Russland:Komitee gegen Folter gibt auf

Russland: Menschenrechtler verfolgen auf diesem Archiv-Bild eine Anhörung im Fall Golos. Ganz rechts Ljudmila Alexejewa, Leiterin der Moskauer Helsinki-Gruppe.

Menschenrechtler verfolgen auf diesem Archiv-Bild eine Anhörung im Fall Golos. Ganz rechts Ljudmila Alexejewa, Leiterin der Moskauer Helsinki-Gruppe.

(Foto: Andrey Smirnov/AFP)

Russlands harter Kurs gegen NGOs zeigt Wirkung. Die Menschenrechtsorganisation "Komitee gegen Folter" löst sich selber auf, sie will nicht gezwungen sein, sich "ausländischer Agent" zu nennen.

Von Frank Nienhuysen

Ein Agent wollte Igor Kaljapin nie sein. "Agent", sagte er, das klinge wie ein Begriff aus der Mitte des vergangenen Jahrhunderts, als Synonym für "Feind", für einen Menschen, der irgendjemandes Auftrag erfülle. Kaljapin ist Leiter des russischen Komitees gegen Folter und er beschwört, dass diese Organisation in 15 Jahren nicht eine einzige Anordnung von einem Sponsor entgegengenommen habe. Im Streit mit dem russischen Justizministerium hat er sich lange dagegen gewehrt, dass das Komitee den rechtlichen Status eines "ausländischen Agenten" erhält. Jetzt ziehen Kaljapin und seine Mitarbeiter Konsequenzen. Bei einer Mitarbeiterversammlung stimmte die Mehrheit für eine Selbstauflösung. Das Komitee gegen Folter wird es so in Russland nicht mehr geben.

Die Zeitung Kommersant titelte am Montag bissig: "Das Komitee gegen Folter hat die Folter durch die Gesetze nicht ausgehalten." Vor drei Jahren ist ein Gesetz in Kraft getreten, mit dem seither viele Aktivisten zu kämpfen haben. Demnach werden Organisationen, die einer politischen Tätigkeit nachgehen und finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten, im Register des Justizministeriums als "ausländischer Agent" erfasst. Verboten sind sie deshalb nicht, sie werden jedoch häufiger und genauer kontrolliert, und, für viele das eigentlich Unerträgliche, stigmatisiert. Anfang des Jahres wurde auch das Komitee gegen Folter zwangsweise in diese Agentenliste aufgenommen. Das Komitee wehrte sich juristisch, verlor aber vor zwei Wochen vor Gericht und hatte nun die Wahl, entweder gegen die Gesetze zu verstoßen oder sich mit dem ungewollten neuen Etikett abzufinden. Letzteres aber kam für Kaljapin nicht in Frage. In jedem Interview, in jedem Briefwechsel müsste er sonst deutlich machen, dass er einer Organisation angehört, die als "ausländischer Agent" eingetragen ist. Deshalb die Auflösung.

Das Komitee gegen Folter gehört zu den bekanntesten Menschenrechtsorganisationen in Russland. Es hat neben seinem Sitz in der Wolga-Stadt Nischnij Nowgorod weitere Büros sowie eine mobile Gruppe in Tschetschenien. In 15 Jahren hat es in mehr als hundert Fällen dazu beigetragen, dass Beamte der Sicherheitsorgane wegen schwerer Dienstvergehen verurteilt wurden. In Dutzenden Fällen hat es Klagen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geleitet, in einem Verfahren dabei eine Entschädigung von 250 000 Euro erreicht.

Die Leitung des Anti-Folter-Komitees denkt nun nach russischen Medienberichten darüber nach, wie andere sogenannte Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vor ihr nun eine "gesellschaftliche Bewegung" zu gründen. Diese müssten nicht registriert werden. Doch das Muster hat sich herumgesprochen, weshalb der Abgeordnete Alexander Sidjakin von der Regierungspartei Einiges Russland eine Gesetzesverschärfung auch bei den gesellschaftlichen Bewegungen prüfen lassen will.

Die Arbeitsbedingungen für NGOs in Russland dürften sich also noch weiter verschlechtern. Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muiznieks, sprach von einem "alarmierenden Trend". Denn im Mai trat bereits ein Gesetz in Kraft, das auch ausländische NGOs schärferen Kontrollen und der Gefahr einer leichten Schließung aussetzt.

Eine Wende gab es dafür im Fall der Wahlbeobachtungsorganisation Golos, die bei der Parlamentswahl 2011 zahlreiche Verstöße festgestellt hatte. Sie war als Erste auf die Liste "ausländischer Agenten" gesetzt worden, wurde vor wenigen Tagen aber wieder heruntergenommen. Sogar die knapp 7000 Dollar Strafe erhält sie zurück. Es ist die gleiche Summe, die ein Gericht am Ural gerade der Organisation Perm-36 aufbrummte. Diese hatte in einem früheren sowjetischen Gefangenenlager eine Gedenkstätte betrieben. Und auch sie wollte sich nicht "ausländischer Agent" nennen lassen.

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