Vermögensübertragung:Neuer Ärger für Thomas Middelhoff

  • Der ehemalige Top-Manager Thomas Middelhoff hat offenbar versucht, einen großen Teil seines Vermögens dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen, indem er sie vor der Insolvenzanmeldung an seinen Rechtsanwalt Franz Hartmut Fromm übertragen hat.
  • Rund 50 Gläubiger fordern von Middelhoff eine hohe zweistellige Millionensumme.

Von Uwe Ritzer und Georg Wellmann

Über das weitere wirtschaftliche Schicksal von Thomas Middelhoff, wurde am Montag an einem geheim gehaltenen Ort in Hannover beraten. Der Bielefelder Insolvenzverwalter des einstigen Top-Managers hatte zur ersten Gläubigerausschusssitzung geladen. Rund 50 Gläubiger fordern von Middelhoff, der Ende März 2015 Privatinsolvenz angemeldet hatte, eine hohe zweistellige Millionensumme.

Middelhoff und seine Ehefrau hatten zuvor jedoch ihre Ansprüche an neun Immobilienfondsbeteiligungen sowie weitere Vermögenswerte von insgesamt rund 90 Millionen Euro längst an Firmen abgetreten, die ihrem Rechtsanwalt Franz Hartmut Fromm gehören. Ein Geschäftsbesorgungsvertrag sorgte dafür, dass Middelhoff Millionensummen für seine persönliche Lebensführung, sowie Rechts- und Prozesskosten erhalten hat. Den internen Unterlagen zufolge kassierte Middelhoff so in den Jahren 2011 bis 2014 rund 6,5 Millionen Euro.

Vermögen vor dem Zugriff Dritter schützen

Nun könnte es gut sein, dass die Vermögensübertragung unter anderem wegen des Verdachts der vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligung im Nachhinein angefochten wird. Auch strafrechtlich könnten die Vorgänge ein Nachspiel haben, wegen falscher Versicherung an Eides Statt. Eine solche hat Middelhoff bekanntlich 2014 abgegeben, als er vor Gericht sein Vermögen offenlegte, vulgo: einen Offenbarungseid leistete. Die Staatsanwaltschaft Bochum ermittelt ohnehin schon in diesem Zusammenhang seit Herbst 2014 gegen Middelhoff. Der Ex-Manager und seine Anwälte halten die Vorwürfe für nicht begründet. Fragen von SZ, WDR und NDR ließen Middelhoff und sein Anwalt Fromm am Montag unbeantwortet.

In Juristenkreisen werden solche Vermögensübertragungen "Asset Protection" genannt. Das bedeutet, das eigene Vermögen rechtlich vor der Haftung und den Zugriff Dritter zu schützen. Wichtig hierbei ist jedoch, rechtzeitig mit der Planung und Umsetzung zu beginnen und nicht erst in der Krise. Denn dann droht die Anfechtung der Vermögensübertragung. Im Falle Middelhoff wird sich nun der Insolvenzverwalter sehr genau anschauen müssen, wann und wie er seine Vermögensrechte übertragen hat.

Nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung hatten Gläubiger bereits seit Ende 2013 versucht in das Vermögen des ehemaligen Managers zu pfänden. Nach außen hält Middelhoff nämlich unverändert die Immobilienfondsbeteiligungen, die Erträge hieraus aber wurden an den neuen "Rechteinhaber" gezahlt, der die Gelder dann bis 2014 mit Hilfe des Geschäftsbesorgungsvertrags an Middelhoff weiterreichte.

Nach Angaben von Middelhoffs Anwälten handelt es sich hierbei aber nicht um Einnahmen, sondern um eine "Kostenübernahme" zugunsten ihres Mandanten. Sinn und Zweck einer solchen Konstruktion besteht nach Einschätzung von Experten darin, die millionenschweren Einnahmen den Gläubigeransprüchen vorzuenthalten.

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