Pflegereform:Wem das neue Pflegegesetz wirklich hilft - und wem nicht

Fünf Jahre Pflege-TÜV

Alt werden in Würde: Pflegebedürftige und Angehörige wünschen sich mehr Unterstützung.

(Foto: picture alliance / dpa)

Gesundheitsminister Gröhe will die Pflege grundlegend reformieren. Wird die Betreuung wirklich besser?

Von Kim Björn Becker

Das Bundeskabinett hat die zweite Stufe der von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) angestoßenen Pflegereform beschlossen. Nachdem zum Jahresbeginn einige Leistungen der Pflegeversicherung erhöht worden sind, steht nun eine grundlegende Reform an: Zum 1. Januar 2017 soll das sogenannte Pflegestärkungsgesetz II in Kraft treten, im Kern geht es um eine Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Der Gesetzentwurf, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt, zielt also auf die Frage ab, wer überhaupt Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten kann. Gröhe kündigte im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses an, durch die Reform wolle man alten und kranken Menschen "besser gerecht" werden. Es gibt aber auch Kritik. Die SZ beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was ändert sich durch das neue Gesetz?

Wer einen Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung stellt, wird wie bisher von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) untersucht und eingestuft. Das Begutachtungsverfahren läuft in Zukunft allerdings anders ab: Statt wie bisher 30 einzelne Kategorien abzufragen, schaut der Prüfer demnächst auf 77. Somit soll klarer werden, in welchen Lebensbereichen eine Person Hilfe benötigt und wobei nicht. Statt der bisherigen drei Pflegestufen soll es in Zukunft fünf sogenannte Pflegegrade geben. Vor allem Demenzkranke sollen von der neuen Regelung profitieren. Sie seien vom alten System teilweise unzureichend berücksichtigt worden, heißt es.

Wurden Demenzkranke bislang tatsächlich benachteiligt?

Nach den alten Regeln mussten Gutachter vor allem auf körperliche Einschränkungen achten. Das soll sich nun ändern. Patientenvertreter kritisieren seit Jahren, dass der Aufwand, der zur Pflege eines verwirrten Menschen nötig sei, zu gering veranschlagt werde. Man kann aber nicht sagen, dass Demenzpatienten gänzlich durch das System gerutscht wären. Im Zusammenhang mit der Pflegereform 2008 gab es für Menschen mit "eingeschränkter Alltagskompetenz" Verbesserungen. Wer aufgrund körperlicher Einschränkungen einer der drei Pflegestufen zugeordnet wurde und zusätzlich dement war, erhielt einen Zuschlag. Für Demenzkranke ohne Pflegestufe gab es diesen Zuschlag auch, dafür hat sich der Begriff "Pflegestufe 0" eingebürgert.

Müssen aktuell Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Nachteile befürchten?

Wer bis Ende des kommenden Jahres erstmals begutachtet wird, genießt einen Bestandsschutz und wird laut Gröhe "nicht schlechter gestellt". Die bisherigen Pflegestufen werden nach einem festen Schema automatisch in das neue System umgerechnet, ohne dass es dabei zu einer gesonderten Prüfung durch den MDK kommt: Die alte Stufe I entspricht dem neuen Grad II, die alte Stufe II dem neuen Grad III, und so weiter. Wurde nach dem alten System zusätzlich eine "eingeschränkte Alltagskompetenz" festgestellt, so klettert der Versicherte um zwei Stufen, also von Stufe II auf Grad IV. Diese Regelung betrifft etwa 2,8 Millionen Menschen, die bereits jetzt pflegebedürftig sind oder es bis zum Ende des kommenden Jahres voraussichtlich werden.

Was kostet die Reform?

Das Gesundheitsministerium beziffert die Kosten des Pflegestärkungsgesetzes II auf etwa fünf Milliarden Euro im ersten Jahr. Um das Geld aufzubringen, soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Es wäre bereits die zweite Erhöhung in dieser Legislaturperiode: Zur Finanzierung der ersten Stufe der Pflegereform wurde der Satz zum Jahresbeginn bereits um 0,3 Prozentpunkte auf derzeit 2,35 Prozent angehoben. Von 2017 an beträgt der Beitrag also 2,55 Prozent. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen nach wie vor einen Zuschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkten. Nach wie vor deckt die Versicherung aber nur einen Teil der Pflegekosten ab, den Rest müssen Betroffene oder ihre Angehörigen selbst aufbringen. Daran ändert sich auch mit der Reform nichts.

