Starnberg/Gauting:Prellungen und Schürfwunden

Gericht spricht zwei Flüchtlinge frei, die heftig gestritten haben

Von Christian Deussing, Starnberg/Gauting

Die Spannungen zwischen den beiden jungen Männern aus Sierra Leone in dem gemeinsamen Zimmer in der Asylbewerberunterkunft in Gauting waren offenbar unerträglich geworden. Sie stritten sich immer häufiger, unter anderem wegen eines schmutzigen Topfes, der weggeworfen wurde. Der Streit eskalierte im Januar, als der jüngere Bewohner vom Sport zurückkam und von seinem Zimmergenossen angeblafft wurde, dass er "nach Schweiß" rieche. Kurz darauf prügelten sich die beiden, wobei der Ältere laut Anklage auch mit einem Holzstuhl den Mitbewohner angriff. Die Kontrahenten mussten sich jetzt vor dem Jugendgericht Starnberg wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Sie wurden jedoch freigesprochen, weil die Aussagen eines Zeugen zu vage gewesen sind. Dieser wohnte seinerzeit im selben Zimmer der Unterkunft. Bei der Rauferei hatten sich die Angeklagten gegenseitig verletzt - und alarmierten jeweils die Polizei. Sie erlitten Prellungen und Schürfwunden, der 20-Jährige trug zudem eine aufgeplatzte Lippe davon. Er erzählte im Prozess, dass es mit dem Anderen im Zimmer oft "Probleme" gegeben habe. "Ich soll angeblich ein Informant gewesen sein." Der Westafrikaner beteuerte, den Angreifer nur gepackt, aber nicht geschlagen zu haben.

Der 24-jährige Widersacher wippte nervös auf seinem Stuhl und schüttelte den Kopf. Er bezichtigte den Landsmann, zu lügen und ihn immer beleidigt zu haben. Er habe aus Angst vor ihm drei Monate im Keller geschlafen. "Ich dachte, die bringen mich noch um", berichtete der Mitangeklagte. Eine Englisch-Dolmetscherin übersetzte auch die Aussagen des dritten Zimmerbewohners, der die Streithähne getrennt hatte. Allerdings war der Zeuge zunächst im Badezimmer gewesen und konnte nicht wissen, wer mit den Handgreiflichkeiten begonnen hatte.

Für die Staatsanwältin und den Verteidiger des 20-Jährigen war der ältere Bewohner der "Aggressor", zumal dieser auch den Holzstuhl ergriffen hatte. Dennoch fand Jugendrichter Ralf Jehle zu wenig stichhaltige Belege für diese Version. Auch die Aussage des Zeugen enthalte "derartig viele Ungereimtheiten", dass auf dieser Basis keine Verurteilung möglich sei. Überdies habe derjenige kein gleich gesinntes Verhältnis zu beiden Angeklagten - trotz anderer Behauptungen.

Mittlerweile ist der 20-jährige Asylbewohner zu seiner Verlobten gezogen. Dennoch sehen sich beide Männer regelmäßig in ihrer berufsvorbereitenden Klasse in Starnberg. Sie machten "dort ihren Weg", seien aber noch "nicht offen miteinander", sagte eine Lehrerin in der Verhandlung.

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