Porno-drehende Erzieherin:Julia Pink gibt nicht auf

Der Anwalt der wegen Porno-Drehs gekündigten Diakonie-Erzieherin hat Nichtzulassungsbeschwerde am Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingereicht. Das Landesarbeitsgericht hatte im April die ordentliche Kündigung des Porno-Sternchens "Julia Pink" auch in zweiter Instanz für rechtens erklärt und keine Berufung mehr zugelassen. Der Rechtsanwalt der 38-Jährigen, Florian Fleig, sagte am Freitag, die rechtlichen Hürden für eine solche Beschwerde am Bundesarbeitsgericht seien zwar enorm hoch, trotzdem wolle man nichts unversucht lassen. Die Erzieherin war von der Diakonie Neuendettelsau nach mehr als 15 Dienstjahren fristlos entlassen worden, weil sie in ihrer Freizeit bei Pornofilmen mitgespielt und diese im Internet veröffentlicht hat. Zwei Instanzen erklärten eine fristlose Kündigung für unzulässig, nicht aber eine ordentliche Kündigung.

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