Gibt es bei den Neufällen mehr Gewinner oder Verlierer im Vergleich zur aktuellen Regelung?

Dazu liegen unterschiedliche Berechnungen vor. Wer bislang beispielsweise mit Pflegestufe II in einem Heim untergebracht ist, erhält einen Zuschuss von 1330 Euro pro Monat, im neuen System würde er mit Pflegegrad III nur 1262 Euro bekommen. Die Rechnung ist damit aber noch nicht abgeschlossen, denn Gröhe will auch die Eigenanteile der Betroffenen anpassen. Das Gesundheitsministerium wirbt damit, dass durch die Reform etwa eine halbe Million Menschen zusätzlich Leistungen erhalten können - das betrifft vor allem Menschen mit geringen Einschränkungen, die derzeit noch durch das System rutschen würden. Eine detaillierte Studie des Bremer Pflegewissenschaftlers Heinz Rothgang kam zu differenzierten Ergebnissen. Demnach würden nach dem neuen System etwa 28 Prozent aller zukünftigen Heimbewohner, die nach den alten Regeln in die Stufen I und II eingruppiert worden wären, im Vergleich zum alten System schlechter gestellt. Im Gegenzug könnten durchschnittlich aber auch 35 Prozent der Betroffenen in dieser Gruppe von mehr Leistungen profitieren. Bei jenen, die der alten Pflegestufe III zuzurechnen wären, hätten im neuen System neun Prozent Nachteile zu erwarten und 45 Prozent Verbesserungen in Aussicht. In der Summe scheint die Reform zukünftigen Pflegebedürftigen im Vergleich zu heute also Vorteile zu bringen.

Wird die Betreuung von Alten und Kranken in Pflegeheimen besser?

Kritiker bezweifeln das. Zwar haben Pflegebedürftige von 2017 an einen neuen Rechtsanspruch auf zusätzliche Betreuung und Ansprache, doch die geringe Personalausstattung vieler Einrichtungen bleibt wohl ein Problem bei der Umsetzung. "Nicht einmal jetzt erhalten Menschen ja immer die Leistungen, die ihnen gesetzlich zustehen", sagt der Münchner Pflegeexperte Claus Fussek. Das neue Gesetz sei daher eine "Mogelpackung". Zudem setze der Gesetzentwurf den Heimen nicht genug Anreize, Alte und Kranke fit und selbständig zu machen: "Die Einrichtungen haben etwas davon, wenn die Bewohner möglichst hoch eingestuft werden, dann gibt es das meiste Geld. Eine Pflege in die Betten hinein wird finanziell belohnt, das wird durch die neue Regelung nicht angetastet." Auf der anderen Seite ändere die Pflegereform auch nichts am vielfach unterstellten finanziellen Interesse der Kassen, Pflegebedürftige im Zweifelsfall in den niedrigeren Pflegegrad einzuordnen, sagt Adelheid von Stösser, Vorsitzende des Pflege-Selbsthilfeverbands. "Das neue System ist genauso angelegt wie das frühere auch, nur dass man es anders etikettiert hat." Schon jetzt gebe es jedes Jahr mehr als 10 000 Widerspruchsverfahren gegen die Begutachtungen.

Ist das neue Begutachtungsverfahren schon in der Praxis getestet worden?

Ja, im vergangenen Jahr. Besonders geschulte MDK-Mitarbeiter haben in ausgewählten Fällen gleich zwei Begutachtungen parallel vorgenommen, einmal nach den alten Regeln und einmal nach den neuen. Beide Systeme unterscheiden sich "ganz gravierend" voneinander, sagt Klaus Klügl, Abteilungsleiter beim MDK in Bayern. In Zukunft werde "ein Antragsteller viel umfassender begutachtet", daher sei es wahrscheinlich, dass eine Erstbegutachtung auch etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt. Gegenwärtig dauert sie im Mittel etwa eine Stunde. Die Vorhaltung, dass der MDK gezielt niedrig einstufe und den Kassen somit beim Sparen helfe, sei nicht haltbar, versichert Klügl. "Die Pflegekassen haben keinerlei Einfluss auf das Begutachtungsergebnis."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: