USA:Supreme Court berät über Giftmischungen bei Hinrichtungen

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Drei Todeskandidaten klagen gegen den Einsatz des Mittels Midazolam. (Foto: dpa)
  • Seit sich europäische Hersteller weigern, Substanzen für Hinrichtungen an die USA zu liefern, müssen einige Bundesstaaten zu anderen Giftmischungen greifen.
  • In der Kritik steht dabei vor allem ein Betäubungsmittel. Drei Todeskandidaten haben geklagt, weil ihrer Ansicht nach die Droge nicht wirksam betäube und sie deshalb bei einer Hinrichtung furchtbare Schmerzen erleiden müssten.
  • Der Supreme Court prüft nun die Zulässigkeit des eingesetzten Mittels. Der US-Verfassung zufolge ist es unzulässig, dass Todeskandidaten bei ihrer Hinrichtung extreme Schmerzen erleiden.

Supreme Court prüft Einsatz umstrittener Giftmischungen

Nach dem qualvollen Tod von US-Häftlingen bei Hinrichtungen berät das höchste amerikanische Gericht über die Zulässigkeit einer umstrittenen Giftmischung. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob die Verurteilten bei der Exekution extreme Schmerzen erleiden - was laut US-Verfassung nicht sein darf. Im Fokus steht ein Beruhigungsmittel, das Verurteilte zunächst betäuben soll, bevor weitere Drogen dann den Herztod herbeiführen sollen.

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Von Stefan Ulrich

Beim Auftakt der Beratungen am Mittwoch überraschte die Richterin Sonia Sotomayor mit einer sarkastischen Bemerkung: "Wir verbrennen sie auf dem Scheiterhaufen. Aber bevor wir das tun, benutzen wir ein Narkosemittel von zweifelhafter Wirksamkeit." Über mögliche Qualen bei der Hinrichtung meinte die Richterin: "Sie können es spüren, sie können es nicht spüren. Wir wissen es nicht."

Klage von drei Todeskandidaten

Drei Häftlinge, die im Bundesstaat Oklahoma in der Todeszelle sitzen, wehren sich mit Klagen gegen den Einsatz des Mittels Midazolam. Das Medikament war im vergangenen Jahr bei zwei Hinrichtungen in Oklahoma und Arizona verwendet worden, bei denen die Todeskandidaten Anzeichen qualvollen Erstickens zeigten.

Ein Anwalt der Kläger sagte am Mittwoch vor dem Supreme Court, die Droge betäube die Verurteilten nicht wirksam und lasse diese bei der Hinrichtung furchtbare Schmerzen erleiden. Ein Anwalt der Verteidigung widersprach. Die Verurteilten seien nicht mehr bei Bewusstsein, wenn die eigentlich tödlichen Mittel mit weiteren Injektionen zugeführt werden.

Nachschubprobleme wegen Boykott europäischer Hersteller

In den USA ist die Todesstrafe in 32 der 50 Staaten zulässig - die Mehrheit der Amerikaner ist für die Todesstrafe. Der Mörder Clayton Lockett war im April 2014 in Oklahoma laut Augenzeugen erst nach 43 Minuten gestorben - vermutlich, weil eine Kanüle nicht richtig gelegt war. Nach dem Vorfall wurden Hinrichtungen in dem Bundesstaat zunächst ausgesetzt.

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Im US-Bundesstaat Arizona kommt es bei einer Hinrichtung erneut zu einer schweren Panne: Der verurteilte Mörder schnappt noch eine Stunde nach der Injektion nach Luft - seine Verteidiger stellen während der Hinrichtung einen Eilantrag an ein Gericht.

Die Probleme mit der Giftmischung gibt es in den USA, seitdem europäische Hersteller sich weigern, Substanzen für Hinrichtungen zu liefern. Die Nachschubprobleme führen dazu, dass eine Reihe von Bundesstaaten zu anderen Giftmischungen greifen. Eine Entscheidung des Obersten US-Gerichts wird im Juni erwartet.

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