Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme":Sekten-Eltern wollen vors Bundesverfassungsgericht

Klosterzimmern

In Klosterzimmern, im Landkreis Donau-Ries, leben Mitglieder der Sekten-Gemeinschaft.

(Foto: Daniel Karmann/dpa)
  • Nach dem endgültigen Entzug des Sorgerechts für ihre Kinder durch das Oberlandesgericht Nürnberg wollen zwei Elternpaare der Sekte "Zwölf Stämme" vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
  • Sie erheben schwere Vorwürfe und fühlen sich an den Pranger gestellt - an ihren umstrittenen Erziehungsmethoden halten sie aber fest.
  • Die Eltern sollen ihre Kinder aus religiösen Gründen "gezüchtigt" haben, das Gericht fürchtet neben physischen Schäden auch dauerhafte psychische Probleme.

Eltern wehren sich gegen Gerichtsurteil

Der Streit zwischen der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" und den Behörden geht weiter: Nach dem endgültigen Entzug des Sorgerechts für ihre Kinder durch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg wollen zwei Elternpaare der Sekte vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. In den am Montag bekanntgewordenen OLG-Entscheidungen seien "mehrere Verfassungswidrigkeiten zu finden", mit welchen sich nun die Karlsruher Verfassungsrichter befassen müssen, teilten die "Zwölf Stämme" mit.

Wie das OLG den Sorgerechtsentzug begründet

Das OLG hatte den Eltern von vier Kindern dauerhaft Teile des Sorgerechts entzogen, weil für diese weiter die Gefahr von Rutenschlägen bestehe. Das OLG hatte seine beiden Entscheidungen (Az: 9UF1549/14 und 9UF1430/14) damit begründet, dass der Schutz der Kinder vor weiteren Züchtigungen nicht durch "mildere Maßnahmen" als einer Trennung von ihren Eltern zu erreichen sei.

Eine Gefährdung des Kindeswohls liege schon darin, dass die Kinder bei ihren Eltern fortwährend mit "Schlägen rechnen und daher in Angst davor leben müssen". Es komme nicht "auf den Eintritt länger andauernder physischer Verletzungen" oder auch das Ausmaß "psychischer Spätfolgen" an. Entscheidend sei, dass Schläge zu körperlichen Schmerzen und psychischer Demütigung führten.

Die OLG-Richter bestätigten damit die Entscheidungen des Ansbacher Familiengerichtes vom vergangenen Oktober, gegen die die betroffenen Eltern der umstrittenen Glaubensgemeinschaft Beschwerde eingelegt hatten. Für den Familiensenat steht fest, dass die Eltern ihre Kinder wegen ihrer religiösen Überzeugung auch in Zukunft mit Ruten züchtigen würden. Sie hätten sich von derartigen Erziehungspraktiken, die bei der in den USA gegründeten Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämmen" üblich sind, nicht distanzieren wollen. Daher habe man den Eltern vor allem das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder dauerhaft entzogen.

Was die Eltern zur Entscheidung sagen

Die betroffenen Eltern sehen sich unterdessen allein wegen ihrer religiösen Überzeugung an den Pranger gestellt und in "Sippenhaft" genommen. "Mitschuld durch Zugehörigkeit ist nach der deutschen Verfassung eine Grundrechtsverletzung", schreiben die "Zwölf Stämme" in einer Mitteilung. Zudem betonen sie, dass nicht jede Züchtigung von Kindern mit einer Misshandlung gleichzusetzen sei. Diese stehe auch im Jugendamt-Handbuch. Zudem fragen die Sekten-Eltern, ob die kollektive Herausnahme von Kindern aus ihren Familien "ohne konkrete Beweise" nicht sogar "den Tatbestand des Völkermordes" erfülle.

Die Familiengerichte in Ansbach und Nördlingen hatte den Eltern der Sekte im September 2013 im "einstweiligen Anordnungsverfahren" das Sorgerecht für etwa 40 Kinder entzogen. Bei einem Polizeieinsatz waren damals in Wörnitz (Kreis Ansbach) und in Klosterzimmern (Kreis Donau-Ries) die Kinder von den Behörden in Gewahrsam genommen worden. Den Eltern wurde "erhebliche und dauerhafte Kindesmisshandlung" vorgeworfen. Sie sollen aus religiösen Gründen ihre Kinder "gezüchtigt" haben.

Auslöser für das Eingreifen der Behörden damals war ein Beitrag des Fernsehsenders RTL. Die "Zwölf Stämme" wurden in den 1970er Jahren von einer kleinen Gruppe in den USA gegründet. Sie ist nach den Zwölf Stämmen Israels benannt, die nach der hebräischen Bibel "Tanach" das von JHWH (Eigenname Gottes im Tanach) erwählte Volk Israel bilden. Weltweit gibt es vermutlich 2.000 Mitglieder.

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