Rechtshilfe im Fall Mansour:Der mysteriöse Weg eines Haftbefehls

  • Interpol hatte die ägyptische Bitte um Mithilfe im Fall Mansour im Oktober 2014 ausgesiebt: Es handle sich wohl um einen Versuch der "politischen Verfolgung unter Nutzung der Interpol-Instrumentarien" durch Ägypten.
  • Mansour selbst ließ sich von Interpol schriftlich bestätigen, dass die Organisation sich nicht an einer Fahndung nach ihm beteilige.
  • Das BKA hat nach eigener Darstellung zwei Warnungen von Interpol an deutsche Behörden weitergeleitet. Diese haben sich offenbar darüber hinweggesetzt.

Von Ronen Steinke

Seitdem die ägyptische Justiz begonnen hat, politische Gegner vor allem aus den Reihen der Muslimbrüder sowie Regimekritiker in Massenverfahren zu verurteilen, leben auch in Europa Menschen in Angst vor ihr. Unter ihnen sind Journalisten wie die Niederländerin Rena Netjes, die Britin Sue Turten, der Brite Dominic Kane, sie alle haben für den katarischen Nachrichtensender Al Jazeera aus dem Nahen Osten berichtet und sind später in Abwesenheit zu hohen Haftstrafen verurteilt worden - in Prozessen, die international scharf kritisiert wurden.

Müssen sie fürchten, einen Fuß nach Deutschland zu setzen, nachdem am Samstag in Berlin ein Al-Jazeera-Journalist überraschend verhaftet worden ist, auf ägyptischen Antrag?

Die Bundespolizei am Flughafen Berlin-Tegel hatte den Reporter Ahmed Mansour, 52, am Samstagnachmittag festgesetzt, als er ein Flugzeug nach Katar besteigen wollte; sie war damit einem Ersuchen aus Kairo nachgekommen, wie die Bundesregierung am Montag bestätigte. Und auch nachdem der Reporter am Montagabend aus der Haft entlassen worden war, blieb der Hergang des Falles außergewöhnlich.

Interpol siebte den Fall Mansour aus

Am Anfang steht ein Haftbefehl aus Ägypten. Die Kairoer Justiz hat den Al-Jazeera-Journalisten Mansour, der schon lange in Katar lebt, im vergangenen Jahr in Abwesenheit zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt. Der Vorwurf lautet, er habe im Frühjahr 2011 inmitten des Trubels auf dem Tahrir-Platz in Kairo einen Anwalt misshandelt. Der Reporter bestreitet das vehement, so wie auch andere Al-Jazeera-Reporter von politischer Verfolgung durch die ägyptische Justiz sprechen; überprüfen lässt sich aus der Ferne nichts.

Mit dem Haftbefehl wandte sich Ägypten am 2. Oktober 2014 an Interpol. Die Organisation trifft selbst keine Entscheidungen, sie fungiert nur als Tauschbörse für Informationen und Anfragen unter den Ermittlungsbehörden der Mitgliedstaaten, und nur gelegentlich siebt Interpol dabei einen Fall aus: Für politische Verfahren darf die Tauschbörse nicht genutzt werde. So siebte Interpol auch die ägyptische Bitte um Mithilfe im Fall Mansour aus. Am 20. Oktober, so teilte das Bundeskriminalamt (BKA) am Montagabend mit, kam von Interpol die Mitteilung, dass es sich hier wohl um einen Versuch der "politischen Verfolgung unter Nutzung der Interpol-Instrumentarien" durch Ägypten handele.

Mansour ließ sich von Interpol sogar schriftlich bestätigen, dass die Organisation sich nicht an einer Fahndung nach ihm beteilige - das Schreiben hat sein Berliner Anwalt Fazlı Altın am Wochenende verbreitet. Und Mansour reiste als Journalist weiter durch die Welt, zuletzt nach Sarajewo und von dort noch Mitte Juni per Flug nach Deutschland. Ohne verhaftet zu werden. Danach muss etwas geschehen sein, wobei die Frage des genauen Zeitpunkts deshalb interessant ist, weil der Anwalt des Reporters den Verdacht erhebt, dass sich Ägypten und Deutschland sehr kurzfristig bilateral abgesprochen haben könnten, an allen Interpol-Warnungen vorbei.

