Aus fürs Betreuungsgeld:Gut, dass es weg ist

Betreuungsgeld

Gut aufgehobene Kinder in einer Kita: das Betreuungsgeld als Ersatzleistung für eine nicht in Anspruch genommene Leistung - das war von Anfang an eine Absurdität.

(Foto: Getty Images)

Das Betreuungsgeld war von Anfang an ein absurdes Konstrukt. Viele Eltern wünschen sich etwas anderes.

Kommentar von Barbara Galaktionow

In der Familienpolitik war es einige Jahre lang das zentrale Streitthema: Das Betreuungsgeld. Die CSU und mit ihr die damalige Familienministerin Kristina Schröder (CDU) setzten sich vehement für die Einführung der Kita-Ersatzleistung ein, lobten die "Wahlfreiheit", die sie Eltern mit Kleinkindern bei der Betreuung schaffe. Die Opposition - zu der damals auch noch die SPD gehörte - wetterte hingegen gegen die teure "Herdprämie", die überkommene Geschlechterrollen fortschreibe.

Allen Einwänden zum Trotz - vor knapp zwei Jahren wurde das Betreuungsgeld eingeführt. Eltern, die ihr Kleinkind nicht in eine öffentlich geförderte Betreuung schicken, können seitdem eine monatliche Ersatzzahlung erhalten. Die Zahl derjenigen, die das in Anspruch nehmen, stieg kontinuierlich an: auf zuletzt 455 000.

Doch nun hat das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld gekippt - aus formalen Gründen. Der Bund, so argumentieren die Karlsruher Richter, war schlicht nicht zuständig für das Gesetz. Das wäre Ländersache gewesen (hier mehr zum Urteil). Zu inhaltlichen Bedenken gegen das Betreuungsgeld - seien es negative Effekte auf Bildungschancen kleiner Kinder, sei es eine Benachteiligung von Frauen - äußerten sich die Richter nicht.

Fehlanreize? Belastbare Zahlen fehlen

Das war nicht notwendig und wäre vermutlich äußerst knifflig geworden. Denn eindeutige gesellschaftliche Fehlanreize, die ein Eingreifen der Verfassungshüter gerechtfertigt hätten, wären wahrscheinlich schwer nachzuweisen gewesen. So liegen zu der Vermutung, gerade Eltern mit Migrationshintergrund oder aus schwierigen sozialen Verhältnissen würden lieber Betreuungsgeld kassieren als ihr Kind in eine Krippe zu schicken, bislang keine belastbaren Zahlen vor (nur Vorab-Befragungen sowie Erkenntnisse aus anderen Ländern sowie aus Thüringen deuten darauf hin).

Und auch der Vorwurf, das Betreuungsgeld zementiere oder verstärke sogar die Ungleichheit unter den Geschlechtern, ist zumindest weniger eindeutig als es auf den ersten Blick scheint. Zwar ist eines sehr deutlich: Knapp 95 Prozent der Antragsteller sind Mütter. Doch weiß bislang keiner (selbst das Familienministerium nicht, wie eine SZ-Anfrage ergab), wie viel Prozent der Frauen die Unterstützung von 150 Euro pro Monat tatsächlich dazu nutzen, ihr Kind zu Hause zu betreuen - und wie viele Eltern es lieber in eine private Betreuung investieren, vielleicht auch, weil eine öffentlich geförderte fehlt.

Das Betreuungsgeld könnte dem Bund auch einfach dabei geholfen haben, eine Klagewelle zu vermeiden. Denn zeitgleich mit der Leistung trat im August 2013 der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz in Kraft.

Selbst wenn sich Fehlanreize allenfalls vermuten lassen, ist es gut, dass das Betreuungsgeld jetzt fällt, wenigstens auf Bundesebene. Denn es leidet an einem grandiosen Konstruktionsfehler: Eine staatliche Leistung für die Nicht-Inanspruchnahme einer Leistung - das war von Anfang an eine Absurdität.

So hatte das Betreuungsgeld eigentlich niemandem gefehlt, bevor es zum Prestigeprojekt der CSU avancierte. Im Gegensatz zu Betreuungsplätzen, die für viele Eltern, die arbeiten wollen oder müssen, eine Notwendigkeit darstellen.

Außerdem muss das Betreuungsgeld nicht einmal falsche Anreize setzen, um gesellschaftlich trotzdem in eine völlig falsche Richtung zu weisen. Nicht nur was Mütter, sondern auch was Väter angeht.

Falsche Richtung - auch ohne Fehlanreize

Eine erst kürzlich vom Familienministerium veröffentlichte Studie zeigt (wieder einmal, es ist keineswegs die erste Studie dazu): Fast die Hälfte der befragten Eltern kleiner Kinder wünscht sich eine gleiche oder annähernd gleiche Aufteilung von Arbeit und Kinderbetreuung. Doch nur wenigen gelingt das.

Die Eltern scheitern an der Macht des Faktischen. Daran, dass Männer zum Teil schon vor der Geburt des Kindes höhere Einkommen beziehen, oder dass Teilzeit arbeitende Väter immer noch schief angesehen werden. Selbst wenn das Betreuungsgeld "nur" mithilft, bestehende Rollenmuster zu bestätigen, so ist doch deutlich: Es trägt sicher nicht dazu bei, sie aufzulösen.

Hinzu kommt, dass trotz des forcierten Krippenausbaus der vergangenen Jahre in vielen Fällen immer noch eine geeignete staatliche Kinderbetreuung fehlt, die Müttern und Vätern nicht lottomäßig zufällt, sondern auf die sie setzen können. Und die qualitativ den Bedürfnissen von Kindern gerecht wird. Die versprochene "Wahlfreiheit" steckt hier in einem sehr engen Korsett.

Wenn Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) nun also ankündigt, die frei werdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld (in diesem Jahr sind immerhin 900 Millionen Euro dafür veranschlagt) in den weiteren Ausbau der staatlichen Kinderbetreuung stecken zu wollen, ist das richtig und konsequent. Gerade mit Blick auf das, was sich viele junge Eltern wünschen.

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