Verfassungsschutz:Elf V-Leute waren Teil der NPD-Spitze

NPD - Nationaldemokratische Partei Deutschlands

Ein zerstörtes Wahlplaket der NPD in Hannover.

(Foto: dpa)
  • Elf V-Leute waren einem Medienbericht zufolge in der NPD-Spitze installiert, bevor die Bundesländer einen zweiten Verbotsantrag gegen die rechtsextreme Partei stellten.
  • Es soll sich bei den V-Leuten um Führungskräfte aus dem Bundesvorstand und den Landesvorständen der NPD gehandelt haben.
  • Unklar ist, wie viele V-Leute unterhalb der Führungsebene noch in der NPD sind.

Alle V-Leute in Führungsebenen seien "abgeschaltet" worden

Der Verfassungsschutz hatte vor dem neuen Verbotsantrag insgesamt elf V-Leute in der Spitze der NPD installiert. Das geht aus einem Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel hervor. Zum 1. Dezember 2011 wurden demnach drei der rechtsextremen Spitzenfunktionäre vom Bundesamt für Verfassungsschutz geführt, zwei vom Bayerischen Landesamt und zwei weitere vom Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen. Vier weitere V-Leute hatten die Verfassungsschutzbehörden einzelner Bundesländer platziert.

Es soll sich bei den V-Leuten um Führungskräfte aus dem Bundesvorstand und den Landesvorständen der NPD gehandelt haben. Das Magazin bezieht sich auf ein Schreiben der Prozessbevollmächtigten des Bundesrats an das Bundesverfassungsgericht. Im Vorfeld des Verbotsantrags seien alle elf V-Leute von den Sicherheitsbehörden "abgeschaltet" worden, der letzte im April 2012.

Vor 18 Monaten hatte der Bundesrat seinen Antrag zum NPD-Verbot in Karlsruhe eingereicht. Die Innenministerkonferenz beschloss im März 2012, dass zum 2. April 2012 - dem Beginn der Materialsammlung für das Verbotsverfahren - die Quellen des Verfassungsschutzes in NPD-Vorständen "abgeschaltet" werden. Abgeschaltet wurden nicht alle V-Leute, sondern nur die in Führungsgremien. Wie viele V-Leute noch in der NPD sind, verrät niemand, doch könnten es - unterhalb der Vorstandsebene - noch mehrere Dutzend sein.

Gericht erhält neue Beweise

Am Freitag sind weitere Informationen der Länder zur Abschaltung von Geheimdienstinformanten in Karlsruhe eingegangen. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang von insgesamt vier Aktenordnern mit Materialien auf Nachfrage. Die Unterlagen werden in einem nächsten Verfahrensschritt der NPD zugeleitet. Die rechtsextreme Partei erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Bundesverfassungsgericht hatte vom Bundesrat zusätzliche Beweise gefordert, wie verdeckte Informanten innerhalb der NPD abgeschaltet wurden.

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