneinanderliegende, geschwungene Streifen, die sich kontinuierlich verjüngen und gemeinsam entfernt an eine auf dem Kopf liegenden Pfeife erinnern.

"Ausreichend Abstand" zum Signet von Adidas

Nach Meinung des Gerichts hält Puma "ausreichend Abstand" zum Signet des Klägers. Der Wiedererkennungseffekt von Adidas ergebe sich aus den stets gleichbleibenden Abständen zwischen den drei ebenfalls gleichbleibenden Streifen. Trotz "Bekanntheit beziehungsweise Berühmtheit" dieses Zeichens gehe dessen Schutzumfang nicht so weit, dass auch Zeichen mit einem anderen Gesamteindruck im Ähnlichkeitsbereich liegen würden, nur weil sie "drei irgendwie geartete Linien auf der Außenseite eines Schuhs enthalten", stellt das Gericht nun in seinem Urteil fest.

Wahrscheinlich wird sich Adidas damit jedoch nicht zufrieden geben und Berufung beim Oberlandesgericht München (OLG) einlegen. Denn in einem Eilverfahren im Vorfeld hatte der 6. Senat des OLG einen "flächenmäßig dominanten Ansatz" der drei Puma-Streifen an derselben Stelle gesehen, die Adidas in Verbindung mit seinem Streifensignet markenrechtlich geschützt hat.

Von diesem Argument ließen sich die Handelsrichter am Landgericht offenbar nicht überzeugen. Daher ist anzunehmen, dass Adidas in die nächste Instanz gehen und darauf setzen wird, dass das OLG bei seiner alten Meinung bleibt.

© SZ vom 23.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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