Finanzbehörden:Einsprüche gegen Steuerbescheide lohnen sich

  • Über vier Millionen Einsprüche gegen Steuerbescheide gab es 2014. Gut zwei Drittel davon waren zumindest teilweise erfolgreich.
  • Im Durchschnitt bekommen Steuerzahler über 800 Euro zurück.
  • Erfolgreiche Einsprüche bedeuten nicht automatisch, dass das Finanzamt Fehler gemacht hat.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Wenn es um ihre Steuererklärung geht, lassen sich viele Bundesbürger nichts gefallen. Schlamperei, menschliches Versagen oder Inkompetenz - in Sachen Finanzamt sind sie lieber misstrauisch und prüfen ihren Steuerbescheid akribisch nach. Das Ergebnis ist eine Flut von Einsprüchen, zumal es um viel Geld gehen kann: Genau 873 Euro erstatten die Finanzämter im Durchschnitt Steuerpflichtigen zurück, die Einkommensteuer zahlen müssen. Außerdem geht es ums Prinzip: Kaum einer gönnt dem Fiskus einen Cent mehr als nötig - lieber wird ein Einspruch geschrieben. Vielleicht lassen sich ja so ein paar Hundert Euro mehr herausholen.

Daran hat sich auch nichts geändert, seit immer mehr Bürger ihre Angaben elektronisch übermitteln. 2014 traf dies bereits auf die Hälfte aller Einkommen-Steuererklärungen zu. Einsprüche gibt es trotzdem weiter millionenfach. Das zeigt eine neue Statistik des Bundesfinanzministeriums. Danach gab es im vergangenen Jahr 4,23 Millionen erledigte Einsprüche. 2,87 Millionen - gut zwei Drittel - waren teilweise oder ganz erfolgreich. Es kam zu einer sogenannten Abhilfe, der zuvor verschickte Steuerbescheid wurde also geändert. Das bedeutet jedoch nicht unbedingt, dass das Finanzamt vorher Fehler gemacht hat.

Das Bundesfinanzministerium sieht mehrere Gründe für die vielen Einsprüche: Es kann zum Beispiel daran liegen, dass der Steuerpflichtige nachträglich Belege einreicht, die vorher vergessen wurden. Wer keine Steuererklärung abgibt und danach eine Schätzung über seine Steuerschuld erhält, legt dagegen Einspruch ein und gibt erst dann eine Erklärung ab. Vor allem aber gibt es zahlreiche beim Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht anhängige Musterverfahren, auf die sich Steuerpflichtige berufen.

Ein Steuerrecht auf tönernen Füßen

Darauf macht auch der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, aufmerksam. "Die Statistik wird durch die Masseneinsprüche verzerrt", sagt er. 2014 habe es allein 1,5 Millionen offene Einsprüche gegeben, bei denen Steuerpflichtige, die sich auf bevorstehende Grundsatzurteile berufen, einen vorläufigen Bescheid erhalten hätten. Ende 2013 habe sich die Zahl dieser ruhenden Verfahren sogar auf 2,3 Millionen belaufen. Komme es zum gewünschten Urteil, besserten die Finanzämter dann von sich aus den Steuerbescheid entsprechend nach. "In der Statistik wird dies allerdings bereits als Abhilfe gewertet", sagt Eigenthaler. Der Gewerkschaftschef räumt aber ein, dass Einsprüche auch auf Grund "nachvollziehbarer Fehler" im Finanzamt erfolgen. 25 bis 30 Prozent dieser Einsprüche seien erfolgreich, schätzt er. Oft drehten sie sich um strittige Rechtsfragen. Dies liege nicht zuletzt am komplizierten Steuerrecht. "Die Neigung, bis zur letzten Instanz eine strittige Steuersache klären zu lassen, hat zugenommen, weil die Menschen spüren, dass das Steuerrecht auf tönernen Füßen steht." Hinzu komme, dass die Berater lieber einen Einspruch zu viel als zu wenig formulierten. "Keiner will sich später vorhalten lassen, für seinen Mandanten nicht alles getan zu haben", sagt Eigenthaler.

Auch beim Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) heißt es: "Sicherlich seien die Gründe für Einsprüche nicht nur in Fehlern des Finanzamtes zu sehen. Die neuen Zahlen des Finanzministeriums zeigten jedoch, wie wichtig es ist, Steuerbescheide nicht einfach hinzunehmen, sondern sehr genau zu prüfen", sagt NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft. Die meisten Einsprüche lohnten sich. Abweichungen könnten sogar durch die elektronischen Datenübertragungen der Arbeitgeber, Krankenkassen oder Rentenstellen zustande kommen. Rauhöft empfiehlt den Steuerzahlern: "Weicht der Einkommensteuerbescheid zum Nachteil des Betroffenen von der Steuererklärung ab und gibt es dafür keine nachvollziehbare Begründung, ist das bereits Grund genug für einen Einspruch." Um Steuerzahlern dabei zu helfen, hat ein Steuerberater sogar eine eigene Internetseite (www.steuern-einspruch.de) entworfen.

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