Gautinger Verkehrsstreit:Tempolimit ist unzulässig

Gauting muss die Beschränkung auf 30 Stundenkilometer aufheben

Das Urteil ist gefällt: Die Gemeinde muss Tempo 30 in der Unterbrunner Straße und in einem Großteil der Römerstraße wieder aufheben. Damit gibt das Gericht den fünf Klägern recht, die beim Bayerischen Verwaltungsgericht gegen das Tempolimit geklagt hatten. Das Gericht tagte am Dienstag im Gautinger Rathaus, das Urteil gab der Vorsitzende Richter am späteren Nachmittag bekannt, eine Urteilsbegründung folgt noch. Es hatte sich bereits in der Verhandlung abgezeichnet, dass der Richter das Verfahren der Gemeinde, Tempo 30 pauschal für alle Gemeindestraßen anzuordnen, nicht für korrekt hält. Allein der politische Wille reicht eben nicht aus, das Tempo überall zu reduzieren. Es müssen auch die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden. Der Vorsitzende Richter fragte nach einer polizeilichen Stellungnahme oder einer Einschätzungen des MVV, die Tempo 30 rechtfertigen würden - beides musste die Gemeinde verneinen.

Bei einem Ortstermin hatten die Prozessbeteiligten die betroffenen Straßenabschnitte begutachtet: die Unterbrunner Straße in ihrer gesamten Länge, die Römerstraße ab der Unterbrunner Straße bis zur Ortsausfahrt. Dabei wurde deutlich, dass das Anbringen der Verkehrsschilder nicht eindeutig ist und der Autofahrer nicht weiß, ab wo das Limit gilt und wo es genau endet. Problematisch in der Unterbrunner Straße ist auch, dass diese nach Einführung des Tempolimits noch als Vorfahrtsstraße gilt. Gute Idee - schlechte Umsetzung, so könnte man die Tempo 30-Aktion der Gemeinde zusammenfassen.

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