Verhältnis von Justiz und Medien:Von unbekannten Feinden belagert

Prozessbeginn im Fall Tugce gegen Sanel M.

Im Fall Tuğçe (im Bild der Angeklagte mit seinen Verteidigern) dürfen Journalisten zuhören - ohne ihre Laptops.

(Foto: dpa)

Wie soll man in zehn Minuten einen durchdachten Artikel formulieren? Immer wieder behindern Richter die Arbeit von Journalisten - wie im Fall Tuğçe.

Von Annette Ramelsberger

Sind Pressevertreter Windhunde? Muss man sie möglichst klein halten? Und das Los darüber entscheiden lassen, ob sie überhaupt im Gerichtssaal arbeiten können? Wäre es nicht viel angenehmer für die Justiz, ganz unter sich zu sein, ungestört von lästigen Fragen, kritischen Kommentaren und der Berichterstattung über Fehler, die sich auch Richter und Staatsanwälte leisten?

Das Gebaren eines Berufsstandes, der Selbstkritik oft für eine Krankheit hält, wirft derlei Fragen auf. Das Verhältnis zwischen Justiz und Öffentlichkeit ist gestört.

Berichte aus dem Gerichtssaal werden keine Doktorarbeiten

Journalisten sind hinterhältig, gemein und dumm, sie machen Fehler und ignorieren das Wichtigste - sagen Juristen. Dabei gibt es sogar Fälle, in denen erst Anklage erhoben wurde, weil Journalisten hartnäckig nachfragten. Juristen sind arrogant und haben keine Ahnung von den Produktionsbedingungen - sagen Journalisten.

Deren Welt ist im Umbruch, der Druck auf Gerichtsberichterstatter und Reporterinnen nimmt zu. Sie müssen Zeitung und Online-Ausgaben gleichzeitig bedienen und in den Pausen noch schnell Hintergründe recherchieren. Da werden die täglichen Berichte aus dem Gerichtssaal keine Doktorarbeiten. Aber: Oft werden Journalisten erst durch Juristen in Fehler getrieben. Von Staatsanwälten, die ihre Anklage herunternuscheln - wie im Hoeneß-Prozess -, so dass man nichts versteht und die Millionen nur so durcheinanderpurzeln. Von Richtern, die ihr Urteil gern um 16 Uhr sprechen - so dass dann noch genau 30 Minuten bleiben bis zum Redaktionsschluss.

Der Richter verhindert die aktuelle Berichterstattung

Gerade hat die Justiz der Öffentlichkeit wieder ein Bein gestellt: Im Verfahren gegen den jungen Mann, der die Studentin Tuğçe getötet hat, verbietet das Landgericht Darmstadt die Benutzung von Laptops im Gerichtssaal - und gleichzeitig auch noch das Verlassen des Saals: Wenn ein Journalist länger als zehn Minuten seinen Platz verlässt, verliert er ihn - denn draußen warten ja viele, die an dem Verfahren teilnehmen wollen. Aus Sicht des Gerichts ist das logisch - aus Sicht der Presse unmöglich. Wie soll man in zehn Minuten einen durchdachten Artikel formulieren? Das schafft niemand. De facto verhindert der Richter damit die aktuelle Berichterstattung. Schon hat der Deutsche Journalistenverband protestiert. Zu Recht. Das Gericht verhält sich mit seinen Beschränkungen, als könne sich der Journalist am Abend gemütlich hinsetzen und in aller Ruhe schreiben - als wenn es kein Internet gäbe und keine aktuellen Abendnachrichten.

Gleichzeitig aber surfen auch Richter und Staatsanwälte gerne nach der Sitzung im Internet und stöhnen dann, weil eine Zahl nicht richtig notiert, ein Vorname nicht verstanden wurde.

Ein unwürdiges Procedere

Was wenige wissen: Wie es im Gerichtssaal zugeht, entscheidet einzig und allein der Vorsitzende Richter. Er kann bestimmen, ob - wie im NSU-Prozess - Journalisten mit ihrem Laptop mitschreiben und in den Pausen senden dürfen. Oder ob - wie im Prozess gegen den zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff - lediglich Block und Stift mit in den Saal genommen werden dürfen, und die Reporter sich bei jedem Verlassen des Saals wieder durch Kontrollen mit Abtasten bis zu den Socken schlagen müssen. Die Justiz tut oft so, als sei sie von unbekannten Feinden belagert. Dabei mussten all die Berichterstatter schon Wochen zuvor ihre Personalien abgeben.

Beim NSU-Prozess wurde das gestörte Verhältnis zwischen Justiz und Medien bundesweit ersichtlich: Das Oberlandesgericht München (OLG) hatte den Andrang völlig unterschätzt und musste erst vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden. Das OLG hatte ein sogenanntes Windhundverfahren für die Akkreditierung vorgesehen - wer am schnellsten war, kam rein. Innerhalb weniger Minuten waren alle Plätze weg - und ausgerechnet die türkischen Medien hatten das Nachsehen. Dabei hatte sich die Mordserie des NSU ausdrücklich gegen Türken gerichtet. In einem zweiten Durchgang wurden die Plätze ausgelost - statt FAZ oder Süddeutscher Zeitung erhielt unter anderem das Werbeblatt Hallo München einen Platz. Es ist ein unwürdiges Prozedere, wenn sich Medien ihr vom Gesetz garantiertes Recht auf Berichterstattung aus dem Gerichtssaal geradezu erkämpfen müssen.

Aus der Blamage gelernt

In Deutschland ist es ohnehin nicht wie in den USA. Hier wird nicht live aus dem Saal gesendet. Ein Prozess ist kein Spektakel, aber er ist auch keine interne Veranstaltung, zu der nur Juristen mit 2. Staatsexamen zugelassen sind. Wobei das manchmal anders läuft: In Bamberg wurde am Dienstag nicht nur die Öffentlichkeit ausgeschlossen, sondern sogar der Pressesprecher - so dass niemand mehr berichten kann, wie sich das Gericht eigentlich verhält in dem Prozess gegen einen Bamberger Chefarzt. Diesem wird der Missbrauch von zwölf Frauen vorgeworfen. Dabei macht die Justiz oft gerade dann Fehler, wenn ihr keiner so genau zusieht: zum Beispiel im ersten Prozess gegen Gustl Mollath oder im Vergewaltigungsprozess gegen den Lehrer Horst Arnold, der unschuldig fünf Jahre ins Gefängnis musste.

Doch die Gerichte haben aus der Blamage von München gelernt: Im Kinderporno-Prozess gegen den SPD-Politiker Sebastian Edathy wurde sichergestellt, dass Nachrichtenagenturen und überregionale Blätter Zugang erhielten. Und im Prozess gegen den Professor, der vor zwei Jahren den Transplantationsskandal ausgelöst hatte, gibt es nun einen Quantensprung. Der Richter in Göttingen wird am nächsten Mittwoch sein Urteil verkünden. Alle Journalisten werden sofort melden wollen, ob der Mann unschuldig ist oder nicht.

Und was macht der Richter? Er wird seinen Spruch verkünden und dann - eine Viertelstunde Pause machen. Damit alle ihre Meldung absetzen können. Dann macht er in aller Ruhe weiter mit der Urteilsbegründung. Auch die Journalisten sind dann wieder da und können zuhören. Keiner versäumt wichtige Argumente, es herrscht keine Unruhe im Saal. Wie sinnvoll und praktisch man das Aufeinandertreffen von Justiz und Medien auch organisieren kann!

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