Trier:Tanja Gräff - keine Hinweise auf gewaltsamen Tod

  • Die im Jahr 2007 nach einer Uni-Party verschwundene Studentin Tanja Gräff ist vermutlich nicht gestoßen worden.
  • Das Skelett der jungen Frau war im Mai bei Rodungsarbeiten entdeckt worden.
  • Auf einer Pressekonferenz haben Ermittler nun die Ergebnisse ihrer bisherigen Untersuchungen vorgestellt.

Als die 21-jährige Tanja Gräff im Juni 2007 nach einem Sommerfest der Uni Trier verschwindet, beginnt die Polizei eine beispiellose Suche. Über mehrere Jahre hinweg fahnden die Ermittler nach der Studentin, zu Beginn mit Hubschraubern, Wärmebildkameras, Drohnen. Doch erst als im Mai dieses Jahres ein Felsabhang gerodet wird, wird die Leiche der jungen Frau entdeckt. Neben den Knochen finden die Ermittler eine Uhr, ein Handy und mehrere leere Likörfläschchen, die sie wohl in ihrer Handtasche bei sich trug.

Seitdem beschäftigt sich die Polizei mit der Frage, wie Gräff zu Tode gekommen ist: Ist die Studentin gestoßen worden oder ohne Fremdeinwirkung den Abhang hinabgestürzt? Bei einer Pressekonferenz haben Staatsanwaltschaft und Gerichtsmedizin nun erste Fragen beantwortet.

Die wichtigsten Erkenntnisse:

  • Rechtsmediziner Reinhard Urban geht davon aus, dass Gräff an einer Arterienverletzung im Halswirbelbereich gestorben ist.
  • "Ich kann sagen, dass wir Werkzeugspuren irgendwelcher Art, egal welches Werkzeug man sich vorstellen könnte, nicht nachweisen konnten", sagte der Leiter des Instituts für Rechtsmedizin an der Uni Mainz.
  • Die Verletzung stammt, wie alle anderen Verletzungen, die an dem Skelett gefunden wurden, vom Sturz der jungen Frau aus 50 Metern Höhe.
  • Die Untersuchung hat keine Hinweise auf eine Gewalteinwirkung ergeben. Wäre Gräff gestoßen worden, wäre sie vermutlich mit dem Oberkörper voran gefallen, sagt der Rechtsmediziner. Dann wäre der Oberkörper vermutlich stärker getroffen worden. Außerdem weist eine Verletzung am Handgelenk darauf hin, dass die Frau mit dem Unterkörper voran fiel und sich mit den Händen abzustützen versuchte. Mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden könne eine Fremdeinwirkung allein durch die Untersuchung des Skeletts jedoch nicht.
  • Doch da sind noch die Sturzexperimente der Polizei. Diese haben ergeben, dass die Studentin wohl nicht von einer Art "natürlicher Aussichtsplattform" gestürzt ist, wie zunächst angenommen. Wahrscheinlicher ist eine Absturzstelle direkt über dem Tatort - außerhalb des etwa 1,20 Meter hohen Geländers.
  • An dieser Stelle, sagt Rechtsmediziner Urban, könne man nicht stehen, ohne abzurutschen. Hätte jemand die junge Frau von dort gestoßen, wäre er vermutlich mit abgestürzt.

Oberstaatsanwalt Peter Fritzen wies bei der Pressekonferenz darauf hin, dass es sich nur um Teilergebnisse handle. Die Ermittlungen laufen noch, die Auswertung des Handys der jungen Frau steht noch aus. Für kriminalistische Schlussforderungen sei es noch zu früh.

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