Urteilsbegründung im Fall Tuğçe:Vergiftete Zeugenaussagen

Sanel M. muss drei Jahre ins Gefängnis. Doch der Richter im Fall Tuğçe urteilt nicht nur über einen 18-jährigen Angeklagten, sondern auch über die Öffentlichkeit und sogar über den Bundespräsidenten.

Von Josef Kelnberger, Darmstadt

Um 12.48 Uhr war das Urteil gesprochen und begründet. Sanel M., der Angeklagte, erhob sich aus seinem Stuhl und machte sich, geleitet von Justizbeamten, stieren Blickes auf den Weg Richtung Ausgang. Da klopften drei Mädchen an die raumhohe Glasscheibe, die bei dieser Verhandlung am Landgericht die Prozessbeteiligten von Journalisten und Besuchern trennte. Auch die Eltern und der Bruder von Tuğçe Albayrak, deren Tod der Angeklagte verschuldet hat, blickten irritiert durch die Scheibe. "Sanel!" riefen die Mädchen da. Sie warfen ihrem Freund Kusshändchen zu, und als Sanel verschwunden war, wischten sie sich Tränen aus dem Gesicht.

Drei Jahre Gefängnis nach Jugendstrafrecht wegen Körperverletzung mit Todesfolge. So lautete am Dienstag das Urteil in einem Fall, der für sich betrachtet "so ungewöhnlich gar nicht ist", wie der Richter Jens Aßling sagte. Ein Streit zwischen jungen Leuten nach einer durchfeierten Nacht, unter Alkoholeinfluss. Derbe Flüche und Verwünschungen. Ein Schlag im Zorn, an den Kopf, ein unglücklicher Sturz, der zu tödlichen Kopfverletzungen führt. Solche Tragödien bekommen Richter häufiger auf den Tisch. Und doch war dies natürlich ein ganz und gar außergewöhnlicher Prozess.

"Am Anfang stand eine Kampagne"

"Wie ist dieser Fall zu dem geworden, was er ist?", fragte Richter Aßling eingangs. Es folgte eine Analyse, wie man sie in einem Gerichtssaal nicht erwartet. Aßling sprach nicht nur ein Urteil über Sanel M., sondern durch die Glasscheibe hindurch über die deutsche Öffentlichkeit bis hin zum Bundespräsidenten.

"Am Anfang stand eine Kampagne", sagte Aßling. "Ein 18-jähriger Täter, der sich nicht wehren kann", sei "einer großen Zeitung" ausgeliefert gewesen. Ungepixelt im Bild gezeigt, als "Killer" und "Komaschläger" gebrandmarkt. Nicht nur andere Zeitungen, sondern sogar Politiker seien auf den Zug aufgesprungen.

"Für ein Gericht, ein staatliches Organ, ist es natürlich schwierig, wenn sich hohe Repräsentanten des Staates vorher äußern und Schuld zuweisen. Von einem "brutalen Verbrechen" sei die Rede gewesen, sagte Aßling, und damit saß sogar Joachim Gauck auf der Anklagebank. Der Bundespräsident hatte in einem Kondolenzbrief an die Familie Albayrak jenen Begriff verwendet, hatte Tuğçe als Muster an Zivilcourage gerühmt. Das alles auf Basis der durch nichts belegten Annahme, die 22-jährige Studentin sei gestorben, weil sie sich am frühen Morgen des 15. November 2014 schützend vor zwei junge Mädchen gestellt habe.

Richter wendet sich an die Familie von Tuğçe

Wie konnte es zu diesen Übertreibungen kommen? Der Richter ging nicht so weit, Antworten zu geben. Er sprach nicht von der Wucht, die mediale Kampagnen heutzutage entfalten, verstärkt durch soziale Netzwerke. Er sprach auch nicht von dem beklagenswerten Drang, die Welt in Gut und Böse einzuteilen. Hier die strahlende Heldin mit türkischen Wurzeln, Tochter bestens integrierter Eltern, schön und intelligent und mutig. Dort der tumbe Totschläger, Sohn serbischer Eltern. Jens Aßling versuchte, Recht zu sprechen. Und das war schwer genug, trotz der Glaswand zwischen Gericht und Öffentlichkeit.

Selbst als er sich im Gerichtssaal an die Eltern von Tugce wandte, bezog sich Richter Aßling auf eine Presse-Schlagzeile. "Richter demontiert Opfer". So sei das nicht gemeint gewesen. "Es war nicht unsere Absicht, Ihre Tochter herabzuwürdigen." Es ging darum, sich der Wahrheit anzunähern, und die ist für Familie von Tuğçe schwer genug zu ertragen: Ihre Tochter war eine bemerkenswerte junge Frau. Aber sie ist in jener Nacht nicht als Heldin gestorben.

Sämtliche Zeugenaussagen seien "vergiftet" gewesen, klagte Richter Aßling. Die damaligen Begleiterinnen von Tuğçe hatten ihre Aussagen wohl abgesprochen, die Kumpels von Sanel erzählten viel Unsinn. Alle waren beeinflusst von einem Video, das an die Öffentlichkeit gelangt war. Es zeigt den Streit und den fatalen Schlag von Sanel M. auf dem Parkplatz vor einem Offenbacher McDonald's. Letztlich ließen sich diese Abläufe aber doch plausibel rekonstruieren. Die beiden Gruppen waren zufällig in dem Schnellrestaurant aufeinander getroffen. Der Streit ging von den jungen Männern aus, aber die Frauen standen ihnen in ihrer Wortwahl in nichts nach. Und Tuğçe ist nicht gestorben, weil sie auf der Toilette zwei minderjährige Mädchen vor Sanel in Schutz genommen hatte. Es ließ sich nicht einmal klären, ob die Mädchen überhaupt Schutz gebraucht hatten.

Der Angeklagte trug ein rosafarbenes T-Shirt

Zwei Mal war der Streit zwischen den Gruppen aufgeflammt, zwei Mal beruhigte sich die Lage. Warum der Streit beim dritten Mal, auf dem Parkplatz, eskalierte, ließ sich nicht genau klären. Jedenfalls wurde nicht nur Sanel von einem Kumpel zurückgehalten - auch Tuğçe musste von einer Freundin gebremst werden. Aber dann ging sie doch auf Sanel zu und warf ihm offenbar ein weiteres Schimpfwort an den Kopf. Da schlug Sanel zu. Verletzter Macho-Stolz? Minderwertigkeitsgefühl? Das weiß Sanel M. wohl nicht einmal selbst.

Während die Eltern und der Bruder von Tuğçe ganz in Schwarz erschienen waren, trug der Angeklagte ein rosafarbenes T-Shirt. Ein Farbklecks im Gerichtssaal. Man mag an solchen Kleinigkeiten festmachen, dass er noch viel zu lernen hat. Seine Anwälte kündigen nun Revision an, sie halten eine Bewährungsstrafe für angemessen. Der Richter hatte die hohe Strafe damit begründet, Sanel M. habe die junge Frau zwar nicht töten wollen; aber dass ein Schlag an den Kopf zu einem fatalen Sturz führen kann, das hätte er wissen müssen. Zudem attestierte er ihm "schädliche Neigungen". Sein Hang zur Gewalt und sein Mangel an Empathie seien angesichts der Vorstrafen offensichtlich, sagte Aßling. Daran müsse er nun arbeiten. Immerhin hat er noch eine Zukunft, anders als Tuğçe Albayrak.

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