Flüchtlinge in Deutschland:Warum Reem wohl doch bleiben kann

Kanzlerin Merkel machte dem aus Palästina geflohenen Mädchen kaum Hoffnungen auf ein Bleiberecht. Doch jetzt könnte sich ihr Schicksal zum Guten wenden.

Von Roland Preuß

Der Fall des Mädchens Reem hat gezeigt, welch harte Entscheidungen das Ausländerrecht manchmal abverlangt. Angela Merkel machte dem Mädchen in einem Bürgerdialog am Mittwoch nicht allzu viele Hoffnungen auf ein Bleiberecht. Libanon, von wo sie kommt, sei kein Bürgerkriegsland, sagte sie. Daraufhin fing das Mädchen vor den Kameras zu weinen an. Andererseits ließ Merkel aus, dass die Koalition in Berlin gerade ein neues Ausländerrecht beschlossen hat, von dem Reem profitieren dürfte. Warum hat sie nun doch gute Chancen auf ein Bleiberecht?

Reem und ihre Familie sind Palästinenser aus Libanon, ihr Asylantrag wurde nach Reems Worten abgelehnt. Sie gelten also nicht als verfolgt oder anderweitig gefährdet. Kürzlich haben sie libanesische Pässe besorgt, was eine Abschiebung erleichtert. Allerdings tritt in Kürze das neue Bleiberecht in Kraft, das für Menschen wie Reem gemacht wurde. Es sieht vor, dass ein ausländischer Jugendlicher eine Aufenthaltserlaubnis erhalten "soll", wenn er "in der Regel seit vier Jahren erfolgreich eine Schule besucht" und eine erfolgreiche Integration "gewährleistet erscheint".

Die Regelungen lassen Spielraum

Reem war mit ihrer Familie vor vier Jahren eingereist und sie spricht sehr gut deutsch. Sie könnte also die Anforderungen erfüllen. Ihre Eltern müssten nach dem neuen Gesetz allerdings sechs Jahre warten, um eine Chance auf ein Bleiberecht zu haben. Hierzu müssen sie unter anderem nachweisen, dass sie überwiegend selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Die Regelungen lassen den Behörden einen Spielraum, wie schon die Formulierung "soll" zeigt.

Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling (parteilos) signalisierte am Freitag, dass er diesen Spielraum zugunsten von Reems Familie und vergleichbaren Fällen nutzen will. Sie werde "bis auf Weiteres von der Hansestadt Rostock keinen Ausweisungsbescheid übergeben bekommen".

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