Am vergangenen Samstag jedenfalls, nachdem der Reporter Mansour ein Live-Interview in Berlin geführt hatte, das mehr als 20 Millionen Menschen in der arabischen Welt sahen, wollte er wieder ausreisen - und nun war die Bitte der ägyptischen Justiz im deutschen Sicherheitsapparat angekommen und auch angenommen. Zwei deutsche Behörden hatten sie bis dahin geprüft, wie am Montag ein Sprecher des Bundesjustizministeriums, Piotr Malachowski, erklärte: das Bundesamt für Justiz in Bonn, zuständig für Rechtshilfe-Sachen, sowie das Auswärtige Amt. Beide hätten befürwortet, den Ägyptern bei ihrem Haftbefehl zu helfen, betonte auch der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft von Berlin, Martin Steltner. Ob ein "außereuropäischer Haftbefehl in die inländische Fahndung" komme, sei "eine Entscheidung der zuständigen Bundesbehörden".

Eine Warnung ging kurz vor dem Besuch des ägyptischen Präsidenten ein

Erst danach konnte Mansours Name durch das BKA in das deutsche Fahndungsregister eingespeist werden - und bei der Passkontrolle der Bundespolizei in Berlin-Tegel automatisch ein rotes Licht aufleuchten: Festsetzen. Nach Darstellung des BKA setzten die Regierungsstellen sich damit über die Warnungen von Interpol hinweg. Zweimal habe das BKA eine Warnung von Interpol vor "politischer Verfolgung" Mansours an diese beiden deutschen Behörden weitergeleitet, am 13. November und noch mal am 2. Juni, just am Tag, bevor Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi zum Staatsbesuch nach Berlin kam.

"Die Exekutive hatte jederzeit die Möglichkeit, die Sache zu beenden", sagt der Rechtshilfe-Experte Rainer Keller, der an der Universität Hamburg lehrt. Eine Auslieferung aus Deutschland an Ägypten setzt juristisch zweierlei voraus: Ein Gericht muss rechtsstaatliche Fragen prüfen, vor allem ob der ausländische Tatverdacht glaubhaft ist, das mutmaßliche Vergehen auch in Deutschland strafbar ist und bei einer Auslieferung nicht die Menschenrechte im Kern verletzt würden.

Zweitens muss die Bundesregierung ihre politische Zustimmung geben. "Die Regierung kann jederzeit sagen, dass sie diese Zustimmung verweigert", sagt Keller. "Das entzieht der Auslieferungshaft sofort die Grundlage." Dazu kam es aber erst am Montagnachmittag: Die Berliner Generalsstaatsanwaltschaft erklärte da, dass Mansour nicht länger festgehalten und auch nicht an Ägypten ausgeliefert werde, die Bundesregierung habe nun doch "politische Bedenken" geäußert - nach mehr als 48 Stunden Auslieferungshaft in Berlin-Moabit.

Zwei Stunden Sendezeit für einen Anführer der Al-Nusra-Front

Als Journalist ist Mansour bekannt dafür, scharf zu fragen, allerdings auch dafür, politische Sympathien durchscheinen zu lassen: mit gemäßigten und weniger gemäßigten Islamisten. In seine wöchentliche Interview-Sendung "Bi La Hudud" ("Ohne Grenzen") kommt regelmäßig die erste Garde der arabischen Politik, 20 bis 30 Millionen Menschen sehen dabei zu, wie der Reporter sie in eher britischer als arabischer Talkshow-Tradition befragt: Zwei Personen, eine Stunde, keine Komfortzone. Der algerische Präsident Bouteflika stand einmal mitten in der Livesendung auf und brach das Interview ab, andere Politiker reagierten gereizt.

Kontrovers war zuletzt ein Gespräch, das Mansour mit einem prominenten Dschihadisten führte - und bei dem er mit seinem üblichen Stil etwas brach. Für den Anführer der Nusra-Front, die in Syrien gegen das Assad-Regime kämpft und mit al-Qaida verbündet ist, räumte der Journalist zwei Stunden Sendezeit frei. Der Reporter sprach den Terrorchef, der sich Abu Mohammed al-Golani nennt, respektvoll mit "Emir" an, der Gast durfte sein Gesicht hinter einem schwarzen Tuch verstecken. Hinterher meinten viele, die Fragen seien zahm gewesen.

Wo der Reporter politisch steht, ist kein Geheimnis, bei Al Jazeera passt er damit auch durchaus in die Unternehmenskultur: Der Nachrichtensender wurde 1996 vom ölreichen Emirat Katar gegründet, um ein Gegengewicht zu den Islamisten-feindlichen Staatssendern von Marokko bis Bagdad zu schaffen. Heute gilt Mansour bei den verbliebenen säkularen Diktaturen in Kairo oder Damaskus als einer der verhasstesten arabischen Journalisten, einer der prominentesten ist er ohnehin. An diesem Mittwoch nun wird seine Sendung erstmals ausfallen.

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