Bundeskabinett:Öffentliche Aufträge sollen sozialer werden

Bei der Vergabe von Aufträgen sollen öffentliche Einrichtungen zukünftig auch soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Die öffentliche Hand soll künftig verstärkt auch soziale und ökologische Kriterien bei der Vergabe ihrer Aufträge berücksichtigen. Das geht aus der 175-seitigen Novelle hervor, deren Entwurf das Bundeskabinett am Mittwoch gebilligt hat. Danach wird etwa der deutsche Mindestlohn zur Voraussetzung, um einen öffentlichen Auftrag zu ergattern - auch für Anbieter aus dem EU-Ausland. Ihrer Vorbildfunktion wegen können öffentliche Auftraggeber auch ökologische Standards verlangen. Unternehmen, die in der Vergangenheit gegen Umwelt- oder Sozialstandards verstoßen haben, können von Vergaben komplett ausgeschlossen werden - bis sie hinreichend glaubwürdig Abbitte geleistet haben. Das Gleiche gilt für Fälle von Bestechung oder anderer Wirtschaftsdelikte. Geprüft werde dazu auch die Errichtung eines bundesweiten "Vergabeausschlussregisters", hieß es.

Die Novelle setzt drei europäische Richtlinien um und soll auch helfen, Vergabeverfahren EU-weit stärker zu vereinheitlichen. Die Regeln würden mit der Novelle einfacher und anwenderfreundlicher, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. "Klare Regeln sind der beste Garant für transparente und rechtssichere Verfahren." Gleichwohl räumt das Ministerium auch ein, dass Vorgaben für die ökologische Nachhaltigkeit deutschen Unternehmen entgegenkämen. Schließlich seien die beim Umweltschutz "besonders gut aufgestellt". Sonderregeln gibt es zudem für die Kommunen: Sie müssen Aufträge nicht ausschreiben, wenn sie diese selbst oder zusammen mit anderen Kommunen erledigen können. Auch können sie Rettungsdienste weiterhin an gemeinnützige Organisationen vergeben. Die Kommunenbegrüßten den Entwurf am Mittwoch. Allerdings brauche es hier und da noch eine "kommunalfreundliche Veränderung", sagte Städtetags-Geschäftsführer Stephan Articus. So müssten die Städte Aufträge auch dann "in-house" vergeben dürfen, wenn private Kapitalgeber beteiligt seien.

Von 2018 an sollen zudem alle Vergabeverfahren nur noch elektronisch ablaufen. "Wir bringen die Vergabe öffentlicher Aufträge in das digitale Zeitalter", sagte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Bei der Novelle handele es sich um die größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren. In Kraft treten soll sie allerdings erst im Frühjahr 2016 - dem Stichtag der EU-Richtlinien.

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