Entscheidung:Pucher gewinnen Streit um Windrad

Entscheidung: Endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes: Der Blick von Fürstenfeldbruck nach Puch zur Kirche Sankt Sebastian darf nicht durch ein Windrad gestört werden.

Endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes: Der Blick von Fürstenfeldbruck nach Puch zur Kirche Sankt Sebastian darf nicht durch ein Windrad gestört werden.

Verwaltungsgerichtshof gibt dem Denkmalschutz Vorrang

Von Gerhard Eisenkolb, Fürstenfeldbruck

Die Stadtwerke von Fürstenfeldbruck haben keine Möglichkeit mehr, den Bau des umstrittenen Windrads bei Puch juristisch durchzusetzen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt das Urteil des Verwaltungsgerichts vom Herbst 2014 bestätigt. Nach diesem wird dem Denkmalschutz Vorrang vor dem Bauvorhaben eingeräumt. Ausschlaggebend für die Aufhebung der vom Landratsamt erteilten Baugenehmigung bleibt der Denkmalschutz aufgrund der herausgehobenen topografische Lage der Kirche Sankt Sebastian im Brucker Stadtteil Puch. Das Windrad stört nach Ansicht der Richter die Blickbeziehung von Fürstenfeldbruck nach Puch. Dieser historischen Blickachse, in der das Windrad etwa 1,8 Kilometer hinter der eine Anhöhe dominierenden Kirche errichtet werden sollte, wird eine künstlerische und städtebauliche Bedeutung beigemessen. Damit lehnte de Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die von den Stadtwerken beantragte Zulassung eines Berufungsverfahrens ab.

Erfolgreich geklagt hatte die Kuratiekirchenstiftung Sankt Sebastian gegen die Baugenehmigung des Landratsamts. Der Einwand der Stadtwerke stützte sich auch auf eine "Kehrtwende" des Landesamtes für Denkmalpflege. Dieses hatte ursprünglich den Bau der Windkraftanlage hingenommen, später aber anders entschieden. Da es für diese "Kehrtwende" sachliche Gründe gibt, weist der Verwaltungsgerichtshof das Argument zurück, das Landesamt habe sich vor den Karren der Klägerin spannen lassen. Dem Urteil der Unteren Denkmalschutzbehörde, das eine andere Auffassung vertritt als das Landesamt, messen die Richter keine entscheidende Rolle bei. Auch die Tatsache, dass in der Nähe des Windradstandorts ein Pilgerweg verläuft, sei für die Entscheidung nicht erheblich gewesen.

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