Tutzinger Heckenstreit:Die Mauer muss weg

Tutzinger Heckenstreit: Privatsphäre schön und gut, aber meterhohe Thujenhecken wie diese will Tutzing nicht mehr hinnehmen. Jetzt wird ein Präzedenzfall durchgeklagt.

Privatsphäre schön und gut, aber meterhohe Thujenhecken wie diese will Tutzing nicht mehr hinnehmen. Jetzt wird ein Präzedenzfall durchgeklagt.

(Foto: Claus Schunk)

Manche Anwesen in Tutzing ähneln Trutzburgen. Das will der Gemeinderat nun nicht mehr so einfach hinnehmen

Von Gerhard Summer, Tutzing

Privatsphäre ist eine wichtige Sache, aber es gibt Häuser im sündteuren Fünfseenland, die eher Trutzburgen ähneln als moderat umzäunten Anwesen. Im Bemühen um maximalen Sichtschutz lassen die Eigentümer ihre Fichten- und Thujenhecken schon mal auf Baumhöhe wuchern, mauern sich ein oder riegeln ihre Vorgärten mit Garagenfronten und Müllhäuschen ab. "Wir Tutzinger laufen in so Schächten", weil sich links und rechts des Wegs nur grüne Wälle fänden, meinte jedenfalls Gemeinderat Wolfgang Marchner im Bauausschuss der Gemeinde.

Das soll sich nun ändern, Tutzing soll offener und lichter werden. Laut Bürgermeister Rudolf Krug versucht die Verwaltung seit längerem, dem Drang nach Abschottung entgegenzuwirken. Als Beispiel für eine völlig übertriebene Einfriedung nannte er ein Anwesen am See mit fünf Meter hoher Hecke und zusätzlichen Mauern. Den Rückbau durchzusetzen, sei nicht ganz einfach, weil die jeweiligen Hausbesitzer sofort mit ihren Rechtsanwälten zur Stelle seien und Bestandsschutz forderten. Trotzdem werde das Rathaus jetzt "einen Präzedenzfall durchklagen", so Krug. Grundlage dafür sind die einzelnen Bebauungspläne und die Ortsbausatzung der Kommune mit ihren Richtlinien zur Grundstücksgröße, zu Garagen und Dachgauben und eben auch zu den Außenanlagen und Zäunen. Hecken müssen demnach das Maß von zwei Metern einhalten, so jedenfalls die noch gültige Fibel von 2004. Die Satzung wird derzeit überarbeitet, laut Krug muss sie auch "eindeutiger werden", was beispielsweise die Frage angeht, ob ein Zaun nur deshalb nicht als geschlossene Einfriedung gilt, weil er eine winzige Lücke hat. Jedenfalls kann die Gemeinde nicht einfach ihren Bauhof losschicken und reihum die Thujen zusammenschneiden lassen. Dann hätte sie nämlich sofort "einstweilige Verfügungen" auf dem Tisch, wie Gemeinderat Heinrich Reiter mutmaßte.

Im Wohnviertel rechts und links der Traubinger Straße dürfte es künftig ohnehin schwierig werden, sich hinter Einfriedungen zu verschanzen: Der Bauausschuss will den Gartenstadtcharakter der Gegend stärken, wie es der Planer Florian Burgstaller formulierte. Das Gremium einigte sich deshalb darauf, die Bebauungspläne für das Quartier zu ändern. Hecken dürfen demnach maximal 1,50 Meter hoch werden, Zäune samt Briefkasten lediglich 1,20 Meter. Die Zufahrt zu den Grundstücken muss außerdem schmäler ausfallen (maximal vier statt bisher sechs Meter). Und es soll auch nicht mehr möglich sein, das Haus mit vorgebauten Garagen und Mülltonnenhäuschen abzuschotten. Burgstaller sieht nämlich fünf Meter breite Vorgärten vor. Mauern und Gabionen, mit Steinen gefüllte Drahtkörbe, sind untersagt.

Das Gremium diskutierte länger darüber, ob es weiterhin vorschreiben sollte, einheimische Hölzer zu pflanzen. Dann wären zwar Thujen außen vor, aber hässliche Fichtenhecken erlaubt, wandte die CSU ein. Am Ende blieb der Ausschuss jedoch bei dem Passus.

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