Urteil zu Rückzahlung der Kita-Zuschüsse:Nur der Anfang der Diskussion

Die Gemeinde Poing muss für Fehler des ehrenamtlichen Kita-Trägervereins haften, findet das Verwaltungsgericht. Die Signalwirkung auch für andere Kommunen ist verheerend - und widerspricht dem vom Freistaat propagierten Ziel der Trägervielfalt.

Von Barbara Mooser

Eine Kindertagesstätte zu managen, ist beileibe nicht vergnügungssteuerpflichtig: Man muss komplizierte Computerprogramme beherrschen, die sich ständig verändernden Gesetze kennen, dicke Ratgeber wälzen, um auch ja nichts verkehrt zu machen. Froh und dankbar müsste man eigentlich sein, dass es immer noch Ehrenamtliche in Vereinen oder Elterninitiativen gibt, die viel Zeit und Kraft investieren, um diesen schwierigen Job zu übernehmen. Das gilt auch für den Freistaat, der explizit sagt, dass eine große Vielfalt an Kita-Trägern in einem Ort wünschenswert ist.

Doch nachdem das Verwaltungsgericht die Klage aus Poing nun abgewiesen hat, kann es eigentlich nur eine Schlussfolgerung geben: Laien müssen die Finger von Kitas lassen, sie stellen ein zu großes finanzielles Risiko für die Gemeinden dar. Obwohl niemand behauptet, dass im aktuellen Fall die Gemeinde Poing Fehler gemacht hat, muss diese nun für die Fehler anderer schwer büßen.

Dieses Wissen wird auch auf den Kita-Trägern schwer lasten. "Ich prophezeie: Die privaten Träger werden alle aufhören, und ich kann es ihnen auch nur empfehlen", sagte Bürgermeister Albert Hingerl in der Verhandlung. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Aber kann das wirklich die Intention des Freistaats sein - gewachsene Strukturen zu zerstören, besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger vor den Kopf zu stoßen, kleine Kitas mit besonderem Programm unmöglich zu machen? Man mag es nicht glauben, und so bleibt immerhin eine Hoffnung: dass der Prozess dazu beiträgt, endlich auch außerhalb Poings eine Diskussion über dieses Thema zu beginnen.

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